Sanktionen für die Emissionsbanken
Von Lucas Zeise, Frankfurt
Die Börse hat am Neuen Markt definiert, was ein Flop ist. Darauf kann aufgebaut werden.
Die neuen Regeln der Deutschen Börse für den Rauswurf von Penny Stocks aus dem Neuen Markt haben keine besonders gute Presse gehabt. Auch Fondsmanager und Banker bemängeln, dass es sich dabei um kosmetische Operationen handelt. Niemand glaubt, dass mit den Rausschmiss-Regeln allein nennenswertes Vertrauen in den Neuen Markt zurückkehren wird.
Der Vorstand der Deutschen Börse selbst reiht sich unter diese Realisten ein. Volker Potthoff hatte die neuen Regeln am vergangenen Freitag vorgestellt. Er räumt ein, dass sie in erster Linie "symbolischen Charakter" haben. Sie sollen demonstrieren, dass die Börse entschlossen ist, ihr Erfolgsprodukt Neuer Markt keinen elenden Tod sterben zu lassen. Potthoff appelliert an Emissionsbanken, Unternehmen, den Gesetzgeber und die Medien, das Ihre zur Behebung der Misere zu tun.
Vorzüge der Rausschmiss-Regel
Der Appell an die Medien soll hiermit aufgegriffen und ein besonderer Vorzug der Rausschmiss-Regeln herausgestellt werden. Laut diesen Regeln wird eine Aktie dann zum Abschiedskandidaten am Neuen Markt, wenn sie erstens 30 Handelstage hintereinander unter einem Euro notiert wurde und wenn zweitens die Marktkapitalisierung des entsprechenden Unternehmens ebenso lang unter 20 Mio. Euro liegt. Es gibt dann noch eine Gnaden- oder Rehabilitierungsfrist. Die tut hier aber nichts weiter zur Sache. Entscheidend ist, dass die Börse und das sie beratende Primärmarkt-Komitee zum ersten Mal quasi-amtlich definiert haben, was ein "Flop" ist. Man braucht jetzt nicht mehr abzuwarten, bis Konkurs angemeldet wird. Außerdem sind die neuen Beurteilungsmaßstäbe härter als bisherige Kennzeichen wie die Enttäuschung der Anleger oder ein Prozentsatz, um den eine Aktie unter ihren Erstemissionspreis gefallen ist.
Es bedarf jetzt nur noch einer weiteren Regel, um dieses harte Flop-Kriterium der Börse operationabel zu machen. Das Ziel sollte sein, zu verhindern, dass solche Flops in Zukunft überhaupt den Neuen Markt erreichen.
Wie das zu erreichen ist? Ganz einfach. Die Emissionshäuser - die Banken und Wertpapierdienstleister - müssen sich selbst verpflichten, derartige Flops nicht mehr an die Börse zu bringen. Um diesen Akteuren den nötigen Anreiz für solche Zurückhaltung zu bieten, müssen sie etwas zu verlieren haben. Deshalb sollte demjenigen Institut, das nachweislich mehr als einen Flop (nach Börsenkriterien) gelandet hat, für eine spürbare Zeit das Recht entzogen werden, weitere IPOs am Neuen Markt zu platzieren.
Der Vorteil einer solchen Regel liegt auf der Hand. Sie setzt bei der unmittelbaren Ursache für die Misere des Neuen Marktes an. Denn die Banken und Wertpapierhäuser gehören zu dessen Hauptnutznießern. Etablierte Investmentbanken haben mit dem Boom des Segments ihre Primärmarkt-Teams rasch aufgestockt. Genossenschaftsbanken und Institute des Sparkassensektors haben es sich nicht nehmen lassen, ihre mittelständische Kundschaft selbst an die neue Börse zu bringen. Maklergesellschaften und Nischenbanken haben im Emissionsgeschäft einen expandierenden und bis zum Sommer letzten Jahres hoch profitablen Geschäftszweig entdeckt und ausgebaut.
Bunte Mischung
Sieht man sich die Liste der nach derzeitigem Stand als Flop zu charakterisierenden Unternehmen einmal daraufhin an, wer diese Unternehmen konsortialführend an den Markt gebracht hat, erhält man eine bunte Mischung von 20 Banken und Brokerhäusern. In der Momentaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt erscheint als führendes, immerhin fünf Flops produzierendes Haus Gontard & Metallbank, dicht gefolgt von Berliner Effektenbank und Deutscher Bank, die es jeweils auf vier Flops bringen. Entscheidend aber ist: Da sehr viele Häuser an der Flop-Produktion beteiligt waren, müsste es eher möglich sein, sich im Primärmarkt-Ausschuss auf einen Sanktionsmechanismus zu einigen.
Wer sich im IPO-Metier tummelt, hat von einem auch nur vorübergehenden Ausschluss einiges zu verlieren. Da geht es nicht nur um Renommee, sondern auch um den Geldbeutel. Die Emissionshäuser würden bei Bestehen einer Sanktion stärker als bisher auf eine gewisse Mindestqualität bei den von ihnen übernommenen IPO-Mandaten achten.
Denn eigentlich muss nicht der Abgang vom Neuen Markt, sondern der Zugang neu und schärfer geregelt werden. Nur wenn die Anleger darauf vertrauen können, dass ein gewisses Mindestmaß an Solidität gewährleistet ist, werden sie zum gesamten Markt wieder Vertrauen fassen. Die Börse selbst als Veranstalterin des Marktes ist mit einer Einzelfallprüfung der Unternehmen - auch materieller Art - überfordert. Die Investmentbanken können dies leisten. Wenn nicht, dann haben sie in dem Geschäft nichts zu suchen.
Kinderstube statt Brutkasten
Der Hauptvorteil einer am Eigeninteresse der Emissionsbanken ansetzenden Zugangsregel zum Neuen Markt wäre, dass das Risikoprofil des Marktes nicht grundlegend geändert würde. Der Neue Markt könnte weiterhin Unternehmen aufnehmen, die ihre profitable Zukunft noch vor sich haben. Gleichzeitig aber würde das Gesicht des Neuen Marktes als öffentliche Börse geschärft.
In der Übertreibungsphase des Marktes kamen immer mehr Gesellschaften an die Börse, die bestenfalls ins Portefeuille einer Venture-Capital-Gesellschaft gepasst hätten. Schlimmstenfalls hätten sie nicht einmal in deren sagenhafte Brutkästen gepasst, weil kaum mehr da war als eine nette Geschäftsidee.
Das formulierte Ziel der Betreiber der Börse sollte es sein, den Neuen Markt zwischen der VC-Finanzierung und der amtlichen Börsenreife zu etablieren. Die Emissionshäuser müssen dieses Ziel realisieren.