Rechtswissenschaftler: Neue-Markt-Regeln nicht haltbar
Die Verschärfung der Regeln am Neuen Markt ist nach Einschätzung von Rechtsexperten juristisch nicht haltbar. Wie das "Handelsblatt" am Freitag berichtete, gehen die Juristen Theodor Baums, Klaus Hopt und Uwe Schneider davon aus, dass die Börse die Regeln für den Markt nicht einseitig ändern könne. Die Deutsche Börse hatte wegen des stark erschütterten Vertrauens in das Marktsegment vor zwei Wochen die Möglichkeiten für den Ausschluss von Firmen erweitert.
Demnach müssen die Unternehmen mit dem Rauswurf rechnen, deren Aktienkurs längere Zeit unter einem Euro notiert oder die ein Insolvenzverfahren eingeleitet haben. Mehrere Firmen hatten bereits angekündigt, gegegen die Regeländerung juristisch vorzugehen.
Die Rechtsexperten seien der Meinung, dass die Verträge zwischen der Börse und den Unternehmen am Neuen Markt nur mit deren Zustimmung geändert werden dürfen, berichtete die Zeitung. Möglich sei höchstens eine Kündigung des Vertrages, sagte demnach der Direktor des Instituts für deutsches und internationales Bankenrecht an der Universität Mainz, Schneider. Dazu müsse geprüft werden, ob ein ordnungsgemäßer Handel nicht mehr möglich oder ein Ausschluss zum "Schutz des Publikums" notwendig sei, wie es in den Zulassungsbedingungen des Neuen Marktes heißt.
Der Frankfurter Rechtsprofessor Baums betonte den Angaben zufolge, die Regeln könnten von der Börse nur verschärft werden, wenn die Verträge eine Änderungsklausel enthielten. Auch Klaus Hopt vom Hamburger Max-Planck-Institut für deutsches und internationales Privatrecht geht dem "Handelsblatt" zufolge davon aus, dass die Börse ihr Regelwerk nicht einseitig ergänzen darf.
Die Verschärfung der Regeln am Neuen Markt ist nach Einschätzung von Rechtsexperten juristisch nicht haltbar. Wie das "Handelsblatt" am Freitag berichtete, gehen die Juristen Theodor Baums, Klaus Hopt und Uwe Schneider davon aus, dass die Börse die Regeln für den Markt nicht einseitig ändern könne. Die Deutsche Börse hatte wegen des stark erschütterten Vertrauens in das Marktsegment vor zwei Wochen die Möglichkeiten für den Ausschluss von Firmen erweitert.
Demnach müssen die Unternehmen mit dem Rauswurf rechnen, deren Aktienkurs längere Zeit unter einem Euro notiert oder die ein Insolvenzverfahren eingeleitet haben. Mehrere Firmen hatten bereits angekündigt, gegegen die Regeländerung juristisch vorzugehen.
Die Rechtsexperten seien der Meinung, dass die Verträge zwischen der Börse und den Unternehmen am Neuen Markt nur mit deren Zustimmung geändert werden dürfen, berichtete die Zeitung. Möglich sei höchstens eine Kündigung des Vertrages, sagte demnach der Direktor des Instituts für deutsches und internationales Bankenrecht an der Universität Mainz, Schneider. Dazu müsse geprüft werden, ob ein ordnungsgemäßer Handel nicht mehr möglich oder ein Ausschluss zum "Schutz des Publikums" notwendig sei, wie es in den Zulassungsbedingungen des Neuen Marktes heißt.
Der Frankfurter Rechtsprofessor Baums betonte den Angaben zufolge, die Regeln könnten von der Börse nur verschärft werden, wenn die Verträge eine Änderungsklausel enthielten. Auch Klaus Hopt vom Hamburger Max-Planck-Institut für deutsches und internationales Privatrecht geht dem "Handelsblatt" zufolge davon aus, dass die Börse ihr Regelwerk nicht einseitig ergänzen darf.