Die SDK sollte sich auch zu dem Vorfall vom 15.12.2022 (EQS) als potentieller Interessensvertreter positionieren, und zwar für alle, die verunsichert verkauften.
Unterstellt, dass die Meldung vom 15.12. irreführend, unvollständig und verunsichernd war, könnten die Aktionäre, die am oder kurz nach dem 15.12. geschmissen haben eventuell einen Schadenersatzanspruch haben. Sofern also ein eklatanter Verstoß gegen die ad-hoc-Pflichten nachgewiesen werden kann, wäre das ein nicht unwichtiger Aspekt.
Nur ein Beispiel: Warum wurde am 15.12. nur von irgendwelchen "Finanzinstrumenten" gesprochen und die Anleger lange im Unklaren gelassen, obwohl sowohl dem Management als auch den Gläubigern bereits bewusst gewesen sein dürfte, dass konkret CVR's zur Debatte stehen.
Zwar könnten die Anleger, die geschmissen haben, nicht mehr an der Kampfabstimmung auf der HV teilnehmen, aber diese könnten betreffend die Sonderprüfung das anwaltliche Engagement die entsprechende Kostenkasse der SDK gut mit füllen und sich auch für eine SDK-Mitgliedschaft begeistern...