Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des
Herausgebers: Windwärts Energie GmbH, Hannover!
Niedersächsisches Finanzgericht bestätigt steuerliche Konzeption von
Windenergiefonds
Hannover (iwr-pressedienst) - Am 29. Januar 2009 entschied das
Niedersächsische Finanzgericht, dass bei der Besteuerung der
Publikumsgesellschaften von Windenergieanlagen die in den Afa-Tabellen
zugrunde gelegten Abschreibungszeiträume anzuwenden sind. Geklagt hatte
die Windwärts Sonne und Wind GmbH & Co. Betreiber KG, nachdem sie aufgrund
einer Betriebsprüfung vom Finanzamt neue Steuerbescheide erhielt, die
unter anderem auf verlängerten Abschreibungszeiträumen der
Windenergieanlagen basierten. Seit heute liegt das Urteil schriftlich vor.
"Wir sind sehr zufrieden, dass unsere steuerliche Konzeption mit diesem
Urteil bestätigt wurde" sagt Christian Witzsche, Geschäftsführer der
Windwärts Sonne und Wind GmbH & Co. Betreiber KG "und die Kommanditisten
werden sich freuen, dass sie die Steuernachzahlungen nun zurückerhalten."
Seit 2005 hatten bei zahlreichen Initiatoren von Windenergiefonds
steuerliche Betriebsprüfungen stattgefunden. Prüfungen des Finanzamtes für
Großbetriebsprüfungen beim Initiator Windwärts Energie GmbH führten bei
den Steuererklärungen der Betreibergesellschaften für die Jahre 2000 bis
2003 unter anderem zu einer veränderten Berechnung der
Abschreibungszeiträume mit entsprechenden Auswirkungen für die
Gesellschafter. Bei der steuerlichen Konzeption hatten bis dahin die
Initiatoren von Windenergiefonds generell die in den Afa-Tabellen
festgelegten sogenannten "betriebsgewöhnlichen Abschreibungszeiträume" von
12 bzw. 16 Jahren zugrunde gelegt. Die Steuerbescheide sahen nun die
Abschreibung über einem Zeitraum von 20 Jahren vor.
Im November 2007 erhob die Windwärts Sonne und Wind GmbH & Co.
Betreiber KG gegen die entsprechend angepassten Steuerbescheide für die
geprüften Jahre Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht. Am 29.
Januar 2009 entschied das Niedersächsische Finanzgericht, dass die in den
Afa-Tabellen zugrunde gelegten Abschreibungszeiträume auch für
Publikumsgesellschaften anzuwenden sind und führt damit zur
Rechtssicherheit bei den niedersächsischen Fondsgesellschaften. Seit heute
liegt das schriftliche Urteil vor. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Von dem Urteil sind allein bei den Fonds der Windwärts Energie GmbH rund
2300 Gesellschafter betroffen.
Zur Windwärts Energie GmbH:
- Gründung 1994 mit Sitz in Hannover
- 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 1 Ausbildungsplatz
- Tochterunternehmen in Frankreich, Griechenland und Italien
- Geschäftsfelder: Entwicklung, Finanzierung und Betrieb von Windenergie-,
Photovoltaik- und Biogasprojekten, Initiatorin von Kapitalanlagen im
Bereich des nachhaltigen Investments
- Realisierte Projekte: 111 Windenergie- und 17 Photovoltaikanlagen mit
einer Gesamtleistung von 182 Megawatt
Hannover, den 13. Februar 2009
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die
Windwärts Energie GmbH wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Björn Dosdall, Windwärts
Energie GmbH, gerne zur Verfügung.
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