wird möglicherweise ausgesetzt:
"Möglich ist daher auch, dass der Rechtsstreit mit den Hedgefonds noch auf Eis gelegt wird, um den Ausgang des Verfahrens gegen die beiden Ex-Vorstände abzuwarten./lan/DP/stb"
Was meine bisherige Einschätzung, wonach jeglicher Erfolg in den Zivilklagen davon abhängt, dass Wiedeking und Härter in Strafprozess verurteilt werden, bestätigt.
Nach wie vor hängt also alles vom Ausgang dieses Strafprozesses ab.
Ob der oder die Zivilprozess/e bis zu einem Urteil im Strafprozess ausgesetzt wird bzw. werden, spielt keine wesentliche Rolle. Gegen ein Urteil in einem Zivilprozess würde die unterlegene Partei ohnehin sofort Einspruch erheben, zumindest solange kein Urteil im Strafprozess vorliegt. Würde in jenem der Staat gegen Wiedeking/ Härter unterliegen (wie ich annehme), wäre es hingegen eher zweifelhaft sein, dass die Zivilkläger dann noch Lust hätten weiter zu prozessieren: ihre Chancen wären so gut wie null.