Frankreich will Umstände des Petroplus-Konkurses prüfen
Aktualisiert vor 47 Minuten
Cressier NE/Zug Frankreich bezweifelt, dass bei der Insolvenz des Rohölverarbeiters Petroplus alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
«Das Justizsystem muss ausleuchten, was genau passiert ist», sagte der französische Energieminister Eric Besson am Freitag dem Radiosender France Inter.
Die Umstände des Konkurses und insbesondere die Überweisungen, die am Tag davor und noch einen Tag früher stattgefunden haben, seien verdächtig.
Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft im französischen Nanterre eine Untersuchung eingeleitet. Die Behörde will herausfinden, ob Petroplus vor der Einreichung des Insolvenzantrages illegal Geld von der französischen Tochter abgezogen hat. Petroplus weist Vorwürfe eines betrügerischen Konkurses allerdings zurück.
Petroplus hatte am Dienstag Insolvenz angemeldet. Inzwischen laufen Rettungsversuche für Teile des einst grössten konzernunabhängigen Raffineriebetreibers Europas. Das Unternehmen, das mit Übernahmen stark gewachsen war und seit Jahren rote Zahlen schrieb, besitzt fünf Raffinerien in der Schweiz, Deutschland, Frankreich, Belgien und Grossbritannien.
Klesch interessiert
Petroplus versucht auch, Käufer für die Raffinerien zu finden. Am Werk im französischen Petit Couronne könnte die Schweizer Rohstoffgruppe Klesch Interesse haben. Gemäss Angaben von Gewerkschaftsvertretern hat in den vergangenen drei Tagen eine Gruppe von Klesch-Technikern die Raffinerieanlagen untersucht.
Die Gewerkschafter bestätigten damit einen Bericht von Radio 1 Europe. Die Klesch-Gruppe mit Sitz in Zug hat bereits eine Aluminiumfabrik in den Niederlanden sowie eine Raffinerie in Deutschland erworben. «Diese Gesellschaft kauft Firmen auf, wo immer sie kann, und wenn möglich, indem sie vorab Staatshilfen beantragt», erklärte ein Gewerkschafts-Vertreter gegenüber afp.
Warten auf Lohn in Cressier NE
Derweil warten die rund 260 Angestellten der Petroplus- Raffinierie in Cressier NE immer noch auf ihren Januar-Lohn. Sie können erst bezahlt werden, wenn der Antrag auf Nachlassstundung gutgeheissen wird. Diesen reichte Petroplus am Donnerstag ein.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung haben die Angestellten ein Recht auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, wie Pascal Guillet von der Neuenburger Arbeitslosenkasse am Freitag auf Anfrage der sda sagte. Er bestätigte damit eine Meldung des Westschweizer Regionalradios RTN.
Erstellt: 27.01.2012, 13:02 Uhr