NM: Börsenausschluß ist rechlich nicht haltbar


Thema
abonnieren
Beiträge: 6
Zugriffe: 646 / Heute: 1
Dixie:

NM: Börsenausschluß ist rechlich nicht haltbar

 
03.08.01 12:25
Rechtswissenschaftler: Regeln für den Neuen Markt dürfen nicht einseitig geändert werden


Börsenausschluss rechtlich nicht haltbar


Wer schwach ist, fliegt raus – das hat die Deutsche Börse AG in das „Regelwerk Neuer Markt“ geschrieben. Juristen sind jedoch der Ansicht, dass die Börse die Regeln nicht einseitig ändern darf.


BETTINA MÄVERS
HANDELSBLATT, 3.8.2001

DÜSSELDORF. Neue Hoffnung für die gebeutelten Unternehmen am Neuen Markt: Die von der Deutschen Börse AG beschlossenen Verschärfungen der Regeln für die Wachstumsbörse sind rechtlich nicht zu halten. Nach Ansicht der Rechtswissenschaftler Theodor Baums, Klaus J. Hopt und Uwe H. Schneider, die das Handelsblatt befragte, dürfe die Deutsche Börse AG (DBAG) das Regelwerk nicht einseitig ändern. Am 1. Oktober an treten die Bestimmungen zum Zwangsausschluss von so genannten „Penny Stocks“ aus dem Marktsegment in Kraft. Danach können nur die Unternehmen einen Rauswurf vermeiden, deren Aktienkurs nicht dauerhaft unter einen Euro sinkt und deren Marktkapitalisierung mindestens 20 Millionen Euro beträgt.

Mit dem neuen Regelwerk hatte die DBAG im Juli auf die Entwicklung an den internationalen Hightech- und Wachstumsbörsen reagiert, die etwa 30 der gelisteten Wertpapiere am Neuen Markt auf einen Kurswert von unter einen Euro fallen ließ. Nach Ansicht der Juristen können diese jedoch nicht automatisch auf Grundlage des geänderten Regelwerks ausgeschlossen werden. Möglich sei nur eine Kündigung, meint Uwe H. Schneider, Direktor des Instituts für deutschen und internationales Bankrecht an der Universität Mainz. Dafür müsse aber jeweils geprüft werden, ob ein ordnungsgemäßer Handel nicht mehr gewährleistet sei oder ein Börsenausschluss zum „Schutz des Publikums“ notwendig sei, wie es in den Zulassungsbedingungen für den neuen Markt heißt.

Der Neue Markt wird von der DBAG als eigenständiges Handelssegment betrieben und ist – anders als der Amtliche Handel und der geregelte Markt – rein privatrechtlich organisiert. Deshalb sind die von der DBAG aufgestellten Regelungen Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht ohne Zustimmung der notierten Unternehmen ergänzt oder geändert werden können. Denkbar wäre zwar, dass die das neue Regelwerk „stillschweigend“ akzeptieren, doch davon ist nicht auszugehen: Eine am Neuen Markt gelistete Gesellschaft hat in der vergangenen Woche eine einstweilige Verfügung gegen die DBAG beantragt, über die in der kommenden Woche verhandelt wird. Zwei weitere Firmen prüfen nach Informationen des Handelsblatts, ob sie gegen die neuen Marktregeln juristisch vorgehen sollen.

Nach Auffassung des Frankfurter Rechtsprofessors Theodor Baums könnte die DBAG die Regeln nur einseitig ändern, wenn die Verträge eine Änderungsklausel enthielten. Heiko Beck, Justiziar der DBAG, ist anderer Auffassung: Nach dem Börsengesetz dürfe die Börse Freiverkehr wie den Neuen Markt zulassen und dafür Handelsrichtlinien aufstellen. Die müsse sie dann auch einseitig ändern können. Das habe die DBAG schließlich schon etliche Male getan. Beck hält es jedoch „aus Gründen der Transparenz und Einfachheit“ für sinnvoll, alle Marktsegmente unter einheitlichen Regeln im Börsengesetz oder den Börsenordnungen zusammenzufassen. Der Grund liegt auf der Hand: Denn dann könnten auch die Regeln des Neuen Marktes wie eine öffentlich-rechtliche Satzung einseitig geändert werden. „Eine Kehrtwende der DBAG, die sich bislang für die privatrechtliche Organisation der Börsen stark gemacht hat“, kommentiert Klaus J. Hopt vom Hamburger Max-Planck-Institut für deutsches und internationales Privatrecht die Ansicht des Börsen-Justiziars. Außerdem, so Hopt, liefe dies gegen den internationalen Trend, der gegen eine verordnete Regulierung der Börse laufe. Hopt bezweifelt, dass die Bundesregierung dies im geplanten Vierten Finanzmarktförderungsgesetz regeln wird, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll. „Das Börsengesetz will die Bundesregierung erst einmal nicht ändern, weil die Länder zustimmen müssten“, weiß Hopt. Im Bundesfinanzministerium wollte man sich dazu nicht äußern. Der Gesetzesentwurf zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz soll nach Auskunft des Ministeriums im Oktober veröffentlicht werden.

Auch nach Ansicht von Wolfgang Gerke, Professor für Bank- und Börsenwesen in Erlangen und Mitglied der Börsensachverständigen-Kommission, sprechen gute Argumente für eine privatrechtliche Organisation der Börse. Die juristischen Bedenken teilt der Ökonom nicht. Er räumt jedoch ein, dass es den Konflikt nicht gäbe, wenn der Ausschluss der Penny Stocks von vornherein im Regelwerk enthalten gewesen wären. Dass die Unternehmen am Neuen Markt mit der Regeländerung nicht einverstanden sind, kann Gerke nachvollziehen: „Ein Unternehmen, das ’rausfliegt, erleidet immer einen Kursverlust.“



HANDELSBLATT, Freitag, 03. August 2001

Antworten
Hartkore_Diab.:

Hi,

 
03.08.01 12:49
das ist aber auch nicht gerade der neueste Bericht!
Antworten
Dixie:

Freitag, 3.8.2001? Wie neu sollte er denn sein??? o.T.

 
03.08.01 15:50
Antworten
Hartkore_Diab.:

Du ich hab schon

 
03.08.01 15:59
vor ein bis zwei Wochen einen ähnlichen Bericht aus der Financial Times Deutschland ins Board eingefügt. Da stand ungefähr das selbe drin.
Antworten
Dixie:

Das mag sein, derartige Überlegungen

 
03.08.01 16:02
werden ja angestellt, seit die Deutsche Börse ihren Beschluß bekanntgegeben hat. Diese Sache ist noch nicht ausgestanden, denke ich. Am Schluß wird, wie meistens in Deutschland, gar nichts geschehen.  
Antworten
Hartkore_Diab.:

Du sagst es:

 
03.08.01 18:23
Wahrscheindlich wird wiedermal nur ein Paragraph oder Absatz umbenannt und das wars dann auch schon wieder. Ansich sind ja meines erachtens nicht die Unternehmen die solche irregulären Sachen, welche auch immer gemacht haben Schuld, sondern unsere schöne Deutsche Börse AG, da sie solange nichts gemacht hat und dieses mehr oder weniger gedultet hat und nur zugesehen hat. Es geht ja schon länger so, die gehörten normalerweise ausgewechselt bzw. verbannt. Weil jeder nutzt doch die Möglichkeiten Geld zu sparen oder zu verdienen, ist ja bei uns das gleiche ( siehe Steuern zahlen und so ). Wo ein Schlupfloch ist und man es bestehen läßt und zu sieht ist man ja mehr oder weniger dann auch selber Schuld, wenn die Leute es dann auch für sich nutzen.

Oder?
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--