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Schafft Arcandor nochmals 0,70 ?


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Arcandor AG 0,0045 € -10,00% Perf. seit Threadbeginn:   -97,38%
 
Schmid41:

auserdem

 
22.06.15 22:26
Pleite ist Pleite Arcandor wird nie Saniert werden bin gespannt was das delisting kommt. Kostet halt Geld darum noch kein Delisting
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Horusfalke:

... BWL Note 6 - Ja für Dich Herr Schmid ...!

 
22.06.15 22:37
... AG ja nicht natürlicher Person möglich - Aha u.



Ob AG oder GmbH sind Kapitalgesellschaften und gehen auch in Regelinsolvenz - Und juristisch dem Verein gleichzustellen !


BWL glatte 6 wohl eher Schmidt und Melderkonsorten


Auszug ... -  JURISTISCHE PERSONEN DES PRIVATEN RECHTS
Die Grundform der juristischen Personen des privaten Rechts ist der eingetragene Verein (e.V.). Dieser erlangt seine Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Vereinsregister. Weitere juristische Personen des privaten Rechts sind beispielsweise die GmbH, die Aktiengesellschaft oder auch eine eingetragene Genossenschaft. All diese Formen bauen auf der Grundform des Vereins auf. Der Beginn der Rechtsfähigkeit fängt hier mit der Eintragung ins Handelsregister an.

www.wirtschafts-lehre.de/rechtsfaehigkeit.html
MfG Horus
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Horusfalke:

Arcandor muß nicht saniert werden - Da Karstadt

 
22.06.15 22:40
lässt Grüßen  ;-) ))

Schönen Abend Noch
MfG Horus
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Schmid41:

Laber du nur

 
22.06.15 22:43
Pleite ist Pleite
Lüg nur weiter rum mit deinen 2,56 Pro Aktie
Warum steht die Aktie dann nicht nicht über  einem Euro super Horusfalke

Und eine AG ist nicht gleichzusetzen mit einem Verein

Dein Grundkapital ist die Haftungsbeschränkung
Und es Gigbt keinen Indsolvenzplan Horusfalke darum wird Arcandor abgewickelt
Antworten
Schmid41:

da habe ich mich wohl verhaut

 
22.06.15 22:45
ist schon fast 2 Jahre her wo ich das gelernt habe
Auch egal deine Lügen zum Grundkapital kann jeder nachlesen  
Antworten
Horusfalke:

Thema 6 nun uninteressant der Blaler Schmid

 
22.06.15 22:45
:-)))

Spekulation bleibt Spekulation -  Euro 2,56  *gg*
MfG Horus
Antworten
Horusfalke:

Glatte 6 Du Versager !

 
22.06.15 22:47
MfG Horus
Antworten
Schmid41:

das habe ich verwechselt

 
22.06.15 22:48
deshalb gibt es keine Restschuldbefreiung bei einer AG weil es eine Juristische Person ist und nicht umgekehrt
Wikipedia

Für juristische Personen gibt es nach deutschem Recht keine Restschuldbefreiung. Eine Aktiengesellschaft, KGaA oder GmbH, die nach Durchführung des Insolvenzverfahrens kein Vermögen mehr besitzt, ist eine Gefahr für den Rechtsverkehr. Sie wird nach § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Mit Erlöschen des Schuldners erlischt die Schuld. Dem Bürgen ist dadurch indes nicht geholfen. Die Rechtsprechung macht insoweit eine Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip, denn die Insolvenz ist der Musterfall für die Funktion der Bürgschaft

Gerade umgekeht ist es für eine Juristische Person gibt es keile Restschuldbefreiung
Antworten
Schmid41:

nur für Einzelunternehmen

 
22.06.15 22:49
und nicht für Kapitalgesellschaften
habe ich verwechselt muss ich zugeben

Eine Restschuldbefreiung für eine kapitalgesellshaft AG (Juristische Person)
ist ausgeschlossen siehe oben (WIKIPEDIA)
Antworten
Horusfalke:

Middelhoff macht's möglich da Vorstand u.

 
22.06.15 22:50
oder aber M. Schickedanz bzgl Klage


Gähn !


Du beleidigst und meldest und hast Null Ahnung - Glatte 6
MfG Horus
Antworten
Schmid41:

galtte 6 du Versager

 
22.06.15 22:51
oder Behauptst du jetzt immer noch das es eine Restschuldbefreiung gibt ?
Verwechseln kann jeder mal was aber Restschuldbereiung für eine "Juristische Person" ist laut Gesetz ausgeschlossen
Antworten
Horusfalke:

Vorstand haftet u. daher M. Schickedanz

 
22.06.15 22:53
fein raus - Könnte, ... Ja !


MfG Horus
Antworten
Horusfalke:

Verstehen und BWL glatte 6 :-))

 
22.06.15 22:54
MfG Horus
Antworten
Schmid41:

man kann vielleicht

 
22.06.15 22:55
Middelhoff auf Schadensersatz verklagen
Restschuldbefreiung ist aber ausgeschlossen kann man z.B. bei Wikipdia nachlesen
habe das leider zuerst verwechselt........
Und was redest du von Restschuldbefreiung ist eh nur ein Überschuldeter Aktienmantel ohne Operatives Geschäft

Hast du Beweise für deine Behauptungen  
Antworten
Horusfalke:

:-))) 6 Plus sogar

 
22.06.15 22:57
MfG Horus
Antworten
Schmid41:

der Vorstand und M Schickedanz

 
22.06.15 22:57
haften natürlich nicht
Dann müsstest ja du auch haften als Aktionär
Kapitalgesellschaften wie eine AG oder GmbH sind Haftungsbeschrängt
Bei der GmbH in der Regel 30.000 bei der AG mit dem Grundkapital
Antworten
Horusfalke:

So ein Trauer- Schmid 6en und will Hier

 
22.06.15 22:59
anderen was erzählen !


Geh mal zur Schule Du Trauerspiel ))))
MfG Horus
Antworten
Schmid41:

habs ja obern reingestellt

 
22.06.15 23:00
was sagst du dazu Horusfalke bei Juristischen Personen AG ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen
Hier nochmal Wikipedia

Für juristische Personen gibt es nach deutschem Recht keine Restschuldbefreiung. Eine Aktiengesellschaft, KGaA oder GmbH, die nach Durchführung des Insolvenzverfahrens kein Vermögen mehr besitzt, ist eine Gefahr für den Rechtsverkehr. Sie wird nach § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Mit Erlöschen des Schuldners erlischt die Schuld. Dem Bürgen ist dadurch indes nicht geholfen. Die Rechtsprechung macht insoweit eine Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip, denn die Insolvenz ist der Musterfall für die Funktion der Bürgschaft

Das bedeutet das auch Arcanor nach ablauf der Insolvenz verschwinden wird
Antworten
Horusfalke:

Alles erklärt u. Schulnachbarn die Abglotzen

 
22.06.15 23:02
mag ich nicht, außer ich mag die und Dich nicht !



Hahahaaaaa 6en Schmid ))))
MfG Horus
Antworten
Schmid41:

auch wenn ich etwas verwechselt habe

 
22.06.15 23:03
Ändert es nichts daran das es bei Kapitalgesellschaften keine Restschuldbefreiung gibt.  
Antworten
Horusfalke:

"Gleichstellung" 6en Schmidi )))

 
22.06.15 23:05
MfG Horus
Antworten
Schmid41:

Ach Horusfalke

 
22.06.15 23:05
gehen dir wieder die Argumentationen aus wenn man die Wahrheit reinstellt
Schwache Nummer wenn man behauptest das es bei Kapitalgesellschaften eine Restschuldbefreiung gibt ich hatte recht und du Lügst dir halt wieder was zusammen
Antworten
Schmid41:

Irren kann sich jeder mal

 
22.06.15 23:08
ich kann so etwas aber zugeben
Mit der Schuldenbefreiung lag ich ja richtig keine Möglichkeit bei einer Kapitalgesellschaft

Für juristische Personen gibt es nach deutschem Recht keine Restschuldbefreiung. Eine Aktiengesellschaft, KGaA oder GmbH, die nach Durchführung des Insolvenzverfahrens kein Vermögen mehr besitzt, ist eine Gefahr für den Rechtsverkehr. Sie wird nach § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Mit Erlöschen des Schuldners erlischt die Schuld. Dem Bürgen ist dadurch indes nicht geholfen. Die Rechtsprechung macht insoweit eine Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip, denn die Insolvenz ist der Musterfall für die Funktion der Bürgschaft
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#8374

Schmid41:

Beleidigen kann

 
22.06.15 23:17
der Horusfalke Ahnung hat er aber nicht
Wenn man Beweise reinstellt übergeht er die einfach
Verwechseln kann man mal was ist auch egal
Restschuldbefreiung Gesetzlich ausgeschlossen wenn Horusfalke was anderes behauptet ist es eine Lüge

Oder bring halt mal Beweise die meine Aussage wiederlegen  
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