@user3
ok danke.
@traderbernd
Wieso schreibe ich das immer ?
Hab ich bisher 1 mal und das als Frage und zum zweiten Mal wiederholt.
Warum ist Delisting kein Thema ?
Bitte nur kurz begründen, ich weiß es wirklich nicht. Dazu sind wir ja hier um Infos auszutauschen:
Habe aber etwas gefunden:
3. Konsequenzen bei Untätigkeit
Diejenigen Emittenten, die weder eine Einbeziehung ihrer Aktien in den Entry Standard noch die Zulassung zum Handel im regulierten Markt erreichen, müssen damit rechnen, dass die DBAG sie wie angekündigt durch Schließung des FQB im Open Market delisted.
Zwar könnten einzelne Emittenten versuchen, das auf Basis einer Änderung der FWB-AGB erfolgende Zwangsdelisting gerichtlich überprüfen zu lassen, es ist jedoch zweifelhaft, ob es hierdurch dauerhaft gelingen würde, ihren sta-tus quo im FQB des Open Markets zu erhalten. Auch das Ausweichen auf den Handel im Freiverkehr der anderen Regionalbörsen wird voraussichtlich keine dauerhafte Alternative sein, da davon ausgegangen werden muss, dass auch die Regionalbörsen ihre entsprechenden Bedingungen verschärfen werden.