Neuestes von Eichel zur Aktienbesteuerung

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Nassie:

Neuestes von Eichel zur Aktienbesteuerung

 
16.11.02 13:24
ftd.de, Sa, 16.11.2002, 12:26  
Eichel plant pauschale Steuer auf Gewinne aus Aktienverkäufen

Das Bundesfinanzministerium plant, Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien künftig generell zu besteuern. Der Stichtag dafür steht offenbar auch schon fest.

Die Pläne von Finanzminister Hans Eichel (SPD) würden vorsehen, eine pauschale Steuer von 15 Prozent auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen oder Immobilien festzuschreiben, berichteten das Magazin "Focus" und die Nachrichtenagentur Reuters am Samstag unter Berufung auf Regierungskreise. Mittelfristig sollten sie auch mit Sozialabgaben belegt werden.

Sollte das Kaufdatum vor Inkrafttreten der Regelung liegen, solle im Falle eines Verkaufs der Erlös mit 1,5 Prozent besteuert werden. Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte die Angaben indirekt: "Das geht in der Tat in die Richtung, die gedacht wird im Haus. Aber es ist ein Vorschlag, der morgen erst beraten wird und insofern noch kein Ergebnis bedeutet."



Stichtag im Februar

Der Steuersatz von 15 Prozent solle für nach dem Stichtag 21. Februar 2003 gekaufte Aktien, Fondsanteile und Immobilien gelten, hieß es im "Focus". Die bisherigen Spekulationsfristen von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien sollten wegfalle. Auf eine Doppelbesteuerung von Fonds wolle Rot-Grün verzichten. Den Regierungskreisen zufolge soll der Gewinn in der Lohnsteuererklärung angegeben werden, und nicht etwa bei Banken direkt erhoben werden.


Ein früherer Referentenentwurf des Finanzministeriums hatte Vorgesehen, die Gewinne aus Aktien- und Immobilienverkäufen vollständig dem Einkommenssteuersatz zu unterwerfen. Die Regelung hätte auch für vor dem Inkrafttreten erworbene Aktien oder Immobilien gelten sollen. Die Finanzpolitiker von SPD und Grünen verständigten sich nach Protesten der Wirtschaft darauf, auf eine rückwirkende Steuer zu verzichten. Auch war im Gespräch, die Spekulationsfrist nicht vollständig abzuschaffen, sondern sie lediglich zu verlängern.

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