Das ist so nicht ganz richtig. Europarecht geht dem deutschen Recht (auch Verfassungsrecht) vor. Dieses sog. supranationale Recht zu befolgen, ist jeder Mitgliedsstaat in der Theorie verpflichtet.
Hierzu gibt es zahlreiche Beispiele (Auswirkungen von Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und deren Auswirkungen auf die damalige Regelung im BGB, dass alle im Rahmen der Nachbesserung/Nachlieferung anfallenden Kosten von dem Unternehmer zu tragen sind; staatsorganisationsrechtliche Konflikte wegen der Verschiebung von Gesetzgebungs- und Regelungskompetenzen vom nationalen Gesetzgeber (und damit der parlamentarischen Demokratie) hin zu einem supranationalen Entscheidungsgremium, das jedenfalls nicht unmittelbar demokratisch legitimiert ist).
Richtig ist, dass mir derzeit kein anhängiges Verfahren vor dem EuGH bekannt ist, im Rahmen desser er eine gegenteilige Ansich vertreten bzw. die Notwendigkeit feststellen kann. Aber auch die BVerfG-Entscheidung kam nicht "von heute auf morgen". Aber davon habe ich auch nicht gesprochen. Meine Aussage war, dass seitens der Exekutive jedenfalls etwas alles unternommen werden wird, um das Programm weiterlaufen zu lassen; wozu es am Ende auch kommen wird. Nennt man da snicht den Imperartiv des Faktischen? Jedenfalls kann nicht sein, was nicht sein darf. Und dazu gehört, dass die von der europ. Politik als Notwendig erachtete Geldpolitik am BVerfG scheitert.
Hierzu gibt es zahlreiche Beispiele (Auswirkungen von Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und deren Auswirkungen auf die damalige Regelung im BGB, dass alle im Rahmen der Nachbesserung/Nachlieferung anfallenden Kosten von dem Unternehmer zu tragen sind; staatsorganisationsrechtliche Konflikte wegen der Verschiebung von Gesetzgebungs- und Regelungskompetenzen vom nationalen Gesetzgeber (und damit der parlamentarischen Demokratie) hin zu einem supranationalen Entscheidungsgremium, das jedenfalls nicht unmittelbar demokratisch legitimiert ist).
Richtig ist, dass mir derzeit kein anhängiges Verfahren vor dem EuGH bekannt ist, im Rahmen desser er eine gegenteilige Ansich vertreten bzw. die Notwendigkeit feststellen kann. Aber auch die BVerfG-Entscheidung kam nicht "von heute auf morgen". Aber davon habe ich auch nicht gesprochen. Meine Aussage war, dass seitens der Exekutive jedenfalls etwas alles unternommen werden wird, um das Programm weiterlaufen zu lassen; wozu es am Ende auch kommen wird. Nennt man da snicht den Imperartiv des Faktischen? Jedenfalls kann nicht sein, was nicht sein darf. Und dazu gehört, dass die von der europ. Politik als Notwendig erachtete Geldpolitik am BVerfG scheitert.
