Hier wird immer davon gesprochen das sich die Gläubiger / HF mit Aktien eindecken um auf der HV für ihr Vorhaben die ZUstimmung zu garantieren.
@ gewinnnichtverlust: letzte notwendigen Aktien werden eingesammelt => #62389 05.01.23 15:32
Die brauchen doch nur 50 % der abstimmenden Aktien.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Gläubiger diese wichtige Entscheidung dem Zufall überlassen. Die haben genügend Stimmrechte, alles andere wäre nicht professionell.
@Martin Sp.: 50 % => #62390 05.01.23 15:36
Die brauchen nicht 50 %, sondern 95 %.
Meine Frage:
Warum sollten sie die tun, egal ob 50% oder 95%? Sie kaufen die hälfte oder nahezu alle Aktien um sich einen 80% zu garantieren, den sie dann umsonst bekommen hätten? Wäre bei 95% doch völlig unlogisch, und bei 50% gehen ihnen ja dann schon wieder über die Hälfte des "geschenkten Gewinns"verloren.
Noch etwas zur EQS vom 15.12.22
Kann man es auch so lesen, das die 80% nur eine Zusicherung wäre die die Gläubiger erhalten, sollte es bis zum Ablauf der Verlängerung 30.06.26 + 2x Verlangerung um 1 Jahr falls bis zu diesen Stichtagen keine Wertaufholung stattgefunden hat?
Wertaufholung könnte ja bereits im ersten Jahr stattfinden, somit haben sich die Gläubiger aber schon für 3 Jahre die 10% Zins gesichert. Und sollte es schlecht laufen, haben sie sich die 10% für ganze 5 Jahre gesichert und erhalten DANN noch die 80% zur Verwertung noch dazu. ???
Nur meine Meinung, keine Handelsempfehlung.
@ gewinnnichtverlust: letzte notwendigen Aktien werden eingesammelt => #62389 05.01.23 15:32
Die brauchen doch nur 50 % der abstimmenden Aktien.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Gläubiger diese wichtige Entscheidung dem Zufall überlassen. Die haben genügend Stimmrechte, alles andere wäre nicht professionell.
@Martin Sp.: 50 % => #62390 05.01.23 15:36
Die brauchen nicht 50 %, sondern 95 %.
Meine Frage:
Warum sollten sie die tun, egal ob 50% oder 95%? Sie kaufen die hälfte oder nahezu alle Aktien um sich einen 80% zu garantieren, den sie dann umsonst bekommen hätten? Wäre bei 95% doch völlig unlogisch, und bei 50% gehen ihnen ja dann schon wieder über die Hälfte des "geschenkten Gewinns"verloren.
Noch etwas zur EQS vom 15.12.22
Kann man es auch so lesen, das die 80% nur eine Zusicherung wäre die die Gläubiger erhalten, sollte es bis zum Ablauf der Verlängerung 30.06.26 + 2x Verlangerung um 1 Jahr falls bis zu diesen Stichtagen keine Wertaufholung stattgefunden hat?
Wertaufholung könnte ja bereits im ersten Jahr stattfinden, somit haben sich die Gläubiger aber schon für 3 Jahre die 10% Zins gesichert. Und sollte es schlecht laufen, haben sie sich die 10% für ganze 5 Jahre gesichert und erhalten DANN noch die 80% zur Verwertung noch dazu. ???
Nur meine Meinung, keine Handelsempfehlung.