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Meldung des Tages: Kritischer Rohstoff, westliche Knappheit, hohe Gehalte: Steht hier die nächste strategische Neubewertung bevor?

Spekulationsfrist


Beiträge: 14
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Ameise:

Spekulationsfrist

 
26.06.00 12:49
Hallo, ich bin neu hier im Board, lese aber schon einige Zeit die guten Postings hier bei Ariva. Und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Wann ist eigentlich genau das Jahr der Spekulationsfrist zu Ende? Wenn man z.B. am 15.06.99 gekauft hat, ist es dann am 16.06.2000 oder erst am Monatsende oder wie ich letztens gehört habe (eher unwahrscheinlich) erst am 15.07.2000 soweit.
Antworten
deUhwastehn.:

1 Jahr + 1 Tag, also 16. Wichtig: Handelstag, nicht "Bestelltag.

 
26.06.00 13:29
Antworten
Viola:

Re: Spekulationsfrist

 
26.06.00 13:30
Ein Jahr ist ein Jahr ;), dh. wenn Du am 15.06.99 kaufst, liegt der 14.06.00 noch innerhalb, der 15.06.00 dagegen außerhalb der Spekulationsfrist.
Antworten
Ameise:

Re: Spekulationsfrist

 
26.06.00 19:27
Danke für die Info.

MfG, Ameise
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deUhwastehn.:

Viola, der Gesetzestext ist eindeutig und spricht von....

 
26.06.00 19:46
...innerhalb eines Jahres, und das führt zu 1 Jahr und einem Tag, wenn mann/frau aus der spekfrist raus sein will. das gilt für alle fristen im steuerrecht. basta.
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Viola:

Re: deUhwastehner

 
26.06.00 19:56
a) Nicht sauer sein ;)

b) Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Tag des Erwerbs, dh. dieser Tag wird voll angerechnet.
Antworten
MisterX:

Hi Viola und deUhwastehner!

 
26.06.00 23:21
Es ist schön auch andere hier im Board zu treffen, die sich scheinbar auch mit der Materie Steuern zu tun haben.

Zum Thema Spekualtionsfrist, Beginn und Ende:
Wird die Aktie am 15.06.99 gekauft, beginnt die Frist mit dem 16.06.99 zu laufen und endet mit Ablauf die 15.06.00 (§§ 187, 188 BGB).

siehe auch:
blau.ariva.de/cgi-bin/f_anz.pl?a=gesamt&nr=20759&21

Gruß MisterX
Antworten
deUhwastehn.:

BGB schlägt Steuerrecht? Wäre ja zu schön, dann hätte es ei.

 
27.06.00 08:31
aber Träume werden selten war.............
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MisterX:

Schau einfach mal in § 108 AO (Abgabenordnung)!

 
27.06.00 08:47
Dort heißt es so schön:
Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 BGB entsprechend....
Und wenn ich es richtig gelernt habe, kommt die Abgabenordnung aus dem
Steuerrecht.
Gruß MisterX
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deUhwastehn.:

echt, sowas kann man lernen? am ersten tag (16.) nach eine.

 
27.06.00 10:41
...die frist. bei gelegenheit lass ich mal in den text schauen und stelle die quelle als zitat rein. wenn nicht, hat misterx eben recht. ist doch auch ok.

wenn das steuerrecht auf das bgb verweist, schlägt bgb nicht das steuerrecht, sondern wird bestandteil des steuerrechts solange, bis es sich eine judikative (mein gott, schreibt man das auch noch nach der rechtschreibreform so?) anders überlegt, und der meinung ist, dass das zu einfach ist und im steuerrecht so mit den fristen nicht geht. und dann gibt es in irgendeinem text eine kleine präzisierung, die eine wie auch immer geartete globalregelung ausser kraft setzt.

das nennt man ausnahmeregelung.

und deswegen braucht es: steuerberater und rechtsanwälte.

das gefiel anderen auch, und flugs war der berufsstand der wirtschaftsprüfer kreiert.

juristen, und somit rechtsanwälte, können alles. wirtschaftsprüfer können es besser.

was können dann eigentlich die steuerberater? zumal die wirtschaftsprüfer, die etwas auf sich halten, auch steuerberater sind, diesen titel aber nicht gerne führen, weil der wirtschaftsprüfer ja der höherwertige berufsstand ist.

das ärgert die steuerberater, weil die steuerberater keine wirtschaftsprüfer sind.

und dann gibt es noch die vergessenen: steuerbevollmächtigte und genossenschaftsprüfer. ooooooooooh leck, das ist ein eigenes kapitel!

und dann gibt es noch die von allen verkannten: die lehrer. die wollen es immer ganz genau erklärt bekommen, um es dann besser zu wissen.

Es sind doch so einige Kelche an mir vorüber gegangen.................
Antworten
Förstina:

Re: Spekulationsfrist

 
27.06.00 11:14
Lassen sich realisierte Verluste aus Wertpapiergeschäften auch nur innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr gegen - innerhalb der Spekulationsfrist -  getätigte Spekulationsgewinne verrechnen?

Also lassen sich Aktien die länger als ein Jahr liegen und im Minus sind bei einem Verkauf nicht gegenrechnen?
Antworten
Piggy:

Re: Spekulationsfrist

 
27.06.00 11:55
Schau mal unter www.bch.de/steuern/index.html nach. Da wird alles sehr gut erklärt.

Gruß Piggy
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MisterX:

Steuerberater, die sich darüber ärgern, daß sie keine Wirtschaftsprüfer

 
27.06.00 12:33
sind, können es ja noch werden. Wenn sie es nicht zum Wirtschaftprüfer schaffen, kann aus ihnen ja noch vereidigte Buchprüfer werden. :-)
Man muß nur was dafür tun.

An Förstina:
Da bei mir der von Piggy angegebene Link nicht funktioniert, hier kurz die Antwort auf Deine Frage.
Nur innerhalb der Spekulationsfrist getätigte Veräußerungsgeschäfte können untereinander verrechnet, bzw. vor- oder zurückgetragen werden.
Hier im Board wurde diesbezüglich auch schon einiges geschrieben.

Gruß MisterX
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deUhwastehn.:

ja, genau so geht es:

 
27.06.00 13:18
ich werde Verteidiger der Buchprüfer und heirate Carola Ferstl! Das Leben ist doch HERRRRRRRRRRLICH!

hm,.....aber wo ist das kästchen, wo man ankreuzt, dass man vBp werden will? Auf dem Lottozettel nicht, vielleicht bei Toto? Spiel 77? Aber wir haben doch schon das Jahr 2000! Wer spielt denn da noch 77?!?
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