Jetzt ist es entschieden: Ab 1. Januar 2003 muss ein Pfand von 25 und 50 Cent auf Getränkedosen gezahlt werden. Die Gegner kündigten eine Verfassungsbeschwerde an.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Einführung zum 1. Januar, um den Marktanteil von umweltfreundlichen Mehrwegflaschen zu stützen. Verbraucher müssen dann zum Beispiel beim Kauf von Bier- oder Coladosen sowie von Wegwerfflaschen aus Glas oder Plastik 25 Cent - bei großen Flaschen 50 Cent -
hinterlegen, die sie bei Rückgabe der Behälter zurückbekommen.
„Das Pfand dämmt die Einwegflut ein, die mit zunehmender Wucht ökologisch vorteilhafte Mehrwegsysteme vom Markt drängt“, erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Er hatte die Verwirklichung des Pfands vorangetrieben, das bereits seit 1991 als Gegenmaßnahme zum Vormarsch von Einwegbehältern angedroht war. „Es ist ein Anreiz für Handel und Verbraucher, Mehrwegverpackungen den Vorzug zu geben. Und es wird dazu führen, dass Dosen und Plastikflaschen in der Verwertung statt in der Landschaft landen.“
In der Verpackungsverordnung von 1991 ist für Mehrwegflaschen ein Mindest-Marktanteil von 72 Prozent vorgeschrieben. Wird die Quote unterschritten, muss das Pfand auf Einwegbehältnisse erhoben werden. Laut Trittin liegt die Mehrwegquote inzwischen nur noch bei 63,81 Prozent. Bei Mineralwasser ist sie seit 1991 um knapp 13 Prozentpunkte abgesackt, beim Bier um knapp zehn Prozentpunkte und bei Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure um knapp neun Prozentpunkte. Der rasche Rückgang sei einer „Einwegoffensive von nie gekanntem Ausmaß“ vor allem bei kohlesäurehaltigen Erfrischungsgetränken geschuldet, kritisierte Trittin.
Gegner kündigen Verfassungsbeschwerde an
Mehrere große Getränkehersteller und Lebensmittelketten haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das drohende Dosenpfand angekündigt. Ihr Anwalt, Klaus-Peter Dolde, sagte am Mittwoch, die Beschwerde werde an diesem Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Eine Verfassungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Der Einzelhandel wird sich bei der Einführung eines Dosenpfandes aus Kostengründen für eines von zwei Rücknahmesystemen entscheiden. „Der kleine Supermarkt wird dann wahrscheinlich nur noch Automaten von Einweg-Verpackungen aufstellen, beide Systeme nebeneinander kann man sich nicht leisten“, sagte der Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“.
Auf den Verbraucher kämen Mehrkosten zu. „Man muss mit etwa fünf Cent Aufpreis pro Getränk rechnen“, sagte Pellengahr. Deshalb werde der HDE gegen die Einführung des Pfandes vorgehen. Ein Ansteigen der Müllberge befürchtet Pellengahr indes nicht. Seit der Verpackungsverordnung seien diese „immer kleiner“ geworden. Mittlerweile gäbe es Überkapazitäten in den Verwertungsanlagen, so dass Deutschland bereits zum „Müll-Import-Land“ avanciert sei.
Die 16 Beschwerdeführer waren vor knapp einem Monat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin mit einem vorläufigen Rechtsschutzantrag gescheitert, mit dem sie das drohende Zwangspfand stoppen wollten. Am Freitag endet die Frist, mit der die Kläger gegen diesen OVG-Beschluss in Karlsruhe Rechtsmittel einlegen können.
Quelle: wiwo.de / dpa/ap
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Einführung zum 1. Januar, um den Marktanteil von umweltfreundlichen Mehrwegflaschen zu stützen. Verbraucher müssen dann zum Beispiel beim Kauf von Bier- oder Coladosen sowie von Wegwerfflaschen aus Glas oder Plastik 25 Cent - bei großen Flaschen 50 Cent -
hinterlegen, die sie bei Rückgabe der Behälter zurückbekommen.
„Das Pfand dämmt die Einwegflut ein, die mit zunehmender Wucht ökologisch vorteilhafte Mehrwegsysteme vom Markt drängt“, erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Er hatte die Verwirklichung des Pfands vorangetrieben, das bereits seit 1991 als Gegenmaßnahme zum Vormarsch von Einwegbehältern angedroht war. „Es ist ein Anreiz für Handel und Verbraucher, Mehrwegverpackungen den Vorzug zu geben. Und es wird dazu führen, dass Dosen und Plastikflaschen in der Verwertung statt in der Landschaft landen.“
In der Verpackungsverordnung von 1991 ist für Mehrwegflaschen ein Mindest-Marktanteil von 72 Prozent vorgeschrieben. Wird die Quote unterschritten, muss das Pfand auf Einwegbehältnisse erhoben werden. Laut Trittin liegt die Mehrwegquote inzwischen nur noch bei 63,81 Prozent. Bei Mineralwasser ist sie seit 1991 um knapp 13 Prozentpunkte abgesackt, beim Bier um knapp zehn Prozentpunkte und bei Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure um knapp neun Prozentpunkte. Der rasche Rückgang sei einer „Einwegoffensive von nie gekanntem Ausmaß“ vor allem bei kohlesäurehaltigen Erfrischungsgetränken geschuldet, kritisierte Trittin.
Gegner kündigen Verfassungsbeschwerde an
Mehrere große Getränkehersteller und Lebensmittelketten haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das drohende Dosenpfand angekündigt. Ihr Anwalt, Klaus-Peter Dolde, sagte am Mittwoch, die Beschwerde werde an diesem Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Eine Verfassungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Der Einzelhandel wird sich bei der Einführung eines Dosenpfandes aus Kostengründen für eines von zwei Rücknahmesystemen entscheiden. „Der kleine Supermarkt wird dann wahrscheinlich nur noch Automaten von Einweg-Verpackungen aufstellen, beide Systeme nebeneinander kann man sich nicht leisten“, sagte der Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“.
Auf den Verbraucher kämen Mehrkosten zu. „Man muss mit etwa fünf Cent Aufpreis pro Getränk rechnen“, sagte Pellengahr. Deshalb werde der HDE gegen die Einführung des Pfandes vorgehen. Ein Ansteigen der Müllberge befürchtet Pellengahr indes nicht. Seit der Verpackungsverordnung seien diese „immer kleiner“ geworden. Mittlerweile gäbe es Überkapazitäten in den Verwertungsanlagen, so dass Deutschland bereits zum „Müll-Import-Land“ avanciert sei.
Die 16 Beschwerdeführer waren vor knapp einem Monat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin mit einem vorläufigen Rechtsschutzantrag gescheitert, mit dem sie das drohende Zwangspfand stoppen wollten. Am Freitag endet die Frist, mit der die Kläger gegen diesen OVG-Beschluss in Karlsruhe Rechtsmittel einlegen können.
Quelle: wiwo.de / dpa/ap