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Pongs & Zahn AG -mit Anlauf in den Untergang-


Beiträge: 417
Zugriffe: 70.168 / Heute: 5
Pongs & Zahn kein aktueller Kurs verfügbar
 
M.Minninger:

#394

 
14.12.15 15:00
"(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent .

----------------------------------------

Wie soll denn bei einem Insolvenzwert ab der 30 % Meldeschwelle ein öffentliches Pflichtangebot ablaufen ?
( zu Grunde wird ein überschuldeter Börsenmantel gelegt.)
Antworten

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tbhomy:

Minninger...#400

 
14.12.15 15:05
Weil mit der Auflösung einer AG nur der Unternehmenszweck geändert wird, aber nicht die Handlungsfähigkeit der AG als juristische Person erlischt.

Das erfolgt erst mit Löschung der AG im Handelsregister.
Antworten
M.Minninger:

Eine AG ist immer aufgelöst, wenn

 
14.12.15 15:10
das Insolvenzverfahren läuft.
Antworten
M.Minninger:

Kannst Du bei allen Werten nachlesen im

 
14.12.15 15:12
Handelsregister, nachdem das Insolvenzverfahren eingeleitet wird
Antworten
M.Minninger:

Wenn das Insolvenzverfahren eingeleitet wird, hat

 
14.12.15 15:13
der Insolvenzverwalter das Sagen und ist Chef im Ring
Antworten
tbhomy:

Ja und?

 
14.12.15 15:17
Das macht keinen Unterschied.

Ich dachte du kennst die Paragraphen?

"Deine Paragraphen kenne ich alle."

Also §37 WpÜG schon mal nicht, wie es scheint...siehe dein Posting #401.

Du scheinst nicht zu verstehen, was ich poste. Frag einen Fachanwalt. ;-)
Antworten
M.Minninger:

Du kannst bei den Meldeschwellen

 
14.12.15 15:20
einen Insolvenzwert und eine aktive AG nicht in den gleichen Topf werfen.
Antworten
tbhomy:

#407...Bitte hier belegen !

 
14.12.15 15:28
Wo steht, dass es Unterschiede bei der Behandlung der Stimmrechte bzw. den Meldeschwellen gem. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gibt?

Und warum werden hier bei Pongs & Zahn Stimmrechte und Meldeschwellen WÄHREND der Insolvenz gemeldet UND veröffentlicht?

http://www.ariva.de/news/...Ziel-der-europaweiten-Verbreitung-5245034

Zitate daraus:

"im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle
oder einer höheren Schwelle vom 20.11.2014 über Folgendes informiert:"

"Der MELDEPFLICHTIGE..."

JETZT bin ich wirklich gespannt, Minninger. Willst du die Leser hier absichtlich irritieren?
Antworten
M.Minninger:

Dann erkläre mir,

 
14.12.15 15:49
wie bei einem Insolvenzwert die 30% Meldeschwelle bezüglich des Pflichtangebot gehändelt wird ?
Antworten
M.Minninger:

#408

 
14.12.15 15:51
Steht doch in Posting #396

.....Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider......
Antworten
M.Minninger:

Wie soll denn, bei z.B. einem

 
14.12.15 15:55
völlig überschuldeten Börsenmantel , bei Überschreiten der 30 % Schwelle ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre aussehen  ?

Das erkläre mir mal bitte  
Antworten
tbhomy:

Frag einen Fachanwalt...

 
14.12.15 18:32
...ich bin hier nicht die Auskunftei.

Wie war es denn bisher mit den Schwellen jenseits der 10% ,Minninger? Wie gut ist dein Gedächtnis?

Zum neuen Recht darf man in einiger Hinsicht noch gespannt sein.
Antworten
tbhomy:

Nochmals

 
14.12.15 18:34
Gilt die Aussage in #410 nach der Gesetzesänderung zum WpHG noch?
Antworten
M.Minninger:

Hast auch Schwierigkeiten mal kurz ne

 
14.12.15 19:34
Antwort zu einer Frage zu geben ?

Hat doch mit einer Auskunftei nichts zu tun.

Das verlangst Du von anderen Usern doch schließlich auch.

Gebe doch trotzdem mal eine Antwort zu #411, dürfte Dir doch eigentlich nicht schwer fallen.
Antworten
tbhomy:

Minninger

 
16.12.15 10:07
Sobald du sachlich an einer Diskussion teilnimmst, bekommst du von mir auch Antworten. Auch hier zu P&Z.

Wie es in den Wald ruft...
Antworten
tbhomy:

Wird es noch was mit dem EA-Termin?

 
17.12.15 13:00
dejure.org/gesetze/InsO/235.html

"Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist öffentlich bekanntzumachen."

Nichts zu finden bisher...?

Warten auf 2016. ;-)
Antworten
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