RIAA lässt nicht locker

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Rexini:

RIAA lässt nicht locker

 
07.10.02 17:23
RIAA lässt nicht locker: Sie wollen diesen einen Tauschbörsen-User
liegt die Recording Industry Association of America (RIAA) im Streit mit dem Provider Verizon. Die RIAA fordert nun per einstweiliger Verfügung die Herausgabe von Daten über einen User, jedoch wehrt sich Verizon dagegen.  
Dieser User soll per Tauschbörse 600 Musikdateien kopiert und zum Download angeboten haben. Bislang weiß man nicht viel über den User, nur das er aus der Umgebung von Pittsburgh kommen soll und die RIAA im Besitz seiner IP-Nummer ist.  
Verizon bleibt aber hart, beruft sich weiterhin auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Auch die RIAA beharrt auf dem Standpunkt, dass Verizon seine Pflichten nicht wahrnehmen würde. Es wird mit einem schnellen Urteil gerechnet.  
 Quelle: www.heise.de  

Also ich glaube dieser eine User weiss noch nichts von seinem Glück. Ich hoffe das der Richter im Sinne von Verizon entscheidet, dass wäre erneut ein Wink pro P2P.
Luki2:

Pacific Bell klagt gegen RIAA-Verfügungen

 
31.07.03 13:52

Pacific Bell klagt gegen RIAA-Verfügungen

Der US-amerikanische Internet-Provider Pacific Bell Internet Services (PBIS) hat Klage gegen die Recording Industry Association of America (RIAA) eingereicht. Damit sperrt sich der Provider gegen die Forderung der Musikindustrielobbyisten, die Namen von Tauschbörsianern herauszurücken. Strafen bis zu 150.000 US-Dollar hatte die RIAA den Download-Partnern für jeden freigegebenen Song angekündigt. Grund für die Klage seien Unzulässigkeiten bei der Antragsstellung gewesen, heißt es in einem Bericht der Los Angeles Times vom heutigen Donnerstag. 

PBIS moniert, dass die RIAA die Verfügungen zur Namensherausgabe an falscher Stelle beantragt habe. Darüber hinaus sei es nicht rechtens, die Aufforderung zur Herausgabe von Namen mehrerer Tauschbörsianer unter einer einzigen Verfügung zusammenzufassen. Die Verfügungen hätten einen zu großen Umfang und sollten eigentlich vor einem kalifornischen Gericht verhandelt werden. In der Klageschrift heißt es außerdem, PBIS verstehe sich lediglich als "Leitungsrohr" für die Datenströme ihrer Kunden. Eine aktive Kontrolle über die Datenströme übe PBIS nicht aus. PBIS habe daher weder Einfluss auf den Inhalt noch auf den Zielort der übertragenen Daten.

In der letzten Woche verweigerten sich zwei US-amerikanische Unis, der RIAA-Verfügung zu folgen. Auch sie bemängelten das Vorgehen der RIAA bei der Antragstellung. Die Verfügungen seien rechtlich unwirksam, weil die RIAA sie am falschen Gericht eingereicht habe, hieß es etwa beim Boston College.

Ob PBIS mit dem Konter Erfolg haben wird, steht in den Sternen. Der Telecom-Konzern Verizon scheiterte bereits vor Gericht mit seinem Anliegen, die Verpflichtung zur Preisgabe der Identität von Tauschbörsen-Nutzern vorerst auszusetzen. Dadurch sah die US-amerikanische Musikindustrie für sich einen Weg gebahnt, dem Tausch von Musikstücken über das Internet Einhalt zu gebieten, zumal sie nicht alle Tauschbörsen-Betreiber belangen kann. (ola/c't)


Q: http://www.heise.de/newsticker/data/ola-31.07.03-003/

 

Gr. luki2

Luki2:

RIAA reagiert auf Fragen des US-Senats

 
20.08.03 07:29

RIAA reagiert auf Fragen des US-Senats
RIAA lässt nicht locker 1140296
In einem Schreiben an den US-Senator Norm Coleman hat der Verband der US-Musikindustrie RIAA auf Kritik und Fragen zur derzeit laufenden juristischen Offensive gegen Tauschbörsennutzer Stellung genommen. Coleman, der dem ständigen Untersuchungsausschuss (Permanent Subcommittee on Investigations, PSI) des US-Senats vorsitzt, hatte die RIAA Anfang August in einem Schreiben kritisierte und Anhörungen zu den Klagedrohungen der RIAA angekündigt.

RIAA lässt nicht locker 1140296

Seit Ende Juli registriert der Verband Daten von Tauschbörsennutzern und hat unter Berufung auf das umstrittene Urheberrecht der USA in über 1000 Fällen per einstweiliger Verfügung versucht, bei Internet-Providern die Herausgabe von Userdaten zu erzwingen. Der Bürgerrechtsverband Electronic Frontier Foundation EFF hat mittlerweile eine Suchmaschine aufgesetzt, mit deren Hilfe Tauschbörsennutzer überprüfen können, ob auch sie sich bereits im Fadenkreuz der RIAA befinden.

Die juristische Initiative stieß auf breite Kritik. So müsse die RIAA beispielsweise erklären, mit welchen Methoden sie die User ermittelt habe, deren Nutzerdaten sie jetzt von diversen Internet-Providern verlangt, und zu Gerüchten Stellung nehmen, sie habe selbst Musikstücke im Internet angeboten, um potenzielle Tauschbörsennutzer anzulocken, erklärte beispielsweise der Lobby-Verband der US-Internet-Wirtschaft Netcoalition .

Obwohl die Umstände, unter denen eine einstweilige Verfügung beantragt werden könne, durch das Gesetz definiert seien, beabsichtige man keinesfalls, alle jetzt dingfest gemachten Tauschbörsennutzer auf Schadensersatz zu verklagen, erklärte die RIAA nun. Ausschlaggebend für eine solche Klage sie eine "substanzielle" Verletzung des Urheberrechtes. Wie dies gemessen werde, wollte der Verband allerdings nicht detaillierter erklären. (wst/c't)

Q: http://www.heise.de/newsticker/data/wst-19.08.03-001/ 

 

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