Ein Auto hat jeder. Und das Auto verliert ständig an Wert!
Und den Wertverlust setzen wir beim Finanzamt ab.
Einzige Bedingung: man muß das Auto inerhalb 12 Monaten wieder verkaufen.
Vorteil: man fährt immer das neuste Auto !
Hierzu das neuste Urteil des Bundesfinanzhofs - IX R 29/06:
München (RPO). Der Verkauf eines Autos innerhalb eines Jahres darf mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Der Wertverlust wirke sich kürzend aus, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München.
Das Auto sei ein Wirtschaftsgut und werde daher von einer entsprechenden Regelung des Einkommensteuergesetzes erfasst, heißt es in dem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil des BFH (Az.: IX R 29/06)
www.rp-online.de/public/article/auto/...verlust-anrechnen.html
Und den Wertverlust setzen wir beim Finanzamt ab.
Einzige Bedingung: man muß das Auto inerhalb 12 Monaten wieder verkaufen.
Vorteil: man fährt immer das neuste Auto !
Hierzu das neuste Urteil des Bundesfinanzhofs - IX R 29/06:
München (RPO). Der Verkauf eines Autos innerhalb eines Jahres darf mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Der Wertverlust wirke sich kürzend aus, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München.
Das Auto sei ein Wirtschaftsgut und werde daher von einer entsprechenden Regelung des Einkommensteuergesetzes erfasst, heißt es in dem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil des BFH (Az.: IX R 29/06)
www.rp-online.de/public/article/auto/...verlust-anrechnen.html
WER dieses Posting bewertet, hat den tieferen Sinn seines Inhaltes verstanden und darf sich glücklich schätzen ob seiner hervorragender AUFFASSUNGSGABE gepaart mit besonderer INTELLIGENZ.