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SNB und Schweizerische Bundesverfassung


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SNB und Verfa.:

SNB und Schweizerische Bundesverfassung

 
15.12.23 04:45
SNB und
Schweizerische Bundesverfassung
-Medien missachten Gesetzgeberwillen zur
-Volksbeteiligung
Medien reden Aktien aus, löschen Beiträge, und
-vereiteln verfassungsgarantierte Informationsverbreitung
-Macht man das .
-Zumal in einer Basisdemokratie .
-Ist das das Medien-Sebstverständnis integren,
verantwortungsvollen Umgangs mit der Bevölkerung.

-Nur 100.000 Aktien für alle
-Dem Volk gewidmet
-Beteiligung für Vertrauen in die Finanzwirtschaft
-Hoher Wert
durch gutes Management
-niedrige Börsenbewertung

Die in Zuerich börsennotierte SNB ist nahezu zur Hälfte vom
Gründungsgesetzgeber dem
Schweizerischen Volk gewidmet worden, und wird heute von
tonangebenden Medien der Bevölkerung ausgeredet.
Zudem wird die Berichterstattung über die gewollte
Volksbeteiligung vereitelt.
Das muss ein Ende haben.
Das Schweizer Volk hat nicht zu verantworten,
dass die Aktienstückzahl von
100.000 seit Gründung,
niemals an die
heutigen Verhältnisse wie Wohlstand und
Bevölkerungszunahme angepasst wurde.
Hinzu kommt, dass der hohe Wert der SNB sich auf diese
geringe Anzahl an Aktien verteilt.
Folglich gibt es heute
NUR   50.000 Aktien für private Aktionäre und insgesamt
NUR     2.500 Aktionäre.
Die SNB hat ein Eigenkapital i.H.v. CHF 60 Mrd.
Demnach hat jede der 100.000 Aktien einen inneren
Wert i.H.v.CHF 600.000.
Dieser wird auch in den Kantonsbilanzen so ausgewiesen: S. 146
Kanton Zuerich Finanzbericht Teil 3

An der Börse in Zuerich wird sie jedoch nur mit ca. CHF 4.000 bewertet.
six snb orderbuch

Die SNB selbst schreibt bis Anfang 12/23 , die Privataktionäre seien ein Mittel,

die Nationalbank in der Bevölkerung zu verankern.
Nur 2.500 Aktionäre sind jedenfalls nicht das Volk.
Für die Vollstreckung der gewollten Volksbeteiligung ist an eine
VOLKSINITIATIVE zu denken für ein
zivilgesellschaftliches Gegengewicht in der für die
Schweiz so bedeutsamen Finanzwirtschaft.

Sämtliche nur 100.000 Aktien, alle mit einer einzigen Valorennummer,
haben einen sehr hohen Wert und eine zu diesem kontrastierend
niedrige künstliche Börsenbewertung,
mutmasslich durch Ausreden und Verhinderung der Informationen
über eine Verbreiterung der Aktionärsbasis.

Die Medien haben jedenfalls NICHT die
verfassungsgarantierte Informationsverbreitung über die
Gesetzgeber gewollte Volksbeteiligung an der SNB
zu vereiteln.

Gelebte Basisdemokratie sieht anders aus.

Vertrauen durch Beteiligung.
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