Für den Entry Standard, das Transparenzsegment des Open Markets für kleine und mittelständische Unternehmen, sollen ab dem 1. Juli 2012 die strengeren Regeln gelten. Der Zugang zum Entry Standard wird künftig immer ein öffentliches Angebot und damit einen Prospekt erfordern. Zudem müssen die Unternehmen mindestens zwei Jahre als Gesellschaft bestanden haben, über ein Grundkapital in Höhe von 750.000 Euro verfügen, einen Nennwert von 1 Euro je Aktie sowie einen Mindeststreubesitz von 10 Prozent aufweisen. Ein Prospekterfordernis gilt nicht für Unternehmen, die bereits im Entry Standard gelistet sind (sog. „Grandfathering“) sowie für Unternehmen, die vom Regulierten Markt in den Entry Standard wechseln.
Nennwert ist nicht gleich Aktienwert!