Was Du sagst steht dabei allerdings gar nicht im Widerspruch zum bisherig Gesagten.
Dabei ist Deine Darstellung allerdings so nicht ganz richtig.
Eine explizite Verpflichtung der Versicher, die Kundengelder in Staatsanleihen anzulegen, besteht in der Regel nicht (es sei denn, dies wurde vertraglich in einem bestimmten Verhältnis zugesichert und vereinbart)
Sie wären dabei schon gar nicht gebunden, bestimmte Staatsanleihen zu kaufen, wie z.B solche der europ. Südländer.
Faktisch läuft es allerdings darauf hinaus, dass die Versicherer in größerem Maße in Staatsanleihen investiert sind.
Das hängt zum einen mit ihren Risikomanagementstrukturen zusammen und zum anderen mit dem Umstand, dass sie bei als riskanter eingestuften Anlageklassen, wie Aktienfonds etc. eine höhere Eigenkapitalquote vorhalten müssen.