> Ferner würden die Zinsen bei Zwischenlagerung des Geldes auf Tagesgeldkonten etc.
> niedriger ausfallen, was wieder zu niedrigeren Steuern führen würde.
das ist aber eine milchmädchen-rechnung. nehmen wir an du bekommst noch nahezu 360 tage 4% zinsen - nach abschlag erhält der statt davon dann 1%. kassiert der staat das geld gleich, so hat er die ganzen zinsen für sich. und ob das nominell wirklich soviel weniger als 4% sind? ich glaubs nicht.
deine sonstige position stimmt, wenn es einen sofortabzug gibt, dann verliert der staat bei weiteren trading-gewinnen einen teil des potentiellen gewinns. verzockt sich der trader danach wird der verlust aber auch gemildert.
faktisch weiss ich nicht wie sie es genau handhaben. der sofortabzug ist sicher nicht trivial, wie sollen dann verlust-verkäufe korrekt wieder abgezogen werden?
einfach zu rechnen wäre eine jahresendrechnung, in der alle durch verkäufe erzielten gewinne und verluste betrachtet werden und dann die steuer abgezogen. aber was, wenn dann das konto keine deckung aufweisst? wird für diesen zweck geld wieder festgehalten? dann kann man damit aber auch nicht traden.
sehr interessante frage von dir. bin mir sicher das wird sich in H2/2007 noch klären wenn das gesetz ganz durch ist.
volvic