So macht man Spekulationsgewinne steuerfrei !!

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Jessyca:

So macht man Spekulationsgewinne steuerfrei !!

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19.06.08 14:36
Ein Auto hat jeder. Und das Auto verliert ständig an Wert!

Und den Wertverlust setzen wir beim Finanzamt ab.

Einzige Bedingung: man muß das Auto inerhalb 12 Monaten wieder verkaufen.

Vorteil: man fährt immer das neuste Auto !

Hierzu das neuste Urteil des Bundesfinanzhofs - IX R 29/06:

München (RPO). Der Verkauf eines Autos innerhalb eines Jahres darf mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Der Wertverlust wirke sich kürzend aus, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München.  

Das Auto sei ein Wirtschaftsgut und werde daher von einer entsprechenden Regelung des Einkommensteuergesetzes erfasst, heißt es in dem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil des BFH (Az.: IX R 29/06)

www.rp-online.de/public/article/auto/...verlust-anrechnen.html
WER dieses Posting bewertet, hat den tieferen Sinn seines Inhaltes verstanden und darf sich glücklich schätzen ob seiner hervorragender AUFFASSUNGSGABE gepaart mit besonderer INTELLIGENZ.
Kritiker:

Unklar bleibt jedoch, ob

 
19.06.08 14:59
dies Urteil auch auf ein "rein" privates KFZ zutrifft? - ich glaube nicht! - Zumindest müßte es der Fahrt zur Arbeit gedient haben.
Denn, ein Wirtschaftsgut wird in einer Bilanz erfaßt, und eine solche bedarf eines Gewerbes.

Ferner würde es die ungerechte Momentan-Besteuerung durch die Abg.-Steuer nicht aufheben.
Gegen die jährliche Netto-Gewinn-Kapital-Besteuerung hat ja niemand etwas!
Jessyca:

@Kritiker

 
19.06.08 15:55
Die Richter am Bundesfinanzhof (BFH) haben in ihrem Urteil vom 22. April 2008 - IX R 29/06 zugunsten des Cabriofahrers entschieden.

Begründung: Der § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) umfasst alle Wirtschaftsgüter im Privatvermögen. Der Gebrauchtwagen ist als körperlicher Gegenstand eine Sache und damit ein Wirtschaftsgut. Der Verkauf des Autos ist dann ein privates Veräußerungsgeschäft. Der hieraus resultierende Veräußerungsverlust ("Spekulationsverlust") kann daher mit anderen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. Dass die Wertminderung und damit der Veräußerungsverlust durch die Benutzung des Autos zustandegekommen sei, ist für die Richter nicht relevant.

Der BFH hielt sich nicht für berechtigt, Wirtschaftsgüter des täglichen Verbrauchs mangels objektiven Wertsteigerungspotentials aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift herauszunehmen. Eine entsprechende Einschränkung aufgrund eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung einer allgemeinen Wertzuwachsbesteuerung ist nicht Gesetz geworden.

www.finanztip.de/recht/steuerrecht/...sverlust-autoverkauf.htm
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