Vorsteuerabzugsberechtigung
Prinzipiell kann jeder, der eine Solaranlage betreibt und Strom einspeist, beim Finanzamt einen Antrag stellen und eine Vorsteuerabzugsberechtigung bekommen. Das geht unabhängig davon, ob man eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Allein die Tatsache, dass eine Solaranlage betrieben wird, macht den Betreiber zum Unternehmer. Der Vorteil: Mit einer Vorsteuerabzugs-berechtigung kann man gezahlte Umsatzsteuer für Ausgaben rund um die Solaranlage zurückfordern. Der Nachteil: Wer nicht als Kleinunternehmer gilt, erhält Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung. Diese muss an das Finanzamt weiter gegeben werden.
www.abc-solaranlagen.de/pages/solaranlagen-steuern-sparen.html
Prinzipiell kann jeder, der eine Solaranlage betreibt und Strom einspeist, beim Finanzamt einen Antrag stellen und eine Vorsteuerabzugsberechtigung bekommen. Das geht unabhängig davon, ob man eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Allein die Tatsache, dass eine Solaranlage betrieben wird, macht den Betreiber zum Unternehmer. Der Vorteil: Mit einer Vorsteuerabzugs-berechtigung kann man gezahlte Umsatzsteuer für Ausgaben rund um die Solaranlage zurückfordern. Der Nachteil: Wer nicht als Kleinunternehmer gilt, erhält Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung. Diese muss an das Finanzamt weiter gegeben werden.
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