Software-Gigant Microsoft gewinnt im Kartellstreit


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sir charles:

Software-Gigant Microsoft gewinnt im Kartellstreit

 
04.11.02 10:35
Software-Gigant Microsoft gewinnt im Kartellstreit

Ohne harte Auflagen kann der Konzern seine Vormachtstellung ungebremst ausbauen, meinen Kritiker.



WASHINGTON. Im brutalsten US-Kartellverfahren seit Jahrzehnten erreichte Microsoft einen aufsehenerregenden Sieg. Richterin Colleen Kollar-Kotelly lehnte die von neun klagenden US-Bundesstaaten geforderten härteren Wettbewerbssanktionen gegen den weltgrößten Softwarekonzern ab und stimmte dem zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft ausgehandelten Kompromiß fast völlig zu.


Microsoft-Gründer Bill Gates sprach von einem guten Kompromiß. US-Justizminister John Ashcroft nannte die Entscheidung sogar "einen wichtigen Sieg für die Konsumenten". Dagegen kam von Konkurrent Sun Microsystems scharfe Kritik. Wahlmöglichkeiten, Innovation und Wettbewerb seien die Grundlage der Technologiebranche - die Entscheidung ermögliche jedoch Microsoft, die überragende Marktposition ungehindert auszunützen. Sun will die eigene Zivilklage gegen Microsoft fortsetzen und auch bei der EU-Untersuchung gegen Microsoft kooperieren, die nun ansteht. Der Medien- und Onlinekonzern AOL Time Warner klagt ebenfalls.


Kritik kam auch vom US-Verband der Software- und Informationsindustrie. Der Richterspruch gebe den Konsumenten wenig Sicherheit, daß Microsoft seine Monopolstellung nicht ausnützen werde, was letztlich allen Verbrauchern schade, meinte Verbandspräsident Ken Wasch.

Die neun Bundesstaaten hatten eine weitgehende Offenlegung von Programmcodes des Windows-Betriebssystems verlangt. Microsoft sollte auch eine einfachere Windows-Version ohne gebündelte Browser- und andere Zusatz-Software anbieten, um konkurrierenden Unternehmen bei Windows-Nutzern bessere Chancen für ihre Produkte zu bieten. Das hätte massive Veränderungen von Microsoft-Produkten notwendig gemacht. Bisher ist offen, ob die neun US-Bundesstaaten berufen werden, da viele US-Rechtsexperten die Aussichten für ein erfolgreiches Berufungsverfahren für äußerst ungünstig halten.

Die Richterin ordnete jedoch nur an, daß Microsoft Konkurrenten früher als bisher technologische Details des Betriebssystems Windows bekannt machen muß. Ein Überwachungsausschuß soll die Einhaltung der Auflagen kontrollieren. Die auf fünf Jahre anberaumten Auflagen können bei Bedarf um zwei Jahre verlängert werden.

In dem im November 2001 vereinbarten Vergleich mit dem Justizministerium hat Microsoft eingewilligt, Computerherstellern bei der Installation konkurrierender Software mehr Freiheiten zu geben. Software von anderen Anbietern muß reibungslos mit Microsoft-Produkten zusammenarbeiten. Exklusive wettbewerbsfeindliche Microsoft-Vereinbarungen, die Konkurrenten schaden, sind untersagt. Microsoft-Vertragsbedingungen mit Kunden müssen einheitlich sein.



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