must be postmarked no later than: April 28, 2008: .."Ansprüche müssen bis spätestens obigen Datums -mittels dem Antragsformular- gestellt werden"..
dh. vorher kann auch nichts verbindliches, bzgl. der "angemeldeten Schadenshöhe" vor Gericht, festgestellt werden. Diese wird mit entsprechender zeitl. Verzögerung nach der Auswertung wohl mittels richterlichem Spruch, erst nach Abschluß der Prüfung zu einem bisher unbekannten, späteren Zeitpunkt erklärt werden können.
dh. vorher kann auch nichts verbindliches, bzgl. der "angemeldeten Schadenshöhe" vor Gericht, festgestellt werden. Diese wird mit entsprechender zeitl. Verzögerung nach der Auswertung wohl mittels richterlichem Spruch, erst nach Abschluß der Prüfung zu einem bisher unbekannten, späteren Zeitpunkt erklärt werden können.