Wird spannend was der morgige Tag bringt.
Und die weitere Großwetterlage.
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Die Projekte in den USA hatte ich nicht vergessen, aber das muss man hier nicht posten. Aber Du hast recht, natürlich würde ein positiver Ausgang die Aktie shiften und stabilisieren.
Den Beitrag: eugenioklage gegen uc. Ist meines Erachtens sehr beachtenswert. Es beruht auf zwei Tatsachen die unbestritten sind: :
da bin ich auch dabei.
Am 29.03.11 sollte es um die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung gehen. Hätte er hier wirklich Aussichten auf Erfolg, hätte unser Utz den Termin nicht schon zum 2. Mal verschoben - hätte ihm wieder fast ein halbes Jahr gebracht um gut von dem Geld zu leben und es unauffällig verschwinden zu lassen. SM hat das einzig Richtige getan: sofort Klage, solange noch was zu holen ist. Hoffentlich arbeiten die Gerichte ausnahmsweise nochmal so, wie man es nach gesundem Menschenverstand erwarten würde. Eigentlich müsste sein Vermögen um diese Summe solange eingefroren werden. Natürlich reagiert er mit einer Gegenklage, aber das ist reine Show. Ich habe die Sache von Anfang an fast täglich verfolgt: SM hat sich zu keiner Zeit abwertend über unseren Utz geäußert - jedenfalls nicht so dass es hier in den Börsennachrichten zu lesen gewesen wäre. Im Gegenteil: Ich habe mich bisher immer über die Zurückhaltung von SM gewundert. Der Utz sollte lieber seinen Friseur verklagen. Mit dem Haarschnitt gewinnt der den Prozess schon eher. Jetzt an seiner Stelle hoch zu pokern, ist nachvollziehbar - würde wohl jeder machen. Ich bin fest davon überzeugt, da ist absolut keine Substanz dahinter. Ich schließe auch nicht aus, dass unser Utz eine von Anfang an geplante Intrige der Atomlobby gewesen ist. Wir werden sehen, was durch den Prozess noch ans Tageslicht kommt, denn jetzt kommt erst mal der Faktencheck.
die Chancen für Aktionäre unseren Utz auf Schadenersatz zu verklagen kann ich juristisch schlecht beurteilen. Fest steht für mich, dass SM selber in der Rangordnung der Geschädigten bzw. Anspruchsberechtigten an erster Stelle stehen müsste. Vielleicht sollte man hier zunächst den Ausgang abwarten. Hier bin ich nach menschlichem Ermessen sehr optimistisch. Ob dieser seltsame Herr diese Forderung überhaupt noch begleichen kann, ist jedoch zu bezweifeln. Das Geld ist längst in Sicherheit gebracht. Wenn wider Erwarten ja, könnte für die Aktionäre vielleicht auch noch was zu holen sein. Was meint denn z. B. aktienanwalt dazu?
das sehe ich anders. Die Differenzen zwischen uc und S2M basieren auf einen Arbeitsvertrag. Daraus lassen sich Rechte und Pflichten ableiten. Dagegen sind die finanziellen Schäden, die den S2M-Aktionären zugefügt worden, dadurch entstanden,dass der Herr uc eine Lügenkampagne veranstaltet hat.
Deshalb denke ich, es ist theoretisch möglich, dass es in den einem Fall zugunsten von Uc entschieden wird und in den anderen Fall gegem ihn. wie gesagt theoretisch.
Eine ganz andere Fragenstellung sehe ich im Bezug auf eine mögliche Verjährungsproblem. Die Behauptungen des schhlauen Professors sind schon ein Jahr alt. Es wird mindestens noch ein Jahr dauern, bis sich der Streit zwischen S2M und uc geklärt hat. Das ist sehr optimistisch betrachtet. Soweit ich aber weiss, verjährt sich unser Anspruch nach 2 Jahre.
Es wäre schön, wenn der Aktienanwalt in diesem Forum sich vielleicht dazu äussert. danke
was leo1 schreibt ist auch nachvollziehbar. Zwischen SM und Classen ist der Arbeitsvertrag entscheidend. Aber warum hat er den Gerichtstermin 2 mal sausen lassen, wenn der so für ihn sprechen würde? Die Andeutungen, die Classen immer wieder gemacht hat, sind für mich schon eindeutig Verleumdung. Jetzt ist es Aufgabe des Gerichts, die Substanz dahinter festzustellen, da damit ja auch die Rechtmäßigkeit bzw. der Grund seines fluchtartigen Ausscheidens festgestellt werden muss. Die Ergebnisse sind dann wieder entscheidend für die Erfolgsaussichten darüber, ob die Aktionäre auch Schadenersatz beanspruchen können.
Wie gesagt, hätte dann aber auch nur noch Sinn, wenn bei ihm noch was zu holen wäre.
Vorsorglich könnte die Klage dennoch vor Ablauf der Verjährung eingerreicht werden. Zurückziehen kann man sie evtl. immer noch.
Wie sieht das in Deutschland überhaupt aus mit Sammelklage? Ich kenne die nur aus den USA.
Und wenn man sich dazu entscheidet, wie wärs wenn aktienanwalt die Sache übernimmt einen Prozentsatz des Erfolgs von allen als Honarar bekommt? Ich weiss, deutsche Anwälte tuen sich schwer damit auf Erfolgsbasis zu arbeiten.
Lässt uns noch weiter überlegen:
man sollte eine mögliche Klage nicht allein auf die Äußerungen von U.C. aufbauen, sondern auch auf sein Verhalten, sprich sein plötzliches Hinwerfen sämtlicher Handtücher ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen. Hier wird die gerichtliche Aussage entscheidend sein, ob seine Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Erst dann folgten nebulöse und dubiose Andeutungen. Der Kurssturz hatte zu dem Zeitpunkt schon zum größten Teil stattgefunden. Ich glaube, die rufschädigenden Äußerungen sind im Wesentlichen hier bereits verlinkt.
Einen Verein zu gründen ist glaube ich eine gute Lösung - aber das müsste aktienanwalt besser wissen. Wenn man sich dazu entscheidet, kann man sich evtl. bei der Hauptversammlung treffen, zwecks notwendiger Unterschriften, Austausch der Anschriften, Zahlung von Unkostenbeiträgen etc.
UC hat seinen Job sehr gut gemacht,denn SM hat jetzt Zeit und kann in Ruhe kaufen.
Der war sein Geld wert - ein top Manager.
keine Empfehlung.
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