19 Abs. 3 i.v.m. 12 und 14 GG. wobei ich laut zeitungsartikel gestern den bezug zur berufsfreiheit nicht verstanden habe, denke da können sich nur personen drauf berufen? eigentumseingriff wird wohl die bessere alternative sein. insbesondere da vermögensdispositionen aufgrund der damiligen rechtslage der VERLÄNGERUNG der laufzeiten getroffen wurde, die wenig später wieder kassiert wurden. aus meiner sicht unstreitig dass hier das bverf-gericht für die stromkonzerne entscheiden wird. das wird teuer für den bund und gut für uns aktionäre ... ich freu mich schon drauf. aber das urteil bzw. der beschluss wird wohl erst nächstes jahr fallen ....