Spottpreis ist heute, die Umstände damals sind bekannt, und lassen sich nicht
zurück drehen. Man wird verschmelzen,
a. weil man es so als Geschäftsgrundlage kommuniziert hat und
b. weil Volkswagen sicherlich kein Intresse hat, als so großer Konzern in Besitz einer
kleine Holding zu sein, und
c. das VW Gesetz, welches ja immer noch umstritten ist, dann event. wieder zur
Debatte steht.
So nun nochmal zu meinem vorherigen Beitrag:
Streit VW und Suzuki.
www.n-tv.de/wirtschaft/...die-Freundschaft-article4274821.html
Zu den Klagen:
"Ein Beispiel: Ein Kläger, der am 10. März VW-Aktien besaß und diese einen Monat später in Unkenntnis der Übernahmeabsicht verkaufte, erlöste 185 Euro pro Aktie. Der Tiefstkurs der VW Aktie lag am Tag vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht bei 201 Euro, der Höchstkurs am Tag danach bei 611 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 204 Prozent. Dem Kläger stünden also 204 Prozent von 185 Euro – das sind 377 Euro – pro Aktie zu".
Man denke an Daimler und dem Abgang J. Schremmps. Da schoss der Kurs auch nach oben. Das sind wohl übliche Vorgänge, die keinerlei rechtliche Relevanz haben.
"Hedgefonds fordern Schadenersatz, weil sie sich von der Mitteilung der Übernahmeabsicht durch Porsche am 26. Oktober 2008 getäuscht sehen. Sie argumentieren, dass die Übernahmeabsicht nur vorgetäuscht war, um den sinkenden Kurs der VW-Aktie wieder steigen zu lassen. Bei Klägern dieser Kategorie handelt es sich vor allem um sogenannte Leerverkäufer, die sich Aktien leihen, diese verkaufen und sich zu einem niedrigeren Kurs wieder eindecken, um die Papiere zurückgeben".
Da die Kläger gar keine Aktien in Besitz hatten, waren Sie auch keine Aktionäre.
Als nächstes könnte jeder ja nun Leerverkäufer verklagen, wenn die Aktie aufgrund der leervekäufe gefallen ist, und dieser dann Verluste erlitten hat. Wie blöd ist das denn.
"Die 75 Prozent sind heute kein Thema, wir treiben den Kurs nicht." Nur drei Wochen später, am 26. Oktober 2008, teilte Porsche jedoch mit, bereits auf 74,1 Prozent der VW-Aktien faktisch Zugriff zu haben, über 75 Prozent gehen und den VW-Konzern beherrschen zu wollen".
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die 75% sind heute kein Thema, morgen ......?
www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/...aeger-ihre-schaeden-480960/
Sollten die Klagen tatsächlich aufgrund solcher Fundamente aufgebaut sein, erscheint mir die Aussicht tatsächlich nur sehr Bescheiden zu sein.
Wie man nachlesen kann, war ein Ännähern an VW bereits seit September 2005 abzusehen. Das später in der Enphase nun einige auf fallende VW Kurse eine "Wette" eingegangen sind, und diese verloren haben, lässt sich nach den Erkentnissen der bisherigen Rechtssprechung letzlich als Lebensrisiko einordnen. Zumal die Kurse wenig später wieder eingebrochen sind. Der Hedge war eben zu short.
Setzt man diese Kentniss in die vom Aktionär aufgestellte Tabelle, und schaut sich den verrückten Markt heute, sowie die starke VW Aktie im allgemeinen an, erübrigt sich doch eigentlich manch eine Frage.
Werbung