1. USAT hatte 65000 Reader über Masterwork bestellt.
2. 40000 Reader wurden ausgeliefert.
3. Masterwork verweigert die Zahlung, rund $2,5Mio.
4. USAT verklagt OTI auf $5Mio, weil sie anderswo Reader kaufen müssen.
zu 1. u. 2. Die Reader sind physisch vorhanden und haben einen Wert von rund $4Mio. Sie können also anderweitig vertrieben werden. $4Mio fehlen natürlich im Gesamtumsatz.
zu 3. Wird die Klage gewonnen, erhöht sich der Gesamtumsatz wieder entsprechend um $2,5-4Mio.
zu 4. Diese Klage ist ja wohl absolut lächerlich und hat Null Aussicht auf Erfolg. Wenn ich mir ein Auto bestelle und stelle bei der Auslieferung gravierende Mängel (das fehlen von VAS dürfte diese Vorgabe eh nicht erfüllen) fest, gebe ich es zurück und erhalte mein Geld zurück. Wenn ich dann aber vom Händler noch zusätzlich €50000 für ein anderes Auto verlange, zeigt der mir mit Recht den Stinkefinger.
Deshalb unterstelle ich USAT böse Absicht, nämlich so blöd kann niemand sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!