ca. 80 € hattest du Investiert, oder?
|
Sehr geehrte Damen und Herren, viele ALF-Geschädigte hatten bei mir angefragt, was ich mit meiner Strafanzeige bewirkt habe und wie es weiter gehen wird. Hierzu folgendes: Meine 5 seitige Strafanzeige, mit sämtlichen Veröffentlichungen aus der Zeit vom 5.2010 – 10.2011 von/zu Alf als Anlage, wurde von der Staatsanwaltschaft in Zug/CH sehr genau überprüft und dann abgewiesen. Als Begründung nannte die Staatsanwältin, dass es sich bei den Veröffentlichungen von/zu ALF lediglich um Prognosen handelte (Safe-Harbor-Klausel) und dass bei diesen Prognosen kein Betrug vorliegt. Im Gegenteil, ich hätte nicht genügend Sorgfaltspflicht bei meinen Recherchen vor den jeweiligen Käufen walten lassen, somit trifft mich ein großes Selbstverschulden und ich trage daher eine Mithaftung. Diese Entscheidung der Staatsanwältin ist eine Willkürentscheidung und geht am Kern vollständig vorbei. Darauf hatte ich fristgerecht innerhalb von 7 Tagen beim Obergericht eine Anfechtung (Widerspruch) gegen diese Entscheidung eingelegt. In dieser Anfechtung hatte ich erklärt, die gewünschte Begründung nach rechtlicher Beratung in den nächsten Tagen nachzureichen. Wegen der Termine beim deutschen RA konnte ich die Begründung erst 14 Tage später nachreichen. Aus deutscher Sicht war das zeitnah. Auch das Schweizer Recht sagt hierzu nur, dass Begründungen zu Anfechtungen zeitnah erfolgen müssen. In meiner 4seitigen Anfechtung hatte ich die Begründung der Staatsanwaltschaft zur Nichtanhandnahmeverfügung sehr genau analysiert und auf die Widersprüche in der Begründung zu der Verfügung hingewiesen, ebenso auf die sehr oberflächige Bewertung der Veröffentlichungen von/zu ALF und auf Kommentare zur sogenannten „Mithaftung“. Ich hatte nachgewiesen, dass die Veröffentlichungen einerseits „historische Tatsachen, den aktuellen Status und Pläne zur Umsetzung der bisherigen Ergebnisse“ enthielten, sowie auch in die Zukunft gerichteten Gewinnerwartungen. Die in die Zukunft gerichteten Gewinnerwartungen waren Prognosen, nicht aber die „historischen Tatsachen, der aktuelle Status und die Pläne zur Umsetzung der bisherigen Ergebnisse“. Aus den Veröffentlichungen und am Verlauf der Geschäftsentwicklungen von ALF, sowie am Aktienkurs war zu erkennen, dass die „historischen Tatsachen“ falsch und irreführend waren, und fast sämtliche Pläne zur Umsetzung der „bisherigen Erfolge“ nicht durchgeführt worden waren. Alles in Allem war zu erkennen, dass die ALF-Geschäftsführung und das Management von Anfang an bewusst Falschmeldungen veröffentlicht hatten, um den Aktienkurs zu pushen und letztendlich die ALF-Aktionäre durch Kursmanipulationen zu betrügen. Da das Obergericht gegen meine Argumentation nichts einwenden konnte, erließ es einen Willkürbescheid. Es lehnte meine Anfechtung wegen angeblicher Fristüberschreitung ab und erließ einen Kostenbescheid zum bisherigen Verlauf des Verfahrens. Bisher habe ich in dieses Verfahren sechs Monate fast täglich mehrere Stunden Arbeit investiert, ca. 800 EUR an Nebenko
Bisher habe ich in dieses Verfahren sechs Monate fast täglich mehrere Stunden Arbeit investiert, ca. 800 EUR an Nebenkosten, juristischen Beratungskosten, Gerichtskosten und aktuell ca. 115.000 EUR Verlust an den Aktien erlitten. Mental, sowie auch ökonomisch habe ich meine Grenze erreicht, mehr kann ich nicht tun. Gegen die exzellenten Beziehungen von Großmann und Gehilfen komme ich nicht an. Meine Meinung ist, dass in Zug gerichtliche Entscheidungen am „Stammtisch“ getroffen werden. Die Schweizer Justiz im Kanton Zug sieht billigend zu, wie sich ausländische Kriminelle mit Hilfe Schweizer Kanzleien durch Betrug bereichern. Vielleicht besteht sogar in diesem Kanton ein Konglomerat von Justiz < - > Notariate/Kanzleien < -> Behörden <-> Banken. Sollte seitens der Schweiz ein Interesse an einer Aufklärung besteht, kann die Aufklärung nur vom Schweizer Bundesgerichtshof erreicht werden.
Deshalb empfehle ich allen ALF-Geschädigten eine eigene Strafanzeige bei der Schweizer Staatsanwalt zu stellen. Je mehr Anzeigen dort eingehen, umso größer ist die Chance, dass die Justiz in Zug diese Betrügereien nicht länger decken kann. Damit sich meine Fehler und die einer weiteren Anzeige eines Anlegers nicht wiederholen, bin ich gerne bereit, meinen gesamten Schriftwechsel mit den Schweizer Behörden, interessierten ALF-Geschädigten in Kopie zur Verfügung zu stellen. Leider geht dies nicht als Pdf-Anlage, weil es zu viele Blätter sind. Interessenten bitte ich, sich bei mir zu melden.
das du so krass gescheitert bist zeigt mir, dass es doch eig. gar keinen Sinn macht über diese Schiene zu gehen und nochmal Geld da rein zu stecken.
Gruß
|
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 23 | 7.066 | ALF-Thread ohne Ausschluß von Kritikern | jocyx | nekro | 28.01.14 16:03 | |
| 16 | 14.749 | shab | bo15 | Weltenbummler | 04.04.13 11:01 | |
| 14 | Umsatz ist Wahnsinn !! | micha1 | Alex582 | 05.05.12 20:45 | ||
| 202 | da sieht man mit | falke2 | Alex582 | 05.05.12 19:18 | ||
| 18 | 1.986 | Sieht gut aus für steigerung auf 1€ | olenullnull7 | Alex582 | 05.05.12 14:38 |