Restrukturierungskonzept mit Insolvenzplan durch
PKL KELLER SPIES PARTNERSCHAFT
Die Pongs & Zahn AG hat am 23.12.2010 beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Ziel ist es, ein
Sanierungskonzept zum Erhalt des Unternehmens im Rahmen eines
Insolvenzplanverfahrens umzusetzen. Der Geschäftsbetrieb soll aufrecht erhalten werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde, Berlin,
bestellt. Der Insolvenzexperte, Herr Rechtsanwalt Jörg Spies von PKL KELLER SPIES
PARTNERSCHAFT, erstellt das Restrukturierungskonzept mit Insolvenzplan.
Die Geschäftstätigkeit der Pongs & Zahn Aktiengesellschaft ist auf den Erwerb von
Beteiligungen an mittelständisch strukturierten Unternehmen ausgerichtet. Das Beteiligungs-
Portfolio umfasst schwerpunktmäßig Industrie-Betriebe, die auf die Erzeugung und
Veredelung von Kunststoff-Rohstoffen fokussiert sind.
Die Pongs & Zahn AG führt ihren geschäftlichen Ursprung auf die im Jahre 1897 in Viersen
als Textilverarbeiterin gegründete Pongs & Zahn OHG zurück. Im Jahre 1921 wurde
daneben die Gesellschaft "Viersener Textilwerke Pongs & Zahn Aktiengesellschaft" errichtet.
Nach Übernahme des Vermögens der vormaligen Pongs & Zahn OHG wurde die
Börsennotierung der Aktien im Jahre 1927 aufgenommen. Ihr Sitz befindet sich in Berlin. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nr. HRB
59329 eingetragen.
Eventualrisiken aus der Insolvenz einer ehemaligen Konzerngesellschaft sind der Auslöser
für die Insolvenz der Pongs & Zahn AG. Um kurzfristig dieser Situation Rechnung tragen zu
können und einem Marktaustritt entgegenzusteuern, wurde die Restrukturierung im Wege
eines Insolvenzplanverfahrens gewählt. Im Insolvenzplanverfahren ist aufgrund der
Gestaltungs- und Sonderkündigungsrechte nach der Insolvenzordnung gewährleistet, dass
die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen in der erforderlichen kurzen Zeitspanne
umgesetzt werden können. Hierzu sind umfangreiche Maßnahmen vorgesehen, die zunächst
die finanzwirtschaftliche und daran anschließend die leistungswirtschaftliche Sanierung des
Unternehmens zum Erhalt des Geschäftsbetriebes zum Ziel haben. Diese Maßnahmen
sollen dazu beitragen, Verhandlungen