Rasterfahndung in Deutschland (Zusammenfassung)


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Rasterfahndung in Deutschland (Zusammenfassung)

 
13.01.02 14:01
Die beliebtesten Fallgeschichten und Falschmeldungen aus dreißig Jahren Raten mit Daten
Rasterfahndung in Deutschland (Zusammenfassung) 537493


Ein Scanner, der sich langsam, aber unaufhaltsam durch das Datenmassiv frisst - wie einer, der im Märchen sich erst durch einen Berg aus Grütze vorarbeiten muss, um ins Schlaraffenland zu kommen, wo Milch und Honig fließen. Ein Kamm - zur Hygienepflege am Volkskörper; ein Sieb, Netz oder Filter: Die Rasterfahndung.

Sie beflügelt die Fantasie. Und funktioniert im Grunde doch erstaunlich einfach, gar nicht anders als eine Ermittlung anno dazumal. Das meinte zumindest Horst Herold, der als BKA-Chef in den siebziger Jahren die elektronische Fahndung in Deutschland initiierte:

"Wenn die Polizei in herkömmlicher Weise einen Mörder sucht, von dem sie zum Beispiel nur weiß, dass er Bäcker ist, 1,82 Meter groß, schwarzhaarig, blauäugig und in einer norddeutschen Kleinstadt lebt, muss sie in allen norddeutschen Kleinstädten ausschwärmen und alle Bäcker in Augenschein nehmen."  

Statt nach Bäckern wird in Deutschland seit Anfang Oktober nach Terroristen gefahndet und nach solchen, die es einmal werden könnten. Männlich, islamisch, technikinteressiert - das sind die Merkmale, nach denen gesucht wird. Während in Berlin der  Kriterienkatalog) der Fahndung noch Mitte November um Studenten aus Bosnien, Israel und Frankreich  erweitert wurde, kam man in Nordrhein-Westfalen mit der Fülle der Daten kaum zurecht. Dort wurden nicht nur die Daten von ausländischen Technikstudenten erhoben, sondern gleich alle fünf Millionen Einwohner im Alter zwischen 18 und 41 Jahren in den Computer des zentralen polizeitechnischen Dienstes in Düsseldorf eingegeben. Fünf Wochen nach Fahndungsbeginn teilten die Sicherheitsbehörden des Landes mit, dass die Daten zwar eingesammelt, aber noch nicht "aufbereitet" worden seien. Worin diese Aufbereitung besteht, konnte "aus Sicherheitsgründen" nicht erläutert werden.
 
"Raster, m. 'in Glas geätztes und eingefärbtes Liniennetz': Im 19. Jh. entlehnt aus lat. rastrum, n., 'Karst, Hacke', das im Mlat. die Bedeutung 'Rechen' angenommen hatte, aus der älteren Druckerspache, wie Rastral, m. 'Notenlinienzieher', rastrieren." (Kluge Etymologisches Wörterbuch)  

Wer solche Meldungen liest, mag über die Erfolgsaussichten der Fahndungsmaßnahmen ins Zweifeln geraten. Nichtsdestotrotz konnten die Fahnder vor kurzem einen Fang vorweisen. In Rheinland Pfalz, so teilte der Sprecher des Mainzer Innenministeriums mit, stünden bereits mehrere Personen unter ständiger Beobachtung, denen Verbindungen zum Al-Qaida -Netzwerk und den Anschlägen vom 11. September nachgewiesen worden seien. Auch in Hessen hätten die Fahnder Verdächtige im Visier; in Baden-Württemberg, so heißt es, kümmert sich die Sonderkommission "Magister" um die Verdachtsfälle - und sorgt dafür, dass mehrere Dutzend Islamisten beschattet werden.

Falschmeldungen


Man sollte sich von solchen Meldungen nicht so schnell beeindrucken lassen. Denn keine der Festnahmen, von denen bislang in den vergangenen Wochen berichtet wurde, geht auf das Konto der Rasterfahndung. Keine der erfassten Personen wurde durch die "computergestützte Suche in außerpolizeilichen Datenbeständen nach einem noch unbekannten Täter", so Herolds Definition der Rasterfahndung, erfasst.

Said Bahaji war der Kripo schon vor der Einleitung der Rasterfahndung bekannt - deshalb prangte sein Bild prangte in den vergangenen Wochen auch auf den Fahndungspostern des  BKA. Ähnliches gilt für den verhafteten Marokkaner Munier al M., der das Hamburger Girokonto des 11.-September-Piloten Marwan al Shehhi verwaltet haben soll und dem die Ermittler eben aus diesem Grunde auf die Schliche gekommen waren.

Ebenso wenig der Rasterfahndung zuzuschlagen sind andererseits die Belästigungen von Ausländern durch die Kriminalpolizei. Weder der britisch-pakistanische Literat Tariq Ali, der auf dem Münchner Flughaben  festgehalten wurde, noch der in Italien von Carabinieri verfolgte B90-Grünen Landtagsabgeordnete  Jamal Karsli aus NRW - und auch nicht der  Leiter einer größeren islamischen Gemeinde, der Besuch von unfreundlichen Kripobeamten bekommen hatte, sind durch die Rasterfahndung ins Visier der Ermittler geraten.

Um eine Rasterfahndung handelte es sich übrigens ebenso wenig, als man im Frühjahr 2001 mittels Speichelproben und DNA-Analysen in Brandenburg nach dem Mörder der zwölfjährigen Ulrike suchte - und diesen auch fand.

Und schließlich - selbst, wenn oft das Gegenteil behauptet wird: Eine Rasterfahndung war es auch nicht, mittels derer man 1977 das Versteck der Schleyer-Entführer fand. Damals vermutetet BKA-Chef Horst Herold, dass die Täter sich in einem Ring von nicht mehr als fünfzehn Kilometern vom Tatort in Köln entfernt und noch auf derselben Rheinseite aufhalten müssten - in einem Hochhaus mit Tiefgarage, in Autobahnnähe. Tatsächlich gelang es, das Versteck auf diese Weise ausfindig zu machen: Schleyer wurde in der Siedlung Zum Renngraben 8 in Erftstadt-Liblar gefangen gehalten. Nur ging die Nachricht in der Flut von Hinweisen und Fernschreiben auf dem Dienstweg verloren.

Das Ende ist bekannt. Schleyer konnte weder befreit werden, noch ließ sich die Bundesregierung auf einen Handel mit der RAF ein. Einen Monat nach der Geiselnahme Schleyers und nach der gescheiterten Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" gaben die Terroristen auf. Am 19. Oktober 1977 wurde Schleyers Leiche im Kofferraum eines Audi 100 im französischen Mulhause, nahe der belgischen Grenze gefunden.

Suche nach Unbekannt


Im Fall Schleyer wurde zwar viel gefahndet, aber wenig gerastert. Denn die richtige Rasterfahndung unterscheidet sich von allen anderen Methoden der Ermittlung und der Personensuche dadurch, dass hier erstens, computergestützt und in Datenbeständen gesucht wird (und nicht auf der Straße oder am Zoll), diese Suche sich, zweitens, auch auf außerpolizeiliche Datenbestände erstreckt, und dass, drittens, nach unbestimmten Personen gesucht wird, die lediglich bestimmte, näher festzulegende Kriterien erfüllen.

All dies macht die Sache aus so besonders brisant. Weil bei der Rasterfahndung nur personenbezogene Daten, nicht aber leibhaftige Personen in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden, merkt zunächst einmal keiner der Betroffenen etwas davon - was die Rasterfahndung zu einer gewissermaßen unheimlichen, auf jeden Fall aber unberechenbaren Angelegenheit macht. Außerdem haben bei der Rasterfahndung die Ermittler auch Zugriff auf Daten, die von egal von wem zu egal welchem Zweck gespeichert wurden. Und schließlich gibt die Tatsache, dass lediglich das Profil der gesuchten Personen feststeht, immer wieder Anlass zu der Behauptung, dass eine Rasterfahndung notwendig mit der Verdächtigung Unschuldiger einhergeht und deshalb der Aufhebung der Unschuldsvermutung gleichkommt.

Fünf Räuber


Wiewohl umstritten, gehört die Rasterfahndung seit dreißig Jahren zum Ermittlungsrepertoire. 1996 wurde auf diesem Weg eine Gruppe von fünf Räubern erfasst, die Spielbanken in Dortmund, Bad Homburg und Kassel überfallen und dabei insgesamt mehr als 460.000 Mark erbeutet hatten. Die Polizei hatte die Daten aller Casinobesucher miteinander verglichen, vermutlich nach wiederkehrenden Kombinationen von Besuchernamen durchforscht, und die Hauptverdächtigen überwacht. Eine junge Frau, die auf der Verdächtigenliste stand, wurde nach dem Überfall auf die Dortmunder Hohensyburg bei einer Ringfahndung in ihrem Auto registriert. Wie sich herausstellte, hatte sie zusammen mit einem iranischen Bekannten einen anderen Iraner in Gießen besucht, der erstaunliche Ähnlichkeit mit einem bereits veröffentlichten Phantombild aufwies. Das Trio wurde festgenommen, ebenso zwei weitere Verdächtige. Vier der fünf Beschuldigten legten ein umfassendes Geständnis ab.

1993 rasterfahndete das bayerische LKA - erfolglos - nach Mafiosi: Gesucht wurde nach Einwohnern, die männlich, älter als 18 Jahre und italienischer Staatsangehörigkeit waren und in Agrigent oder in Palma de Montecherio auf Sizilien geboren wurden.

1985 wurde das "Weckanrufprogramm" bekannt: Hier wurden Unterlagen einer bestimmten Fernmeldeauskunftstelle der Deutschen Bundespost beschlagnahmt; im gleichen Jahr suchte man nach Fernsprechteilnehmern, deren Telefonrechung keine Gesprächsgebühren aufwies Von 1979 bis 1983 wurden Hotel-Meldezettel in baden-württembergischen Städten millionenfach ausgewertet, um östlichen Spionen auf die Spur zu kommen..

Rasterfahndung brachte Drogenhandel zum Erliegen


Am meisten Aufsehen aber erregten die Fahndungen nach den RAF-Terroristen. Die wohl bekannteste Rasterfahndung führte 1979 zu der Festnahme des jüngst gerade wieder aus der Haft entlassenen Terroristen Rudolf Heißler, der an der Schleyer-Entführung beteiligt gewesen war. Damals wurden die Daten von Frankfurter Stromkunden erhoben, die ihre Rechnung bar bezahlten: 16.000 taten das. Aus diesem Bestand wurden diejenigen herausgelöscht, die beim Einwohnermeldeamt verzeichnet waren, die als Führerscheinbesitzer oder Fahrzeughalter registriert waren oder die Kindergeld bezogen. Übrigen blieben am Ende nur die Wohnung eines Rauschgifthändlers und eine konspirative Wohnung der RAF in der Textorstraße.

Weniger bekannt ist der vergleichsweise erfolgreiche Einsatz von Rasterfahndungs-Methoden auf dem Gebiet der Drogenhandels-Bekämpfung. So führte die "Rasterung" von Daten der Fluggesellschaften nach allein reisenden Passagieren aus Asien, die sich nur kurz in Europa aufhielten, 1977 und 1978 zur Entdeckung von 350 Rauschgiftkurieren und brachte die Heroinzufuhr aus China und Malysia in die BRD vorübergehend fast völlig zum Erliegen.

Der Bodensatz vom Datenberg


Obwohl seit dreißig Jahren existent, trat das Instrument der Rasterfahndung kaum als solches in den Blick. Heute sind es die Einwanderungsgesetze, die geplante Aufnahme biometrischer Daten in den Personalausweis und andere Bestandteile des Anti-Terror-Paketes, die der Rasterfahndung gewissermaßen die Show stehlen.

1983 - dem Jahr, als man über Orwells Prophezeiungen in "1984" debattierte - stand in Sachen Datenschutz die Volkszählung im Vordergrund; und in den siebziger Jahren erschienen der Aufbau der polizeiinternen Datenbanken wichtiger und besorgniserregender als die Verbrecher- und Terroristensuche in den Melderegistern und den Kundendateien der Stromversorger.

Das könnte man heute anders sehen. In den 70er Jahren griffen die Kripobeamten noch bloß auf Angaben zur Wohnanschrift, der KFZ-Haltung oder zum Stromzahlungsgebaren zurück. Heute hingegen öffnet sich ihnen ein Datenbestand, der Aufschluss über so gut wie alle Lebensbereiche geben kann - angefangen vom Zahlungsverkehr mit der EC- oder mit der Kreditkarte, den Kundenlisten von Versandhäusern und Adresshändlern und den Konsumentendaten der Paybackfirmen. Alles lässt sich rückverfolgen: jede Flugreise, jedes Telefongespräch, jeder Besuch bei der Videothek ...



In den 70er Jahren griffen die Kripobeamten noch bloß auf Angaben zur Wohnanschrift, KFZ-Haltung oder zur Stromzahlungsgebaren zurück. Heute hingegen öffnet sich ihnen ein Datenbestand, der Aufschluss über so gut wie alle Lebensbereiche geben kann - angefangen vom Zahlungsverkehr mit der EC- oder mit der Kreditkarte, den Kundenlisten von Versandhäusern und Adresshändlern und den Konsumentendaten der Paybackfirmen. Alles lässt sich rückverfolgen: jede Flugreise, jedes Telefongespräch, jeder Besuch bei der Videothek.

Der Datenberg ist gewachsen. Trotzdem ist das Prozedere der Rasterfahndung bis heute gleich geblieben: In einem ersten Schritt wird ein Verdächtigenprofil erstellt. Aufgrund dieses Profils wird die Suchanfrage mit den Merkmalen und deren logischen Verknüpfungen formuliert. Weiter geht es mit dem Einsammeln der Daten bei den jeweiligen Behörden oder Firmen und schließlich dem Abgleich der Daten, der Schnittmengenermittlung. Der "Bodensatz" an Daten, wie es im kriminalistischen Jargon heißt, wird mit den herkömmlichen Methoden polizeilicher Beobachtung weiter verfolgt.

Mitunter wird - etwa in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung - darüber  spekuliert, ob man nicht "Fuzzy Logic", "Link-Analyse" und "Data Mining" heutzutage viel effektiver rasterfahnden könnte als zu Horst Herolds Zeiten. Aber diese Vermutung hält einer näheren Überprüfung nicht stand.

Data Mining ist eine Sammlung verschiedener Techniken unter anderem aus den Bereichen Statistik, Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz. Data Mining oder Knowledge Discovery in Databases (KDD), Wissenserwerb an Datenbanken (WED), wird verwendet, um riesige Datenmengen nach Mustern zu durchkämmen, die man ohne diese Techniken nicht finden würde.

Data Mining benutzt man, um den genetischen Code zu analysieren, in der Astronomie, in der Werbung, und im Kundenmanagment - und bei der der Verbrechensbekämpfung. Data Mining wird eingesetzt zur Klassifizierung: zur Aufdeckung wahrscheinlicher Versicherungsbetrüge oder um bei der Suchmaschine Google zu jedem Treffer ähnliche Webseiten anzuzeigen. Data Mining wird verwendet, um anhand statistischer Daten abzuschätzen, wie hoch das Einkommen von Haushalten einer bestimmten Straße ist, oder um vorherzusagen, welche Kunden einem Unternehmen in den nächsten Monaten den Rücken kehren könnten. Nur bei der Rasterfahndung kommt Data Mining nicht zum Einsatz. Warum?

"Bei der Rasterfahndung", so der Mathematiker  Stefan Wrobel von der Universität Magdeburg, "steht das Ergebnis, das Data Mining liefern könnte, bereits fest. Man kennt das interessante Muster."  
 
Das Muster basiert auf den Persönlichkeitsbildern von Mohammed Atta und seinen Genossen. Nun muss man nur noch vorhandene Datenbestände nach diesem Muster "durchrastern" und das Ergebnis eventuell mit den Dateien der Polizei und der Sicherheitsdienste abgleichen. Ob man das Muster mit Data Mining nicht verfeinern könnte? Dies, vermutet Stefan Wrobel, würde im aktuellen Fall vermutlich daran scheitern, dass man viel zuwenig Beispiele hat - zu wenig Terroristen. Denn Data-Mining-Software wie etwa die künstlichen neuronalen Netze müssen erst einmal mit einer großen Menge von Daten und Beispielen trainiert werden, damit die Suche nach weiteren Merkmalsträgern gelingt.

Daten einfach abgetippt


Eine Möglichkeit, meint einer von Wrobels Kollegen, der Wirtschaftsinformatiker  Steffan Baron von der Berliner Humboldt-Universität, würde es freilich geben, Data Mining auch zum Zwecke der Rasterfahndung einzusetzen: Man müsste nur die kompletten Verzeichnisse der Meldebehörden, die Ausländerregister, die Daten der Geldinstitute, Telekommunikationsdienstleister und Fluglinien zusammen werfen und die Maschine nach Ähnlichkeiten suchen lassen. Dabei kämen zwar Tausende verschiedener Muster heraus - aber darunter vielleicht auch ein für die Kriminalbeamten interessantes Ergebnis. Ganz sicher wäre ihnen aber auch ein Aufstand der Datenschutzbeauftragten.

Bislang müssen sich die Fahnder mit etwas kleineren Datenbänken zufrieden geben. Der richterliche Bescheid erlaubt ihnen zwar den Zugriff auf die Register von Ausländerbehörden, Universitäten und Einwohnermeldeämtern. Gerade die öffentlichen Stellen sind mit diesen Anfragen jedoch nicht selten überfordert. So lieferte die Stadt Bernau bei Berlin den Ermittlern Daten von fast jedem zehnten Einwohner. Im Datenbanksystem war eine Filterung nach Herkunftsländern einfach nicht vorgesehen.

Mit gutem Grund auch bat der Berliner Polizeipräsident vor kurzem die Humboldt-Universität in einem  Schreiben darum, "nach Möglichkeit die geforderten Daten auf einer handelsüblichen 3 1/2 Zoll-Diskette zu erfassen". Nicht nur an dieser Universität waren die Daten zuvor dem Kriminaloberkommissar in einem versiegelten Umschlag auf Papierform persönlich in die Hand gedrückt worden.

Aber auch wenn die Technik vorsintflutlich ist: Das Bedrohungszenarium ist trotzdem komplett: Denn eben das dürfen die Fahnder ab 1.1.2002 nach dem neuen "Terrorismusbekämpfungsgesetz", das die Rasterfahndung "durch die Einbeziehung von bestimmten Sozialdaten wirkungsvoller" gestaltet, wie das Bundesinnenministerium schreibt.

Bislang brauchten die Ermittler noch eine richterlicher Ermächtigung, wenn sie zum Zwecke des Rasterns in Datenbestände private Firmen Einsicht nehmen wollten. Juristisch gesehen fußt die Rasterfahndung auf drei verschiedenen Säulen. Zunächst sind da die Paragraphen 98 a bis c der Strafprozessordnung und die entsprechenden Passagen in den Polizeigesetzen der Länder. In beiden Fällen ermittelt die Polizei - einmal zur Aufklärung von Straftaten, das andere Mal, wie derzeit, zur Abwehr von Gefahren. Als weiterer Akteur ist der Verfassungsschutz mit im Spiel. Bislang durfte dieser, im Gegensatz zu den mit richterlicher Anordnung versehenen Kripobeamten, nur in Register Einsicht nehmen, die ohnehin in öffentlicher Hand waren. Mit dem neuen Gesetz wird der Verfassungsschutz ermächtigt, auch die Datenbestände von Banken, Finanzunternehmen, Post-, Telekommunikations- und Flugunternehmen einsehen zu können - ohne richterliche Anordnung.

Die "negative Rasterfahndung"


Einem Vorschlag von Horst Herold folgend, war es eine Zeitlang üblich, zwischen "positiver" und "negativer" Rasterfahndung zu unterscheiden - wobei die negative Rasterfahndung nach Meinung Herolds eine besonders harmlose Methode darstellt. Inzwischen beurteilt man, zumindest was den Datenschutz betrifft, beide Verfahren gleich.

Bei der positiven Rasterfahndung werden die Daten beispielsweise von kraft richterlichen Haftbefehls gesuchten Personen gegen ein Magnetband mit den Namen der Einwohner einer bestimmten Stadt abgeglichen, so dass die Namen aller mit Haftbefehl gesuchten Einwohner auf einem Ergebnisdatenträger gespeichert werden können. Auf diese Weise konnten etwa im ersten Halbjahr 1979 in Bayern 234 Personen festgenommen und die Aufenthaltsorte von 435 weiteren gesuchten Personen ermittelt werden.

Spektakulärer gestaltete sich die Suche nach den Terroristen, die die Lufthansa-Maschine "Landshut" im Oktober 1977 gekapert und nach Mogadischu entführt hatten. Das BKA speicherte die Daten von 70.000 Hotelmeldezetteln im Abflugsorte Palma de Mallorca und verglich die Daten mit der Pios-Terroristendatei. Drei der vier Täter konnten auf diese Weise identifiziert werden.

Häufiger als die positive Rasterfahndung jedoch wurde und wird die so genannte negative Rasterfahndung praktiziert. Bei dieser Suche nach bislang unbekannte Personen wird ein Ausgangsdatenbestand durch eine Reihe von Löschungsläufe schrittweise verringert (deshalb auch die vermeintliche Unbedenklichkeit dieser Methode), bis nur noch ein "Bodensatz" Verdächtiger übrigbleibt - wie im Falle der  Frankfurter Fahndung, die zur Festnahme Rudolf Heißlers führte.

Positive wie negative Fahndungsmethoden sind im Grund den gleichen Einwänden ausgeliefert. Im Zuge der größtenteils geheim gehaltenen Rasterfahndungen wird das Handeln von Polizei und Verfassungsschutz nicht nur für die jeweils betroffenen Gruppen, sondern für die gesamte Bevölkerung unberechenbar. Die Folge ist, wie Datenschützer befürchten, Angst, die zur Anpassung führt. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz spricht im Zusammenhang mit der Rasterfahndung nach islamischen Schläfern von "Kollateralschäden": Schon die Möglichkeit, von polizeilicher Ausforschung betroffen zu sein, heißt es in einer  Mitteilung der Vereinigung, beeinträchtige die individuelle Unbefangenheit, von den Grund- und Menschenrechten Gebrauch zu machen.

Das sehen längst nicht alle so.  Klaus Rogall ist als Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der FU Berlin mit den Rechtsgrundlagen der Rasterfahndung vertraut und hat in den siebziger Jahren im Bundesjustizminsterium an der Verrrechtlichung der Rasterfahndung mitgewirkt. Er sieht keine Bedenken gegen die Rasterfahndung und glaubt, dass diese "völlig falsch dargestellt und analysiert worden ist - dass das, was dazu im rechtswissenschaftlichen Bereich geschrieben worden ist, überwiegend Unsinn ist":

Ich bin der Meinung, dass um die Rasterfahndung ein viel zu großes Brimborium gemacht wird und so getan wird, als sei das etwas furchtbares. Das ist aber in Wahrheit nicht der Fall. ... Der Umstand, dass ich Merkmalsträger bin, ist rein zufällig. Aber er ist auch nicht ehrenrührig. Das ist die schicksalhafte Verknüpfung mit einem Ereignis, das ist sozusagen Kismet - wie wenn ein Baum umfällt und auf einen drauffällt, da kann man auch nichts machen."  
 
Und eine schöne Anekdote hat Rogall auch beizusteuern. Bei der Rasterfahndung, erzählt er, verhält es sich nämlich wie in einem Film von André Cayat:
 
"Da wird ein Polizeibeamter Zeuge, wie jemand umgebracht wird. Der Täter, mit Mantel und Hut, flüchtet hinter einen Leuchtturm. Der Kommissar läuft hinterher, geht um den Leuchtturm herum, und steht plötzlich zwei Männern mit Mänteln und Hüten gegenüber. Der jeweils andere sagt: Ich stand schon immer hier, der andere kam hinzu. - Das sind zwei Merkmalsträger, Merkmal ist hier: hinter dem Leuchtturm befindlich, Mantel und Hut, und Mann... das ist bei der Rasterfahndung nicht anders."  
 
Recht hat er - und das spricht nicht unbedingt für die Rasterfahndung.

Missbrauch ist verboten


Ein weiterer Quell der Unberechenbarkeit war zumindest in den 80er Jahren das Verhalten der Kriminalbehörden. Obwohl der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull immer wieder Kritik an der unrechtmäßigen Speicherung bestimmter Informationen übte - Informationen etwa über "verfassungsgefährdende Organisationen", über Besucher von inhaftierten Terroristen oder über Bürger, die sich mit datenschutzrechtlichen Anliegen an das BKA gewendet hatten - , stellte sich bei Nachprüfungen wiederholt heraus, dass das BKA diese Daten trotz Anordnung nicht gelöscht hatte.

Inwiefern diese Gefahr des Missbrauches nun wirklich ein Einwand gegen die Rasterfahdung ist, darüber kann man sich streiten.

"Es hat da Beanstandungen gegeben", so noch einmal Klaus Rogall, "die ich beim besten Willen nicht nachvollziehen konnte. Schließlich sind es doch nicht die Datenschutzbeauftragten selbst, die die Berichte schreiben - Bull, Simitis und wie sie alle geheißen haben - sondern deren Mitarbeiter. Und was muss in dem Bericht stehen? Klar, ein bisschen muss auch beanstandet werden, der eine sieht das lockerer, der andere enger. Und natürlich ist es gut, wenn er auch irgendetwas findet: Da rechtfertigt er doch seine Existenz." Nein, im Ernst: Missbrauch - "so etwas darf ein Beamter nicht tun, und wenn er es doch tut, macht er sich strafbar." Deshalb, sagt Klaus Rogall, muss man den Beamten trauen: "Gegen die Institution der Post oder des Briefträgers spricht ja auch nicht, dass es immer wieder Briefträger gibt, die delinquieren - die keine Lust haben, auszutragen, und einen trinken gehen und die Post irgendwo hin schmeißen." Das kann man natürlich auch anders sehen. Wolf Dieter Narr, Professor für Politologie an der FU Berlin und Redaktionsmitglied von "Bürgerrechte & Polizei/Cilip"(www.cilip.de) findet das Vertrauen darauf, dass die Beamten sich an die Regeln halten schlichtweg "Quatsch": "Wenn es ein Gewaltmonopol gibt, dann ist die erste Konsequenz jedes liberalen Denkens die der Kontrolle und einer gesetzlich verengten Bestimmung." Denn was mit den Daten passiert, die zum Zwecke einer Rasterfahndung erhoben werden, und inwiefern diese nach Abschluss der Aktion auch wie vorgesehen wieder gelöscht werden, kann im Einzelfall wohl kaum jemand überprüfen.

Eine kriminogenfreie Gesellschaft


Eine weitere Gefahr, die mit der Rasterfahndung einhergeht, könnte darin bestehen, dass diese Technik es der Polizei erlaubt, wie im derzeitigen Fall, auch vorbeugende Verbrechensbekämpfung zu betreiben - in den Landespolizeigesetzen ist dies sogar explizit so vorgesehen.

Besonders alarmierende Pläne gab es diesbezüglich in den 70er Jahren: Damals kursierten Annahmen über den Zusammenhang von Familienverhältnissen, Geburtsort, Beruf des Vaters von Neugeborenen (!) einerseits und andererseits der Wahrscheinlichkeit, dass diese später einmal mit dem Gesetz in Konflikt gerate würden. Auch wenn derartige Theorien niemals zum Anlass zu polizeilichen Fahndungen genommen wurden, kann man kaum bestreiten, dass die merkmalsbasierte Fahndung der Polizei eine gewisse sozial-gestalterische Kompetenz einräumt: Denn an ihr liegt es, bestimmte Kombinationen persönlicher Eigenschaften als "kriminogen" zu stigmatisieren. So sieht es auch Wolf-Dieter Narr:
 
"Herold Traum war das gleiche, was gegenwärtig von unverantwortlichen Humangenetikern auch vorgegeben wird: dass man herausfinden kann, ob ich zum Beispiel ein Genom mit Verdacht in Richtung Trinkertätigkeit, Zuckerkrankheit oder eben auch potentiell kriminellem Verhalten habe. Bei Herold war das zweiffellos ein Motiv: eine kriminogenfreie Gesellschaft zu schaffen."  
 

Neue Interpretationen alter Rechte


Schon die bloße Erfassung von Daten, wie sie bei der Rasterfahndung vorgenommen wird, stellt übrigens - unabhängig von allen übrigen Einwänden - einen Grundrechtseingriff dar. Metaphorisch kommt dies durch den Gedanken zum Ausdruck, dass der von der Rasterung seiner Daten betroffene Bürger quasi berührt wird - auch wenn nur sein Name durch den Rechner läuft. Im  Urteil zur Volkszählung wird diese Vorstellung ausbuchstabiert: Das im Grundgesetz verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht, so urteilten die Karlsruher Richter 1983, umfasst "auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden." Dabei kommt es nicht auf die Art der Daten an. Denn angesichts die Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Informationstechnologie, so das Urteil, gibt es kein "belangloses Datum mehr": "Wieweit Informationen sensibel sind, kann hiernach nicht allein davon abhängen, ob sie intime Vorgänge betreffen."
 
1983, so noch einmal der Berliner Politologe Wolf-Dieter Narr, "hat das Verfassungsgericht zum ersten Mal erkannt, dass neue Technologien und ihre Verwendung neue Formen, Interpretationen alter Rechte bedürfen.... Wenn ich Informationen benutze, auch wenn sie mich körperlich noch nicht betreffen, dann ist im Informationszeitalter, wo man mit Informationen herrschen kann, ohne dass man die Körper betrifft, eine neue Form des Rechts und des Schutzes notwendig. Das war die große Erkenntnis."  
 
Zwei Punkte sind hier besonders wichtig. Zum einen, darauf kommt das Urteil explizit zu sprechen, besteht die Gefahr der Erstellung eines "Persönlichkeitsbildes", dessen Richtigkeit und Verwendung der Betroffene nur unzureichend kontrollieren kann: Er hat seine Selbstdarstellung nicht mehr im Griff. Denn auch wenn man damit rechnen muss, dass die eigenen Meldedaten eventuell fahndungsmäßig überprüft werden, so trifft dies auf die Mitteilungen zum Einkommen, die man dem Sozialamt macht oder die auf der Telefonrechung aufgeführten Verbindungsnachweise gerade nicht zu. Die Krux bei der Rasterfahndung liegt folglich darin, dass hier Daten, die im Rahmen verschiedener, strikt voneinander getrennter "Rollenspiele" preisgegeben werden, zusammengefügt werden können - ohne dass der Betroffene dies zu überschauen vermag.

Darüber hinaus findet, allein durch die Speicherung von Personennamen unter bestimmten Rubriken, eine - wenn auch sehr vage - Form von Beobachtung statt. Und wer sich beobachtet weiß, kann sich nicht mehr völlig ungezwungen verhalten. Das muss gar nicht so weit gehen, dass man mehr oder weniger rational begründete Ängste davor hat, für ein bestimmtes Verhalten - zum Beispiel für politische Meinungsäußerungen - sanktioniert zu werden. Es genügt, dass die Beobachtungsperspektive internalisiert wird - dass der Beobachtete nicht umhin kann, sich selbst mit den Augen eines Dritten zu sehen. Schon in diesem "Big Brother-Gefühl" liegt, wie die Amsterdamer Philosophin Beate Rössler dies jüngst in ihrem Buch  Über den Wert des Privaten ausgeführt hat, eine bedeutsame Einschränkung persönlicher Autonomie.

Wenn Verfassungsschützer fortan heimlich in den Datenbeständen nicht nur von Meldeämtern und polizeilichen Informationssystemen, sondern auch von Banken, Fluggesellschaften und Versandhäusern stöbern und diese nach Belieben rastern dürfen, dann eröffnet sich ein ganz neuer Möglichkeitsraum: Wir werden uns der zentralen Zusammenführbarkeit so gut wie aller im Laufe des Lebens angefallenen Informationen stets bewusst sein müssen. Das mag vage klingen und ein wenig spekulativ - und es ist es auch. Aber die Furcht vor dem Ungewissen und bloß Möglichen ist nicht unberechtigt.

Nicht zuletzt das Beispiel der Rasterfahndung zeigt, wie nahe Wirkliches und Mögliches beisammen liegen, wenig in der Sache des Datenschutzes auf die Einschränkung durch bloß konventionelle Regeln vertraut werden darf - und seien diese gesetzlicher Natur. Denn sind Informationen einmal gespeichert, kann - solange keine technischen Barrieren bestehen - niemand garantieren, ob diese auf lange Sicht vor Zugriff und Zusammenführung sicher sind. Somit potenzieren sich die Unwägbarkeiten: Denn Einstellungen zum Datenschutz und Gesetze können sich ändern. Sie tun dies gerade jetzt...

Rasterfahndung in Deutschland (Zusammenfassung) 537493
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Fahnder fischen im Trüben

 
13.01.02 19:44
Die Rasterfahndung nach potenziellen Terroristen stößt an den Hochschulen auf immer heftigere Gegenwehr, denn ins Visier der Ermittler geraten auch unzählige kreuzbrave Studenten. In Hessen haben Studenten jetzt einen ersten juristischen Teilerfolg errungen.

Ein Student der Uni Gießen hatte gegen das hessische Landeskriminalamt geklagt, weil er durch die Weitergabe persönlicher Daten seine Grundrechte verletzt sah. Das Wiesbadener Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, muss die Sache nun aber erneut verhandeln: Das Frankfurter Oberlandesgericht urteilte am Dienstag, der Beschluss sei "nicht frei von Rechtsfehlern", und schickte die Akten zurück nach Wiesbaden.
 
Die Begründung der Richter: Seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 habe jeder Bürger das Recht, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Ausmaß persönliche Daten offenbart werden.

Ärger auch in Berlin: Dort reichte die Humboldt-Universität beim Landgericht Beschwerde gegen die erweiterte Rasterfahndung unter ihren Studenten ein. Das Gericht hatte von der Hochschule verlangt, die Daten aller männlichen Studierenden aus rund 30 Staaten an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben - darunter Frankreich, Großbritannien und etliche arabische Länder.

Fragen nach Religion und Reisen

Abgefragt wurden die vermutete Religionszugehörigkeit der Studenten sowie Reisen und Visa. Von dem neuen Beschluss sind zudem die Mitarbeiter der Hochschule betroffen. Nach der ersten Anforderung hatte die Uni bereits die Daten von 23 Studenten an die Ermittler übermittelt, weitere 660 Datensätze sollten folgen.

Auch in Nordrhein-Westfalen lautete das Motto der Behörden: "Klotzen, nicht kleckern". Rund 500.000 Studenten von Unis und Fachhochschulen wurden erfasst, 11.000 nach Angaben der Ermittler genauer unter die Lupe genommen. An den Hochschulen sorgt das für miese Stimmung.
 
Doch juristisch scheint der Kampf gegen den Einsatz des großen Schleppnetzes aussichtslos: Alle 20 Beschwerden, die gegen das Vorgehen der Rasterfahnder eingereicht wurden, hat das Düsseldorfer Amtsgericht abgewiesen.

"Von den gewaltigen Zahlen darf man sich nicht täuschen lassen", sagt Andreas Czogalla, Sprecher der Düsseldorfer Polizei. Schließlich sei Nordrhein-Westfalen nicht nur das bevölkerungsreichste Bundesland, sondern verfüge auch über eine überdurchschnittlich dichte Hochschullandschaft.

Doch das flaue Gefühl der Studenten bleibt. Daran konnten auch demonstrative Aktionen der Behörden nichts ändern. So wurden Anfang Dezember gewaltige Aktenmengen aus der Rasterfahndung in die Düsseldorfer Müllverbrennungsanlage gekippt - obwohl jedem der Beteiligten klar war, dass die 500.000 Studenten-Datensätze elektronisch erfasst und verarbeitet worden waren. Zwar habe man auch, beteuert Czogalla, die Daten auf den Festplatten der Polizeicomputer gelöscht. Das aber sei freilich hinter verschlossenen Türen geschehen.

"Eine öffentliche Fahndung ist keine Fahndung"

Ungelöscht bleiben dagegen die Daten der rund 11.000 Studenten, die im Netz der Ermittler hängen blieben. Das Wort "Verdacht" wird bei der Polizei streng vermieden: Man bearbeite "Recherchefälle", die nun "unter die Lupe genommen" würden. Was die Fahnder dabei zu finden hoffen, mag Czogalla nicht verraten. Selbst über den Mechanismus, der die 11.000 Studenten zu "Recherchefällen" machte, wird Stillschweigen bewahrt. Czogalla: "Wenn eine Fahndung öffentlich wird, ist sie keine Fahndung mehr."

7000 "Recherchefälle" haben die Ermittler bereits hinter sich, die restlichen 4000 sollen bis Anfang Februar durchleuchtet werden. Am Ende sollen maximal 150 engere Kandidaten terroristischen Schläfertums feststehen.

Dann aber steht die Polizei vor dem nächsten Problem: Ein Schläfer wäre kein Schläfer, würde er sich daneben benehmen. Gegen gesetzlich unbescholtene Bürger zu ermitteln - das aber ist in einem Rechtsstaat grundsätzlich fragwürdig. "Wir können kaum etwas tun gegen jemanden, der sich nicht strafbar gemacht hat", räumt Czogalla ein.

"Intensive Maßnahmen" gegen Verdächtige

Dennoch sollen "intensive Maßnahmen" gegen die 150 Rasterfahndungs-Finalisten ergriffen werden. Wie diese aussehen sollen, weiß Czogalla nicht recht zu sagen. "Aus der Anonymität herausholen" sei eine denkbare Strategie: Die Ermittler würden die vermeintlichen Schläfer auf die eine oder andere Art wissen lassen, dass sie ihnen auf den Fersen seien. Dann wiederum, so die böse Vorahnung der Fahnder, könnten die Ertappten womöglich flugs das Land verlassen.

Ist der vermeintliche ein tatsächlicher Schläfer, dürfte ihm die Ausreise angesichts der hinlänglich bekannten Mobilität in der Branche kaum schwer fallen. Schwierig wird es in einem solchen Szenario nur für die "Schläfer", die tatsächlich nichts anders als kreuzbrave Studenten sind.
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