hier wird das ganze fachlich richtig erklärt:
www.fbi.h-da.de/fileadmin/personal/...ngsblaetter_Kap_3_4.doc
Quelle: www.fbi.h-da.de/index.php?id=1219
Hochschule Darmstadt - Fachbereich Informatik
Lösung zu Aufgabe 5:
Welche Aufgaben hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft und wie kann er hinsichtlich seiner Aufgabenerfüllung organisiert sein?
Der Vorstand (§§ 76 ff. AktG) leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung, führt die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er beruft die Hauptversammlung ein und erstellt den Jahresabschluss der Gesellschaft.
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren natürlichen Personen, die nicht zwangsläufig zugleich Aktionäre sein müssen. Prinzipiell kann der Vorstand nach zwei Prinzipien organisiert sein:
►§Im Kollegialprinzip sind alle Vorstandsmitglieder gleichberechtigt und das Unternehmen wird gemeinschaftlich geführt.
►§Im Direktorialprinzip ist die Entscheidungsbefugnis auf eine Person im Vorstand konzentriert, die gegenüber den anderen Vorstandskollegen Weisungsrecht hat.
Das Aktiengesetz (§ 77 Abs. 1 AktG) schreibt das Kollegialprinzip vor, wenn der Vorstand aus mindestens zwei Personen besteht. Die Geschäftsordnung des Vorstands formuliert die Ausgestaltung des Kollegialprinzips näher aus:
►§Bei der Primatkollegialität sind alle Vorstandsmitglieder gleichgestellt, aber ein Mitglied des Vorstands hat den Vorsitz inne und bei Stimmengleichheit im Vorstand gibt seine Stimme den Ausschlag (primus inter pares).
►§In der Abstimmungskollegialität werden alle Entscheidungen im Vorstand nach dem Mehrheitsprinzip getroffen (einfache oder qualifizierte Mehrheit).
►§In der Kassationskollegialität können Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden.
Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt ferner die Arbeitsverteilung innerhalb dieses Gremiums. Die einzelnen Vorstandsmitglieder konzentrieren sich auf bestimmte Teilaufgaben und sind für ihr Vorstandsressort verantwortlich (z. B. Vorstand für Beschaffung, Absatz, Personal, Finanzen usw.). Sie haben die in ihrem Ressort anfallenden Entscheidungen aber aus Sicht des »Gesamtwohls« des Unternehmens zu treffen. Zudem muss jedes Vorstandsmitglied seinen anderen Vorstandskollegen über den Fortgang der Geschäfte in seinem Ressorts berichten, da der Vorstand »nach außen« gemeinschaftlich für die getroffenen Entscheidungen einsteht.
Ferner werden innerhalb des Vorstands häufig Ausschüsse gebildet, in denen sich mehrere Mitglieder des Vorstands einzelnen Zentralbereichen des Unternehmens widmen. In personell großen Vorständen findet sich häufig ein Zentralvorstand. Dies ist ein Ausschuss innerhalb des Vorstands, der für die Strategie des Gesamtunternehmens zuständig ist. Ein Zentralvorstand erlaubt, die Geschäfte mit einer relativ kleinen Führungsmannschaft zu leiten. Die Bereichsvorstände sind dann für das operative Geschäft verantwortlich.
Der Vorstandsvorsitzende koordiniert vor allem die Teilaufgaben innerhalb des Vorstands. Er hat die sachliche Leitung des Vorstands und ist damit »richtungsbestimmend«; er leitet die Vorstandssitzungen und repräsentiert das Unternehmen nach außen. Ein Vorstandssprecher, die Alternative zum Vorstandsvorsitzenden als »Haupt des Vorstands«, beschränkt sich auf die Sitzungsleitung und Repräsentierung des Unternehmens.
Wenngleich das Direktorialprinzip nach deutschem Aktienrecht nicht erlaubt ist, können in der Geschäftsordnung Elemente davon integriert werden. So kann die Geschäftsordnung dem Vorstandsvorsitzenden weiter reichende Kompetenzen (z. B. Entscheidungsfelder) als den anderen Vorstandsmitgliedern einräumen. Er darf aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Vorstandsmitglieder Entscheidungen treffen.