1.
- im ursprünglichen Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 und gegenwärtig noch valutierenden Gesamtnennbetrag von EUR 4.004.000,00
www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011und
in Form der Optionsanleihe ex
ISIN
DE000A0EZCH8 (WKN
A0EZCH)
sowie
2.
7,0% Optionsschuldverschreibung von 2008 der
Unylon Aktiengesellschaft, Hamburg,
- im ursprünglichen Gesamtnennbetrag von EUR 10.000.000,00 und gegenwärtig noch valutierenden Gesamtnennbetrag von EUR 448.500,00
(nachfolgend die „Optionsanleihe 2008/2016“) -
im Gesamtnennbetrag von EUR 448.500,00
in Form der Optionsanleihe cum
ISIN
DE000A0SS376 (WKN
A0SS37)
und
in Form der Optionsanleihe ex
ISIN
DE000A0SS384 (WKN
A0SS38)
zusammen: die Optionsanleihen
Die Unylon AG lädt sämtliche Inhaber der vorbezeichneten Optionsanleihen zu der
am 21. November 2011
um 13.30 Uhr
in den Räumen der
Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg
stattfindenden zweiten Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung ein.
In Bezug auf die Beschlüsse zu Punkt 2.1., 2.2. und 2.3 der Tagesordnung, über die auf der Gläubigerversammlung am 21.10.2011 entschieden
wurde, kam zwar die nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Schuldverschreibungsgesetz (SchuldVG) erforderliche Mehrheit, nicht aber die nach § 11 Abs. 2
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www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011Satz 2 SchuldVG erforderliche Mehrheit zustande. Die Gläubigerversammlung hat darauf gem. Tagesordnungspunkt 3 der Versammlung vom
21.10.2011 beschlossen, eine zweite Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einzuberufen. Diese zweite
Gläubigerversammlung kann Beschlüsse zu Punkt 2.1, 2.2 und 2.3 der Tagesordnung mit der Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen
Stimmen ohne Rücksicht auf den Betrag der von dieser Mehrheit vertretenen Schuldverschreibungen fassen.
Wir laden daher sämtliche Inhaber der vorbezeichneten Optionsanleihen (nachfolgend zusammen „Anleihegläubiger“) zu der zweiten
Gläubigerversammlung ein.
ein.
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über den Vorsitz der Versammlung und die Abstimmungsmodalitäten
Die Unylon AG schlägt vor, nach Eröffnung der Versammlung Herrn Marcus Ernst, Hamburg, zum Vorsitzenden und Versammlungsleiter zu
bestimmen. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handaufhebung durchgeführt.
Daneben schlägt die Unylon AG vor, folgendes zu beschließen:
Der Versammlungsleiter wird hiermit ermächtigt, die in der Versammlung geltenden Abstimmungsmodalitäten festzulegen. Die Abstimmung
wird öffentlich durch Handaufhebung durchgeführt.
2. Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen der Optionsanleihen gem. § 11 Abs. 1 SchuldVG
Die Gesellschaft hat am 12.03.2009 gem. § 92 Abs. 1 AktG den Verlust von voraussichtlich mehr als der Hälfte des Grundkapitals angezeigt.
Die Gläubigerversammlungen vom 10.12.2010 und 19.01.2011 haben hinsichtlich der Optionsanleihe 2005/2009 die Laufzeit der Anleihe bis
zum 31.10.2011 verlängert und beschlossen (Änderungen in Fettdruck):
„§ 3 Rückzahlung und Erwerb eigener Optionsschuldverschreibungen
Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, die Optionsschuldverschreibungen am 31.10.2011 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Zahlstelle hierfür
ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der Clearstream Banking AG.“
„§ 2 Verzinsung und Zinszahlung
Die Optionsschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages vom 18.07.2005 bis 31.10.2011 mit jährlich 6,0% verzinst. Die Zinsen
sind jährlich nachträglich fällig zum 31.07. eines Jahres. Erster Zinstermin ist der 31.07.2006. Für die Zeit vom 01.08.2008 bis 31.01.2010 wird
die Optionsschuldverschreibung nicht verzinst. Für die Zeit vom 01.02.2010 bis 31.10.2011 wird die Optionsanleihe ebenfalls nicht
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Clearstream Banking AG.“
Die Gläubigerversammlung vom 10.12.2010 hat ferner hinsichtlich der Optionsanleihe 2008/2016 beschlossen (Änderungen in Fettdruck):
„§ 2 Verzinsung und Zinszahlung
Die Optionsanleihe wird in Höhe ihres Nennbetrages vom 04.02.2008 bis 03.02.2016 (einschließlich) mit jährlich 7,0% verzinst. Die Zinsen sind
jährlich nachträglich fällig zum 04.02. eines Jahres. Erster Zinstermin ist der 04.02.2009. Für die Zeit vom 05.02.2009 bis 04.08.2010
(einschließlich) wird die Optionsanleihe nicht verzinst. Für die Zeit vom 05.08.2010 bis 31.10.2011 wird die Optionsanleihe ebenfalls
nicht verzinst. Am 04.02.2012 erfolgt eine Zinszahlung in Höhe von 7,0 % für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 04.02.2012.
Zahlstelle hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der
Clearstream Banking AG.“
Aktuell sieht sich die Gesellschaft nicht in der Lage, den Gesamtnennbetrag der Optionsanleihe 2005/2009 gem. Anleihebedingungen am
31.10.2011 zurückzuzahlen. Ebenfalls sind der Gesellschaft aktuell Zinszahlungen für beide Optionsanleihen nicht möglich.
Daher schlägt die Unylon Aktiengesellschaft vor, durch folgende Beschlüsse gemäß den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 des Gesetzes
betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4.12.1899 („Schuldverschreibungsgesetz“ K SchuldVG) die
Anleihebedingungen
a) der 6,0% Optionsschuldverschreibung von 2005/2009 der Unylon Aktiengesellschaft, Hamburg, im ursprünglichen Gesamtnennbetrag
von EUR 5.000.000,00
― Optionsanleihe cum ISIN
DE000A0EZCG0 (WKN
A0EZCG),
― Optionsanleihe ex ISIN
DE000A0EZCH8 (WKNA0EZCH)
sowie
a) der 7,0% Optionsschuldverschreibung von 2008/2016 der Unylon Aktiengesellschaft, Hamburg, im ursprünglichen Gesamtnennbetrag
von EUR 10.000.000,00
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www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011― Optionsanleihe cum ISIN
DE000A0SS376 (WKN
A0SS37)
― Optionsanleihe ex ISIN
DE000A0SS384 (A0SS38)
wie folgt zu ändern:
2.1 Fälligkeit der Optionsanleihe 2005/2009
Die am 18.07.2005 beginnende und am 31.10.2011 endende Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen wird um drei Monate bis zum
31.01.2012 verlängert.
§ 3 der Optionsschuldverschreibungsbedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck):
„§ 3 Rückzahlung und Erwerb eigener Optionsschuldverschreibungen
a. Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, die Optionsschuldverschreibungen am 31.01.2012 zum Nennbetrag zurückzuzahlen.
Zahlstelle hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der
Clearstream Banking AG.“
2.2 Verzinsung und Zinszahlung der Optionsanleihe 2005/2009
Für die Zeit vom 01.11.2011 bis zum Ende der Laufzeit am 31.01.2012 (siehe oben Ziff. 2.1) sind keine Zinsen zu bezahlen.
§ 2 der Optionsschuldverschreibungsbedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck):
„§ 2 Verzinsung und Zinszahlung
a. Die Optionsschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages vom 18.07.2005 bis 31.01.2012 mit jährlich 6,0% verzinst.
Die Zinsen sind jährlich nachträglich fällig zum 31.07. eines Jahres. Erster Zinstermin ist der 31.07.2006. Für die Zeit vom 01.08.2008
bis 31.01.2010 wird die Optionsschuldverschreibung nicht verzinst. Für die Zeit vom 01.02.2010 bis 31.10.2011 wird die
Optionsanleihe ebenfalls nicht verzinst. Für die Zeit vom 01.11.2011 bis 31.01.2012 wird die Anleihe nicht verzinst. Zahlstelle
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www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der
Clearstream Banking AG.“
Dieser Zinsverzicht steht unter der Bedingung, dass die Gläubiger der Anleihe 2008/2016 einen mindestens ebenso weitreichenden Zinsverzicht
beschließen.
2.3 Verzinsung und Zinszahlung der Optionsanleihe 2008/2016
Für die Zeit vom dem 01.11.2011 bis zum 31.01.2012 sind keine Zinsen zu zahlen.
§ 2 der OptionsanleiheKBedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck):
„§ 2 Verzinsung und Zinszahlung
a. Die Optionsanleihe wird in Höhe ihres Nennbetrages vom 04.02.2008 bis 03.02.2016 (einschließlich) mit jährlich 7,0% verzinst. Die
Zinsen sind jährlich nachträglich fällig zum 04.02. eines Jahres. Erster Zinstermin ist der 04.02.2009. Für die Zeit vom 05.02.2009 bis
04.08.2010 (einschließlich) wird die Optionsanleihe nicht verzinst. Für die Zeit vom 05.08.2010 bis 31.10.2011 wird die Optionsanleihe
ebenfalls nicht verzinst. Für die Zeit vom 01.11.2011 bis 31.01.2012 wird die Optionsanleihe nicht verzinst.
Folgender Satz wird gestrichen:
Am 04.02.2012 erfolgt eine Zinszahlung in Höhe von 7,0 % für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 04.02.2012.
Zahlstelle hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der
Clearstream Banking AG.“
3. Beschlussfassung gemäß SchuldVG: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger
Die Quintos AG, Hamburg, hat die Einberufung einer Gläubigerversammlung zur Bestellung eines Vertreters der Gläubiger der Anleihe
2008/2016 beantragt. Dem Verlangen wird durch die Aufnahme der entsprechenden Beschlussfassung über die Bestellung eines
Gläubigervertreters in die Tagesordnung entsprochen.
elektronischer Bundesanzeiger Seite 6 von 7
www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011Kandidaten, die sich für Wahl dieses Amt bewerben, werden gebeten, Angaben zu Ihrer Person (Angabe des Namens, Berufs und ihrer
Anschrift) bei der Gesellschaft einzureichen.
Für die Wahl gelten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom
4.12.1899 („Schuldverschreibungsgesetz“ K SchuldVG).
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Gläubiger einer Optionsanleihe. Stimmberechtigt sind diejenigen Gläubiger, die ihre Optionsanleihe spätestens am
zweiten Tage vor der Versammlung bei der Bundesbank, bei einem deutschen Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung für
geeignet erklärten Stelle als Hinterlegungsstelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im Fall der
Hinterlegung bei einer der vorgenannten Stellen ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung zu Beginn der
Gläubigerversammlung der Gesellschaft vorzulegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Optionsanleihen bei anderen
Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt gehalten werden. Die von der Hinterlegungsstelle auszustellende Bescheinigung
(„SperrKBescheinigung“) über die erfolgte Hinterlegung ist zu Beginn der Gläubigerversammlung der Gesellschaft vorzulegen. Das Stimmrecht
kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist schriftliche Form erforderlich und genügend. Es wird darauf
hingewiesen, dass Gläubiger, die ihre Optionsanleihe nicht hinterlegen oder sperren lassen oder hierüber zu Beginn der Gläubigerversammlung
keine Bescheinigung vorlegen, nicht stimmberechtigt sind.
Hamburg, im Oktober 2011
Der Vorstand