Eine Kaufoption bzw. den dieser zugrundeliegender Vertrag,
durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen
bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold
o. ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten
Preis (Basispreis) zu erwerben. Der Kontrahent dieses
Vertrages wird Stillhalter (in Stücken) genannt, weil er bis zum
Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option
(Verfalltermin) den Bezugswert jederzeit liefern können muß,
also etwa in seinem Depot befindliche, veroptionierte
Wertpapiere nicht veräußern darf. Dafür erhält er vom
Erwerber des call eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag
vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer
eines call rechnet mit steigenden Kursen und profitiert daran
überproportional. Er verkauft dann entweder seine Option an
einen Dritten oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein
Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Der
Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder
geringfügig fallenden Kursen.
Gegensatz: Put-Option