ZAK-Pressemitteilung 12/2010: ZAK genehmigt Beteiligungsveränderungen von „N24“ und „Das Vierte“
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat die Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse von folgenden Veranstaltern als medienrechtlich unbedenklich bestätigt:
* N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH
* Das Vierte GmbH
Bei dem aktuellen Programm von „Das Vierte“ sah die ZAK jedoch noch erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der Erfüllung der rundfunkrechtlichen Anforderungen an ein Vollprogramm. Die vom Veranstalter angekündigten Änderungen im Programm wird die ZAK noch gesondert prüfen.
Die Zulassung für die Veranstaltung und Verbreitung folgender Programme wurde erteilt:
* „ dctp.tv“ (dctp Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH)
Fernsehvollprogramm
* „HSE 24 Trend“ (Home Shopping Europe GmbH) Teleshoppingangebot
* „Hyperraum.TV“ (mce mediacomeurope GmbH) bundesweites Sparten-programm
Die Entscheidungen stehen vorbehaltlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK.
Genehmigt wurden von der ZAK auch Beteiligungsveränderungen bei der
* MGM Networks (Deutschland) GmbH
* Deluxe Television GmbH
* equi8 media GmbH
* Spirit ON Lizenzverwaltungs GmbH
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Thomas Fuchs, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
Kontakt bei Medien-Rückfragen:
Axel Dürr
Pressesprecher
c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Telefon: 0711 / 89 25 32-74
E-Mail: presse at @ at alm.de
Die ALM im Internet: www.alm.de