Erklärung zu Standards für bewusste Sedierung bei der zahnärztlichen Versorgung und Akkreditierung
16 Januar 2023
www.rcsed.ac.uk/news-public-affairs/news/...and-accreditation
Das Intercollegiate Advisory Committee for Sedation in Dentistry (IACSD) legt die aktuellen Standards für den klinischen Einsatz und die Ausbildung von Zahnärzten und Ärzten fest, die Sedierung in allen Umgebungen für die Zahnmedizin in Großbritannien anbieten.
Das IACSD besteht aus der Fakultät für Zahnchirurgie des Royal College of Surgeons of Edinburgh (FDS RCSEd), der Fakultät für Zahnchirurgie des Royal College of Surgeons of England (FDS RCS), der Fakultät für Allgemeine Zahnarztpraxis (FGDP UK), der Zahnmedizinischen Fakultät des Royal College of Physicians and Surgeons of Glasgow (FDS RCPSG) und dem Royal College of Anaesthetists (RCoA).
Dies ist das übergeordnete zahnärztliche Normendokument für die bewusste Sedierung für die Zahnmedizin, aus dem eine dezentrale professionelle Anleitung abgeleitet werden kann.
Die aktuelle Standarderklärung stammt aus der Zeit vor der Zulassung von Remimazolam.
In den folgenden Ratschlägen wird der erwartete Standard der klinischen Anwendung und Schulung dargelegt, um eine sichere Anwendung von Remimazolam zu ermöglichen, bis eine etablierte Evidenzbasis verfügbar ist. Von denjenigen, die eine bewusste Sedierung für die Zahnmedizin anbieten, wird erwartet, dass sie diesen Standard einhalten.
Remimazolam, intravenös titriert als Einzelarzneimittel bei Erwachsenen, ist unter Einhaltung der gleichen klinischen Standards und Schulungen anzuwenden, die für Midazolam erforderlich sind.
Die Technik wird als operator-sedationistische Technik klassifiziert.
Eine geeignete Begleitung eines Erwachsenen ist für die Pflege nach der Sedierung erforderlich, ebenso wie für die Anwendung von intravenösem Midazolam.
Remimazolam und Midazolam sollten nicht routinemäßig und ohne ausreichende Begründung für dieselbe Sedierungsepisode in der Primärversorgung kombiniert oder nacheinander angewendet werden.
Remimazolam sollte rekonstituiert, erstellt und von dem Kliniker, der das Arzneimittel verabreicht, eindeutig gekennzeichnet werden.
Anbieter von intravenöser bewusster Sedierung für die Zahnmedizin, die in der Anwendung von Midazolam nach IACSD-Standards geschult und erfahren sind, benötigen keine weitere überwachte klinische Erfahrung. Kliniker müssen jedoch die Produktliteratur des Herstellers konsultieren und Kenntnisse in Pharmakologie, Dosierung und Indikationen sowie ein Verständnis dafür haben, wie diese mit den IACSD-Standards übereinstimmen. Der Nachweis hierfür kann durch CPD-Kurse mit entsprechend gesetzten Zielen erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen für Patienten über achtzehn Jahre gelten. Unser Rat ist, dass dieses Medikament noch nicht bei jüngeren Patienten angewendet werden sollte, bis weitere Beweise verfügbar sind.
Den vollständigen Bericht der IACSD finden Sie hier.