Schärfere Regeln für den Neuen Markt bei IPO

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Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VJ8BWP6 , DE000VJ8BWU6 , DE000VJ8BWM3 , DE000VY7ACY5 , DE000VY8PAN8 , DE000VY8PC28 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Kicky:

Schärfere Regeln für den Neuen Markt bei IPO

 
30.08.01 09:08
Schärfere Regeln für den Neuen Markt
Deutsche Börse: Emissionsprospekt stärken, Werbung vermeiden

dys./jja. FRANKFURT, 29. August. Die Deutsche Börse will das Regelwerk des Neuen Marktes weiter verschärfen, um das gesunkene Vertrauen in den Wachstumsmarkt wieder zurückzugewinnen. Dazu soll bis Mitte 2002 ein Kapitalmarktkodex für Unternehmen und Investmentbanken fertiggestellt werden, der die Pflichten im Rahmen eines Börsenganges (IPO) erweitert.

Insbesondere soll die Rolle des Emissionsprospekts gestärkt und die Verbreitung von Analystenstudien während und kurz nach dem Börsengang verhindert werden. Der Kodex soll für alle künftigen Börsengänge am Neuen Markt verbindlich sein.
Ähnlich wie in Amerika soll künftig der Emissionsprospekt die alleinige Informationsquelle bei Börsengängen darstellen. Bis zum Ende einer Frist nach der Notierungsaufnahme - diskutiert werden 30 bis 40 Tage - sollen keine Informationen über das Unternehmen in den Kapitalmarkt gebracht werden, die nicht im Prospekt stehen. Das heißt, werbende Äußerungen von Vorständen oder entsprechende Bankstudien, die von den rechtlich bindenden Aussagen im Prospekt abweichen, sollen vor und kurz nach dem Börsengang nicht mehr möglich sein. Prospekte sollten zudem verstärkt Prognosen für die künftige, statt der Darstellung der bisherigen, Geschäftsentwicklung enthalten, aber auch entsprechend erläutert werden. Die Unternehmen sollten nicht alle potentiell möglichen Risiken für ihr Geschäft in das Prospekt aufnehmen, sondern nur die unternehmensspezifischen und relevanten. Verbindungen zwischen den Aktionären, der Gesellschaft, dem Management und anderen Personen sollten offengelegt werden. Ähnlich wie in Amerika soll künftig der Emissionsprospekt die alleinige Informationsquelle bei Börsengängen darstellen. Bis zum Ende einer Frist nach der Notierungsaufnahme - diskutiert werden 30 bis 40 Tage - sollen keine Informationen über das Unternehmen in den Kapitalmarkt gebracht werden, die nicht im Prospekt stehen. Das heißt, werbende Äußerungen von Vorständen oder entsprechende Bankstudien, die von den rechtlich bindenden Aussagen im Prospekt abweichen, sollen vor und kurz nach dem Börsengang nicht mehr möglich sein. Prospekte sollten zudem verstärkt Prognosen für die künftige, statt der Darstellung der bisherigen, Geschäftsentwicklung enthalten, aber auch entsprechend erläutert werden. Die Unternehmen sollten nicht alle potentiell möglichen Risiken für ihr Geschäft in das Prospekt aufnehmen, sondern nur die unternehmensspezifischen und relevanten. Verbindungen zwischen den Aktionären, der Gesellschaft, dem Management und anderen Personen sollten offengelegt werden. Die Prospekte müßten verständlicher geschrieben werden.

Antworten
DonHappy:

das ist ja wenigstens schon einmal die richtige

 
30.08.01 09:30
richtung!

hallo kicky!

alles alles gute nachtgräglich zu deinem geburtstag. habe den thread erst gerade gesehen. UND natürlich auch herzlichen GLÜCKWUNSCH zu 5000 Postings.
DU bist auf jedenfall ein Grund mehr für mich hier zu sein!!!!!!

don
Antworten
Arbeiter:

Doppelt geschrieben!

 
30.08.01 09:42
Das Ganze kommt zwei Jahre zu spät.

Glückwunsch nachträglich "Imo" :-)
Antworten
DonHappy:

Börsen-Kodex

 
30.08.01 12:41
Börsengang-Kodex soll für das Wachstumssegment verpflichtend eingeführt werden

Frankfurt (pte, 29. August 01/11:34) - Einer Studie zufolge ist der Neue Markt international wettbewerbsfähig, weist jedoch hinsichtlich der Transparenz bei Börsengängen sowie der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden Defizite auf. Das Wachstumssegment der Frankfurter Börse habe besonders bei der Qualität der Informationen und Verhalten bei IPOs aufzuholen, heißt es im so genannten Neuer-Markt-Report, der am Mittwoch in Frankfurt vorgelegt wurde. Dresdner Kleinwort Wasserstein, Shearman & Sterling, Roland Berger Strategy Consultants und die Deutsche Börse haben für den Report das Wachstumssegment untersucht. Aufgrund der Studie will die Deutsche Börse www.deutsche-boerse.com bis Mitte 2002 einen Kapitalmarktkodex für Unternehmen und Emissionsbegleiter beim Börsengang erarbeiten. Dieses Regelwerk soll insbesondere den Börsenprospekt zur alleinigen Informationsgrundlage des Anlegers machen, die Prospektqualität erhöhen und die Prospektsprache vereinfachen. Außerdem will die Börse die Verteilung von Research Reports unmittelbar vor und nach einem IPO beschränken. Zudem plant die Börse, die Einhaltung des Kodex für den Neuen Markt verpflichtend einzuführen. Für Börsengänge in anderen Segmenten soll der Kodex auf freiwilliger Basis gelten.

Laut Dresdner Kleinwort Wasserstein nimmt der Neue Markt bei Marktkapitalisierung, Börsenumsatz, Neuemissionen und Transparenzstandards weiter die dominierende Stellung unter den europäischen Wachstumsbörsen ein. Ein Performancevergleich mit der amerikanischen Börse Nasdaq sei dagegen wegen unterschiedlicher Evolutionsstufen und Sektoreinteilung nur bedingt aussagekräftig. Die höhere Gewichtung der Branchen Internet, Online-Banken und Biotechnologie am Neuen Markt führe auch dazu, dass die Kursentwicklung des Neuen Marktes in der jetzigen Korrekturphase hinter der Nasdaq zurückbleibt. Die Nasdaq weist mehr Unternehmen aus den Branchen Software, Halbleiter und Telekommunikation auf. Shearman & Sterling hat im Rahmen der Studie das deutsche Kapitalmarktrecht mit dem regulatorischen Umfeld in den USA verglichen. Unterschiede bestehen vor allem bei der Überwachung und Durchsetzung der Regelwerke, sowie in der vergleichsweise jungen europäischen Aktienkultur, so die Experten. Während in den USA nicht die Börse, sondern die Aufsichtsbehörde Securities & Exchange Commission (SEC) mit umfangreicher Regelungs-, Überwachungs- und Ahndungskompetenz eine zentrale Position einnimmt, hat in Deutschland die Deutsche Börse die Gestalterrolle für den Neuen Markt übernommen. Daher bestehe auch Handlungsbedarf beim deutschen Gesetzgeber. Unter anderen empfehlen die Rechtsexperten von Shearman & Sterling die Vereinfachung der Börsenaufsichtstrukturen, die Verschärfung der geltenden Haftungstatbestände, eine Erhöhung der Strafmaße und eine konsequente Verfolgung von Rechtsverstößen. (Quelle: pte.online)


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