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| Strategie | Hebel | |||
| Steigender DAX-Kurs | 4,99 | 10,00 | 15,02 | |
| Fallender DAX-Kurs | 4,95 | 9,91 | 14,99 | |
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sein, dass Paion ein Fass ohne Boden ist.
gezeichnete Lage ist ernst und war mir auch in dem Umfang nicht klar.
Aber Herrn Söhngen sollte damit nichts neues gesagt sein. Das Interview vom DAF mit Söhngen klang für mich sehr positiv und optimistisch. Auch kann ich mich an Zitate wie "die jetzt ausgestiegenen Aktionäre werden sich ärgern" erinnern. Sollte die Lage tatsächlich so aussichtslos wie von Gurke gezeichnet sein, dann kann ich nur hoffen, dass Herr Söhngen ein As im Ärmel hat und bis Q1/12 uns was erfreuliches präsentiert.
0,45 Euro ist nochmal eine Widerstandslinie... Kommt kein frisches Geld,hat Paion fertig.Wenige Biotechler werden überleben,siehe Solarbranche. Hier wird richtig ausgemistet...
Auf den Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit kann sich nur der Schuldner selbst berufen (§ 18 Abs. 1 InsO). Ein Antrag eines Gläubigers kann nicht mit diesem Insolvenzgrund begründet werden. Sollte (daneben) nicht auch aktuell eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, muss der Antrag des Gläubigers durch das Insolvenzgericht als unzulässig zurückgewiesen werden.
Ein weiterer Unterschied zwischen dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit zu den Insolvenzgründen, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht darin, dass dieser Insolvenzgrund den Schuldner nicht zu einer Antragstellung verpflichtet. Während z.B. der Geschäftsführer einer GmbH gezwungen ist, einen Insolvenzantrag zu stellen sobald einer der anderen Insolvenzgründe eintritt, zwingt ihn die Feststellung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nicht zu einen solchen Antrag.
www.insolvenzrecht.de/inhalte/fachbuecher/...de-zahlungsunfaehigkeit/
...Aussage von gurke in #1648
"...Also dürfte Paion in den nächsten Tagen eine neue Maßnahme durchführen oder sie müßten Konkurs anmelden, da sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können..."
sich zumindest nicht aus den geltenden gesetzlichen Regelungen des Insolvenzrechts ableiten lässt!
Bin aber auch schon wieder weg...
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