Steuerwettbewerb in der Schweiz: Holding – Kapitalbelastung durch Kantonssteuer in Prozenten 2007
Die Holding-Besteuerung ist eine Geldquelle für die Kantone mit ca. drei Milliarden Franken (1,84 Milliarden Euro) Steuereinnahmen pro Jahr.[5] Dank der Doppelbesteuerungsabkommen sind im Mutter-Tochterverhältnis Dividenden quellensteuerfrei, ausser es liegt ein Missbrauch vor. Beteiligungsgewinne aus der Holdingstruktur sind an verschiedenen Standorten in der Schweiz faktisch steuerfrei (siehe „Steuerwettbewerb in der Schweiz: Holding – Kapitalbelastung durch Kantonssteuer in Prozenten 2007“). Die Gewinnsteuerbelastung liegt bei 8,5 %, also dem Satz der Bundessteuern, da es keine Sonderbesteuerung für Holdinggesellschaften gibt.
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Die Schweizer Holding wird, zum Beispiel um die Steuervorteile zu realisieren, als aktive Konzernleitungsgesellschaft gegründet und betrieben. Dies wird in Deutschland als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gesehen und somit dürfen die Gewinne in der Schweiz versteuert werden. Gleichzeitig wird diese Aktivität nach Schweizer Recht nicht als aktive Geschäftstätigkeit interpretiert. Für die meisten Doppelbesteuerungsabkommen existieren solche Konstrukte, um die Holding als Steuersparvehikel zu verwenden.[6]