Spekulationsfrist soll erst 2009 fallen

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Knappschafts.:

Spekulationsfrist soll erst 2009 fallen

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15.10.06 20:25
Private Anleger können einem Magazinbericht zufolge langfristig gehaltene Aktien voraussichtlich ein Jahr lang länger steuerfrei verkaufen als bislang geplant. Die so genannte Spekulationsfrist soll erst 2009 fallen.

München - Union und SPD wollen die so genannte Spekulationsfrist für Wertpapiere erst im Jahr 2009 kippen, wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet. Die Verschiebung um ein weiteres Jahr begründeten die Finanzpolitiker der Koalition damit, dass auch die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.

Für die Steuerpflicht favorisiert die Koalition laut Magazin nach wie vor eine Stichtagsregelung. Dabei würden nur Wertsteigerungen nach dem Stichtag der neuen Steuerpflicht unterworfen. Die Banken sollten Gewinne und Verluste im Verlauf eines Jahres ermitteln und die Steuer direkt ans Finanzamt abführen.

Bisher müssen die Gewinne aus dem Verkauf von privaten Aktien nur versteuert werden, wenn sie eine Freigrenze von 512 Euro im Jahr überschreiten und die Wertpapiere kürzer als zwölf Monate gehalten worden sind. Bei Immobilien wollen Union und SPD die bisherige zehnjährige Spekulationsfrist dem Magazin zufolge auch über das Jahr 2009 hinaus beibehalten. Ursprünglich sollten die Spekulationsfristen bereits zum 1. Januar 2007 fallen.

Quelle:   www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,442674,00.html

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Bei so einer tollen Nachricht ist der Sonntag gleich doppelt so schön :-)
Knappschafts.:

Nochmals up!

 
16.10.06 11:26
Für uns Börsianer ein sehr wichtiges Thema!
biergott:

Vielleicht hat ja

 
16.10.06 11:31
die Aktion von BörseOnline mitgeholfen!

http://www.ariva.de/board/267487

Wirklich gute News!

Danke!
Malko07:

Der Übergang ist

 
16.10.06 11:38
rechtlich vermint:

"Für die Steuerpflicht favorisiert die Koalition laut Magazin nach wie vor eine Stichtagsregelung. Dabei würden nur Wertsteigerungen nach dem Stichtag der neuen Steuerpflicht unterworfen. "
Knappschafts.:

Hallo biergott,

 
16.10.06 20:45
ich glaube eigentlich nur recht selten an Zufälle und hier sehe ich eher eine Absicht,
weil im Jahr 2009 Bundestagswahlen sind kann man dem Deutschen Volk, das ja bekannlich Aktienfeindlich ist, erklären dass die bösen Kapitalisten mit einer Abgeltungssteuer für ihre Spekulationgewinne bestraft werden. Es bedarf wirklich keine komplizierte Erklärung, sondern mit einer Neidsteuer können die popolistischen Politiker ihre Wähler ködern!


Das dies den Standort Deutschland mehr schadet als nützt ist ersteinmal unwichtig und wird erst nach der Wahl klammheimlich berichtigt, weil sonst der gesamte Standort Deutschland in ausländischer Hand fällt.

Ein zweiter Grund ist der Börsengang der Bahn der durch eine Börsenabgeltungssteuer zu scheitern droht und wenn es dann bereits eine Abgeltungssteuer gibt und die Bahn Aktien unter Kursverluste leidet sollte und  die Anleger Verluste  realisieren müssen dann hat die gesamte Regierung ein Problem dass sie auf mehrere Jahrzehnte beschädigt! Man muss nur in die Vergangenheit schauen und wie der französchische Panamakanalbau durch staatlichen Betrug gescheitert ist(Panamaskandal! Ein Bahnetrug in Deutschland würde die SPD und auch die CDU von der politischen Landkarte für immer verschwinden lassen genauso wie damals die Regierende in Frankreich!

Wie ich schon eingangs dieses Posting sagte, ich glaube nicht an Zufälle, sondern von planmäßigen Kalkül!


Scheitert der Börsengang der Bahn dann geht diese Regierung für immer unter und die Abgeltungssteuer kommt dann garnicht mehr!


biergott:

lass mir doch

 
16.10.06 20:55
meinen Glauben!!!!  :)))

Aber dein Posting hat was...

Aber egal wat es is, hauptsache positiv!!!!

PROST!
utimacoSecur.:

Bund für Steuersparer

 
20.12.06 10:59

von Matthias Schmitt

Bis voraussichtlich Ende 2008 können Privatanleger in Deutschland Kursgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten noch steuerfrei einstreichen. Ein Blick auf den Derivatenmarkt lohnt hier.

Neben der Umwandlung von Dividenden in steuerfreie Kursgewinne besteht die Möglichkeit, durch Kombination von Derivaten risikofreie Kursgewinne zu erzielen, was vor allem für konservative Investoren mit ausgeschöpftem Sparerfreibetrag sowie hohem persönlichem Steuersatz eine Alternative ist.

Für einen steuerfreien Kursgewinn in Höhe von beispielsweise 3,7 Prozent müssen Anleger mit Spitzensteuersatz rund sieben Prozent Rendite vor Steuern erzielen, damit sie nach Steuern besser gestellt sind. Ein Blick auf Steuersparmöglichkeiten, die der Derivatemarkt bietet, lohnt also.

Die einfachste Strategie besteht darin, ein Discountzertifikat mit einem Put-Optionsschein zu kombinieren. Wichtig ist dabei: Basiswert, Laufzeit und Basispreis beziehungsweise Obergrenze müssen bei beiden Papieren gleich sein. BNP Paribas offeriert beispielsweise ein Discountzertifikat auf den Dax mit einer Obergrenze bei 6400 Punkten und einer Laufzeit bis zum 21. Dezember 2007. Aktuell ist der Discounter bei einem Bezugsverhältnis von 1 zu 100 für 58,86 Euro zu haben. Der dazu passende Put-Optionsschein kostet 2,85 Euro. Für beide Produkte sind also 61,71 Euro aufzuwenden.

Gewinn- egal wie der Markt schließt

Unabhängig vom Dax-Stand am 21. Dezember 2007 erhalten Investoren aus beiden Papieren 64 Euro. Notiert der Dax bei mehr als 6400 Punkten, verfällt der Put, und das Discountzertifikat wird zu 64 Euro zurückgezahlt. Liegt der Dax allerdings unterhalb von 6400 Zählern, wirft der Put-Optionsschein genauso viel ab, sodass Investoren zusammen mit dem Rückzahlungsbetrag des Discounters auf exakt 64 Euro kommen. Unabhängig von der Marktentwicklung beträgt der Gewinn damit 2,29 Euro oder 3,71 Prozent.

Damit die Strategie funktioniert, sind einige Regeln zu beachten. Investoren sollten die Produkte bei einem Discountbroker kaufen beziehungsweise die Spesen möglichst weit herunterhandeln. Um der Gefahr des steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs zu entgehen, ist es zudem ratsam, Zertifikat und Put für zwei verschiedene Depots - gegebenenfalls eine Position für das des Ehepartners - zu kaufen. Zu beachten ist auch, dass der Bewertungstag beider Produkte identisch ist. Dieser weicht oft einige Tage von der Laufzeit ab. Und, natürlich, spielt beim Kauf die zwölfmonatige Spekulationsfrist eine entscheidende Rolle. Die oben genannten Papiere müssten heute erworben werden, um steuerfreie Kursgewinne zu erzielen.

Die vorgestellte Strategie funktioniert auch bei Papieren mit längerer Laufzeit. So offeriert BNP interessante Dax-Discounter und -Puts mit Basispreisen bei 6400 Punkten und einheitlicher Laufzeit bis 19. Dezember 2008. Mit beiden Papieren lässt sich risikofrei eine Rendite von 7,26 Prozent oder 3,57 Prozent pro Jahr verdienen. Bei längeren Laufzeiten sollten sich Investoren jedoch eines Effekts bewusst sein: Steigen die Kurzfristzinsen stark an, kann dies zwischenzeitlich zu leichten Kursverlusten führen. Denn der erzielbare Ertrag erhöht sich bei dieser Strategie mit steigendem Zinsniveau. Für Investoren, die die Papiere bis zur Fälligkeit halten, hat dieser Effekt keine Bedeutung.

Von sinkenden Zinsen können Anleger hingegen profitieren. Fallen die Sätze für Anlagen mit einem Jahr Restlaufzeit beispielsweise bis Ende 2007 auf zwei Prozent, steigt der Wert der Kombination deutlich an, im Beispiel auf 62,75 Euro. In diesem Szenario haben Investoren im ersten Laufzeitjahr einen steuerfreien Kursgewinn von 5,16 Prozent erzielt. Da die Emittenten für beide Papiere fortlaufend Kurse stellen, kann die Strategie dann problemlos aufgelöst werden.

Gruß

uS
utimacoSecur.:

Neue Details zur Abgeltungsteuer

 
22.12.06 17:12

von Robert Kracht

In genau zwei Jahren halten die Banken erstmals die pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Während einige Punkte wie der Satz von 25 Prozent plus Soli und der Wegfall von Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren schon bekannt sind, bastelt eine Arbeitsgruppe fleißig an den Details.

Werbungskosten Die dürfen überhaupt nicht mehr abgesetzt werden und sind mit dem neuen Sparerpauschbetrag von 801 Euro abgegolten. Das gilt auch, wenn Anleger mit geringer Progression auf Antrag die Berechnung über den Steuerbescheid wünschen.

Lebensversicherungen Ab 2005 abgeschlossene Policen werden ebenfalls von der Abgeltung erfasst, bei Laufzeiten über mindestens zwölf Jahre und Bezug ab dem 60. Lebensjahr jedoch nur zur Hälfte. Damit belasten hohe Auszahlungen nicht mehr die Progression der übrigen Einkünfte des Steuerbescheids. Der Verkauf von gebrauchten Verträgen wird mit dem Abgeltungssatz erstmals steuerpflichtig. Für private Rentenversicherungen bleibt der günstige Ertragsanteil.

Kapitaleinnahmen Spekulationserträge mit Wertpapieren, Futures, Zinsen, Dividenden sowie Prämien aus Stillhaltergeschäften werden in einen Topf geworfen - Gewinne und Verluste sind nur untereinander verrechenbar. Ein nicht ausgeglichenes Minus wird für die Folgejahre konserviert. Sämtliche schwarze Zahlen belasten nicht mehr den Tarif der übrigen Einkünfte. Wem die Abgeltung zu teuer ist, lässt die Einnahmen komplett im Rahmen einer Günstiger-Prüfung mit seiner individuellen Progression versteuern.

Kirchensteuer Die fällt noch zusätzlich an, wenn Sparer ihrer Bank nicht den Austritt nachweisen. Sie darf aber nicht mehr als Sonderausgabe abgezogen werden. Zum Ausgleich mindert sich der Abgeltungssatz um knapp ein Prozent.

Veräußerungsgeschäfte Für Immobilienfonds oder Gebäude bleibt es bei der zehnjährigen Spekulationsfrist, sodass hier mit Abwarten weiterhin die Steuerfreiheit erreicht werden kann. Allerdings darf ein Minus aus dem Hausverkauf nicht mehr mit Börsengewinnen verrechnet werden. Der Zehnjahreszeitraum wird auch für sonstige private Gegenstände eingeführt, wenn mit diesen zumindest kurzfristig auch einmal Einkünfte erzielt werden. Das kann beispielsweise auf Kunstsammlungen oder Antiquitäten zutreffen.

Kontrollen Der 2005 eingeführte Kontenabruf soll für steuerliche Auskünfte nur noch möglich sein, soweit sich die Frage auf Bescheide vor 2009 bezieht. Der Zugriff auf Bankverbindungen fällt also nicht weg, da die Suche nach nicht deklarierten Einnahmen noch Jahrzehnte andauern kann. Außerdem dürfen die Sozialbehörden weiterhin einen Kontenabruf starten, auch für künftige Zeiträume. Die Gemeinden sollen über diesen Weg auch für die Gewerbe- und Grundsteuer aktiv werden dürfen.

Gruß

uS
utimacoSecur.:

Spekulationsverluste sind nur beschränkt verrechen

 
29.12.06 16:11
Spekulationsverluste sind nur beschränkt verrechenbar

von Robert Kracht

Der Bundesfinanzhof beschert den Anlegern eine triste Neujahrsbotschaft. Danach ist es verfassungsgemäß, dass realisierte Spekulationsverluste binnen Jahresfrist nicht mit anderen Einkünften wie Mieten, Löhnen, Zinsen oder Gewinnen verrechnet werden dürfen.

Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zerplatzt die Hoffnung vieler Anleger, dass ihre roten Zahlen aus Börsengeschäften auch Einnahmen aus anderen Einkunftsarten mindern und sich so effektiv auswirken. Spekulationsverluste sind also auch weiterhin nur mit erzielten Gewinnen aus Wertpapier- und Immobilienverkäufen sowie Terminmarktgeschäften verrechenbar - entweder noch im gleichen Jahr, im Vorjahr oder in künftigen Zeiträumen. Stellt sich das Plus nicht oder erst nach Ablauf der Spekulationsfrist ein, verpufft das Börsenminus.

Nach Ansicht der höchsten deutschen Finanzrichter liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Anlegern vor, weil ein realisiertes Plus ebenfalls nur begrenzt binnen einer zwölfmonatigen Haltedauer besteuert wird. Somit bestehe die legale Chance, Verkäufe in die steuerfreie Zeit zu verschieben, was bei anderen Einkünften nicht möglich sei. Diese besondere Dispositionsfreiheit rechtfertige es, im Gegenzug Verluste zu beschränken. Damit bleibt Börsianern mit vorliegenden roten Zahlen nichts anderes übrig, als gelegentlich auch einmal Gewinne binnen Jahresfrist zu realisieren.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist bereits die zweite schlechte Nachricht für Anleger innerhalb kurzer Zeit. Durch das in der vergangenen Woche verkündete Jahressteuergesetz ist es nicht mehr möglich, Börsenverluste aus alten Zeiten noch in aktuellen Steuererklärungen nachzumelden. Das Minus gehört zwingend in das Jahr der Entstehung. Ist der ehemalige Bescheid schon bestandskräftig, sind die Verluste endgültig dahin.

Gruß

uS
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