Selbstregulierung bei Elektrosmog


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Luki2:

Selbstregulierung bei Elektrosmog

 
07.12.01 16:50
Regierung setzt auf Selbstregulierung bei Elektrosmog

Die Bundesregierung setzt bei der Eindämmung der Strahlung durch Mobilfunkantennen auf eine Selbstverpflichtung der Industrie. Künftig sollen die Grenzwerte für Elektrosmog stärker kontrolliert werden, sagte der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, gegenüber dpa. Grenzwerte werden aber nicht verschärft. Die Aufstellung von Mobilfunkmasten in der Nähe von Schulen und Kinderärten soll nach Möglichkeit vermieden werden.

Der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans Martin Bury, sagte am Freitag in Berlin, die Selbstverpflichtung der sechs deutschen UMTS- Lizenznehmer sollte noch am selben Tag unterzeichnet werden. Die Betreiber hätten zugesagt, die Kommunen in die Netzplanung und die Standortentscheidungen einzubeziehen. "Insbesondere werden bei Schulen und Kindergärten alternative Standorte geprüft", sagte Bury. Er hatte am Mittwoch im Bundeskanzleramt ein Spitzengespräch mit den Mobilfunkbetreibern geführt.

Die derzeitigen Grenzwerte schützten ausreichend vor Gesundheitsgefahren, sagte Bury unter Berufung auf die Strahlenschutzkommission. Zuvor hatte bereits der Tagesspiegel berichtet, die Grenzwerte blieben unverändert. Regierung und Industrie wollen laut Bury die Forschung intensivieren. Demnach soll ein Netz fester und mobiler Elektrosmog-Messstationen aufgebaut werden.

Zur Einbeziehung der örtlichen Behörden bei der Planung der Netze heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post solle den örtlichen Behörden alle Informationen zu den jeweiligen Sendeanlagen über eine Datenbank verfügbar machen. Darüber hinaus soll der Aufwand für die Information der Bevölkerung über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk weiter erhöht werden. Grundlage der Berichterstattung soll laut Bundesregierung die laufende Bewertung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das Bundesamt für Strahlenschutz, die Strahlenschutzkommission, die Weltgesundheitsorganisation und andere nationale und internationale Gremien sein.

Begrüßt wird in der Antwort auch eine verbesserte Kennzeichnung der Strahlungsbelastung durch Handys auf freiwilliger Basis der Hersteller. Es bedürfe jedoch noch einer eindeutigen und verbraucherfreundlichen Darstellung, in welchem Ausmaß der Kopf des Mobilfunknutzers beim Telefonieren dem elektromagnetischen Feld seines Handys ausgesetzt sei. Nach bisherigen Überlegungen soll die Bezeichnung "strahlungsarm" als eine Art Umweltlabel nur dann erlaubt sein, wenn Geräte 25 Prozent des bisher empfohlenen SAR-Wertes nicht überschreiten. Die Spezifische Absorptionsrate (SAR) gibt die pro Kilogramm Körpergewebe absorbierte Energiemenge an. Eine Liste mit den SAR-Werten aktueller Handys gibt es beispielsweise auf handywerte.de. (jk/c't)


Quelle: www.heise.de/newsticker/data/jk-07.12.01-009/

bitte Quelle anklicken es gibt Gute Links im Text.

Gr. Luki 2  
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Luki2:

Internet per Funk statt Kabel

 
07.12.01 17:14
Internet per Funk statt Kabel

Anfang Dezember verabschiedete die IEEE den Standard 802.16. Er definiert die Technik, um Funk anstelle von Kabeln als Übertragungsmedium in Metropolitan Area Networks (MAN) zwischen Provider und Kunde einzusetzen. Das Wireless MAN (WMAN) wird in verschiedenen, teils lizenzfreien, teils lizenzbelegten Funkbändern laufen und kann IPv4-, IPv6-, Ethernet- sowie ATM-Datagramme transportieren; bislang sind Datenraten zwischen 32 und 134 MBit/s definiert, die 802.16 je nach Kanalbreite (20 ... 28 MHz) zwischen 10 und 66 GHz erreichen soll.

WMAN ist sowohl auf mobile als auch stationäre Gegenstellen ausgerichtet, typische Kunden dürften kleine Büros und Heimanwender (SOHO) sein. Damit könnte eine weitere Konkurrenz zum vergrabenen Kabelnetz der Telekom entstehen, denn bislang sind solche richtfunkartigen Lösungen nicht standardisiert, sondern stets herstellereigen.

Bis allerdings entsprechende Hardware auf den Markt kommt und die ersten Provider einen Internet-Zugang per WMAN anbieten, werden wohl noch mindestens 12 bis 18 Monate verstreichen. Und sicher wird wie schon bei UMTS auch diese drahtlose Technik Elektrosmog-Kritiker auf den Plan rufen, selbst wenn bisher kaum Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung vorliegen. (ea/c't)

Quelle: www.heise.de/newsticker/data/ea-07.12.01-000/


da gibts dann wieder viele Unterschiedliche Funk Lan Anbeiter und jeder kocht sein eigenen Standard.


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Luki2:

Drahtlose Netzwerke sind unschädlich

 
16.03.07 18:27
Bundesrat: Drahtlose Netzwerke sind unschädlich

Nun ist es sozusagen behördlich abgesegnet: Von den heutigen drahtlosen Netzwerken wie WLAN und Bluetooth geht nach Feststellungen des Bundesrats keine Gesundheitsgefährdung aus.

n Erfüllung eines Postulats hat eine Arbeitgruppe unter der Federführung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) einen Bericht zum Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken ausgearbeitet. Der Bericht wurde am Freitag vom Bundesrat verabschiedet. Er enthält Empfehlungen zum Umgang mit neuen Technologien wie Bluetooth, WLAN oder WiMAX.

Die Strahlung der heute verbreiteten drahtlosen Netzwerke ist laut BAG relativ schwach, so dass die Gesundheitsrisiken auch für Kinder als sehr klein eingestuft werden. Grössere Vorsicht ist in der Nähe medizinischer Geräte geboten, welche durch die Funksignale drahtloser Netzwerke gestört werden könnten.

Strahlenbelastung klein halten

Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen zur Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung. So wird etwa empfohlen, das WLAN und andere Einrichtungen nur einzuschalten, wenn sie gebraucht werde; der Laptop sollte während der WLAN-Verbindung nicht am Körper gehalten werden. Beim Telefonieren mit dem PDA (elektronische Agenda) werden Kopfhörer empfohlen.

Der Access Point (WLAN-Basisstation) sollte möglichst einen Meter entfernt von lange besetzten Arbeits-, Aufenthalts- und Spiel- oder Ruheplätzen platziert werden. Ein WLAN-Sender ist zudem nur mit einer vom Hersteller dafür bestimmten Antenne zu betreiben.

Zur Erhöhung der Datensicherheit rät der Bericht zum Beispiel, das Standardpasswort zur Verwaltung des Access Points zu ändern. Mögliche Funktionen für die Fernverwaltung des Access Point über Internet sollten ausgeschaltet werden.

Ferner wird empfohlen, die Netzwerkidentifikation (SSID) zu ändern und die SSID-Aussendung auszuschalten. Wenn möglich sind statische IP-Adressen anstatt DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol) zu benützen. Der Bericht ist im Internet zugänglich (www.bag.admin.ch/themen/strahlung)

Q: www.20min.ch/news/schweiz/story/24935434

Gr.
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