Schärfere Regeln für den Neuen Markt
Deutsche Börse: Emissionsprospekt stärken, Werbung vermeiden
dys./jja. FRANKFURT, 29. August. Die Deutsche Börse will das Regelwerk des Neuen Marktes weiter verschärfen, um das gesunkene Vertrauen in den Wachstumsmarkt wieder zurückzugewinnen. Dazu soll bis Mitte 2002 ein Kapitalmarktkodex für Unternehmen und Investmentbanken fertiggestellt werden, der die Pflichten im Rahmen eines Börsenganges (IPO) erweitert.
Insbesondere soll die Rolle des Emissionsprospekts gestärkt und die Verbreitung von Analystenstudien während und kurz nach dem Börsengang verhindert werden. Der Kodex soll für alle künftigen Börsengänge am Neuen Markt verbindlich sein.
Ähnlich wie in Amerika soll künftig der Emissionsprospekt die alleinige Informationsquelle bei Börsengängen darstellen. Bis zum Ende einer Frist nach der Notierungsaufnahme - diskutiert werden 30 bis 40 Tage - sollen keine Informationen über das Unternehmen in den Kapitalmarkt gebracht werden, die nicht im Prospekt stehen. Das heißt, werbende Äußerungen von Vorständen oder entsprechende Bankstudien, die von den rechtlich bindenden Aussagen im Prospekt abweichen, sollen vor und kurz nach dem Börsengang nicht mehr möglich sein. Prospekte sollten zudem verstärkt Prognosen für die künftige, statt der Darstellung der bisherigen, Geschäftsentwicklung enthalten, aber auch entsprechend erläutert werden. Die Unternehmen sollten nicht alle potentiell möglichen Risiken für ihr Geschäft in das Prospekt aufnehmen, sondern nur die unternehmensspezifischen und relevanten. Verbindungen zwischen den Aktionären, der Gesellschaft, dem Management und anderen Personen sollten offengelegt werden. Ähnlich wie in Amerika soll künftig der Emissionsprospekt die alleinige Informationsquelle bei Börsengängen darstellen. Bis zum Ende einer Frist nach der Notierungsaufnahme - diskutiert werden 30 bis 40 Tage - sollen keine Informationen über das Unternehmen in den Kapitalmarkt gebracht werden, die nicht im Prospekt stehen. Das heißt, werbende Äußerungen von Vorständen oder entsprechende Bankstudien, die von den rechtlich bindenden Aussagen im Prospekt abweichen, sollen vor und kurz nach dem Börsengang nicht mehr möglich sein. Prospekte sollten zudem verstärkt Prognosen für die künftige, statt der Darstellung der bisherigen, Geschäftsentwicklung enthalten, aber auch entsprechend erläutert werden. Die Unternehmen sollten nicht alle potentiell möglichen Risiken für ihr Geschäft in das Prospekt aufnehmen, sondern nur die unternehmensspezifischen und relevanten. Verbindungen zwischen den Aktionären, der Gesellschaft, dem Management und anderen Personen sollten offengelegt werden. Die Prospekte müßten verständlicher geschrieben werden.
Deutsche Börse: Emissionsprospekt stärken, Werbung vermeiden
dys./jja. FRANKFURT, 29. August. Die Deutsche Börse will das Regelwerk des Neuen Marktes weiter verschärfen, um das gesunkene Vertrauen in den Wachstumsmarkt wieder zurückzugewinnen. Dazu soll bis Mitte 2002 ein Kapitalmarktkodex für Unternehmen und Investmentbanken fertiggestellt werden, der die Pflichten im Rahmen eines Börsenganges (IPO) erweitert.
Insbesondere soll die Rolle des Emissionsprospekts gestärkt und die Verbreitung von Analystenstudien während und kurz nach dem Börsengang verhindert werden. Der Kodex soll für alle künftigen Börsengänge am Neuen Markt verbindlich sein.
Ähnlich wie in Amerika soll künftig der Emissionsprospekt die alleinige Informationsquelle bei Börsengängen darstellen. Bis zum Ende einer Frist nach der Notierungsaufnahme - diskutiert werden 30 bis 40 Tage - sollen keine Informationen über das Unternehmen in den Kapitalmarkt gebracht werden, die nicht im Prospekt stehen. Das heißt, werbende Äußerungen von Vorständen oder entsprechende Bankstudien, die von den rechtlich bindenden Aussagen im Prospekt abweichen, sollen vor und kurz nach dem Börsengang nicht mehr möglich sein. Prospekte sollten zudem verstärkt Prognosen für die künftige, statt der Darstellung der bisherigen, Geschäftsentwicklung enthalten, aber auch entsprechend erläutert werden. Die Unternehmen sollten nicht alle potentiell möglichen Risiken für ihr Geschäft in das Prospekt aufnehmen, sondern nur die unternehmensspezifischen und relevanten. Verbindungen zwischen den Aktionären, der Gesellschaft, dem Management und anderen Personen sollten offengelegt werden. Ähnlich wie in Amerika soll künftig der Emissionsprospekt die alleinige Informationsquelle bei Börsengängen darstellen. Bis zum Ende einer Frist nach der Notierungsaufnahme - diskutiert werden 30 bis 40 Tage - sollen keine Informationen über das Unternehmen in den Kapitalmarkt gebracht werden, die nicht im Prospekt stehen. Das heißt, werbende Äußerungen von Vorständen oder entsprechende Bankstudien, die von den rechtlich bindenden Aussagen im Prospekt abweichen, sollen vor und kurz nach dem Börsengang nicht mehr möglich sein. Prospekte sollten zudem verstärkt Prognosen für die künftige, statt der Darstellung der bisherigen, Geschäftsentwicklung enthalten, aber auch entsprechend erläutert werden. Die Unternehmen sollten nicht alle potentiell möglichen Risiken für ihr Geschäft in das Prospekt aufnehmen, sondern nur die unternehmensspezifischen und relevanten. Verbindungen zwischen den Aktionären, der Gesellschaft, dem Management und anderen Personen sollten offengelegt werden. Die Prospekte müßten verständlicher geschrieben werden.