Da ja immer wieder mal das Thema auftaucht, hier eine Erklärung. Eine "Spende" an eine NICHTgemeinnützige Organisation, Firma, Stiftung o. ä. ist keine Spende im ursprünglichen Sinne, sondern eine Zuwendung,die als Betriebseinnahmen verbucht werden muss. Hierfür erhält man auch KEINE abzugsfähige Quittung o.ä. Ich glaube, es ist rechtlich strittig, ob da der irreführende Begriff "Spende" überhaupt verwendet werden darf.
Ich kann zwar, wenn ich möchte, meine Kontonummer ins Internet stellen und dazuschreiben: "Schickt mir bitte Geld, es ist für einen guten Zweck, nämlich mein persönliches Wohlbefinden und den Erhalt dieser Webseite, im Gegenzug dafür erältst Duein Passwort", aber es ist keine Spende im Rechtssinn.
Rein rechtlich gesehen, eher betteln oder ein "Mitgliedsbeitrag", wenn ich im Gegenzug dafür Passwörter für "interne" Seiten anbiete (obwohl ich das ganze jetzt nicht negativ belasten und bewerten möchte).
Wer hier "spenden" würde, geht mit mir einen WIRTSCHAFTLICHEN Vertrag ein.
Der Begriff Spende würde hier (ich wiederhole) irreführend verwendet.
Hier ein Link zu einer recht einleuchtenden Erklärung.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig aufklären.

.