Neue deutsche Spekulationssteuer erst ab Ende Februar
Die Banken in Deutschland sollen künftig die Finanzämter über Kursgewinne informieren.
DÜSSELDORF (afp). Der deutsche Finanzminister Hans Eichel (SPD) will die Besteuerung von Spekulationsgewinnen erst Ende Februar verschärfen. Wie das "Handelsblatt" am Dienstag unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums berichtete, sollen die neuen Regeln ab dem 21. Februar gelten. Nach diesem Stichtag sollten alle Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften besteuert werden.
Bisher sind diese steuerfrei, wenn die Papiere länger als ein Jahr gehalten werden. Laut "Handelsblatt" soll die Steuerpflicht auch für Veräußerungsgewinne aus Termingeschäften und Fondsanteilen gelten. Das deutsche Finanzministerium wollte den Bericht nicht kommentieren.
Nach dem 21. Februar soll die Besteuerung der Zeitung zufolge zeitlich unbegrenzt und auch rückwirkend greifen; also auch für Wertpapiere gelten, die vor diesem Termin gekauft, aber erst danach verkauft werden. Verluste aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften könnten dem Entwurf zufolge in der Steuererklärung weiter mit Verlusten verrechnet werden, nicht aber mit anderen Einkunftsarten wie etwa Arbeitseinkommen.
Die Kreditinstitute müssen dem Bericht zufolge künftig das Bundesamt für Finanzen bis zum 31. Mai jeden Jahres über die Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden aus dem Vorjahr informieren. Dazu gehörten Angaben über den Veräußerungspreis und die Anschaffungskosten. Die Gesetzesänderung müßte vom Unions-dominierten Bundesrat gebilligt werden. Ob dies passiert, ist offen.
Die Banken in Deutschland sollen künftig die Finanzämter über Kursgewinne informieren.
DÜSSELDORF (afp). Der deutsche Finanzminister Hans Eichel (SPD) will die Besteuerung von Spekulationsgewinnen erst Ende Februar verschärfen. Wie das "Handelsblatt" am Dienstag unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums berichtete, sollen die neuen Regeln ab dem 21. Februar gelten. Nach diesem Stichtag sollten alle Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften besteuert werden.
Bisher sind diese steuerfrei, wenn die Papiere länger als ein Jahr gehalten werden. Laut "Handelsblatt" soll die Steuerpflicht auch für Veräußerungsgewinne aus Termingeschäften und Fondsanteilen gelten. Das deutsche Finanzministerium wollte den Bericht nicht kommentieren.
Nach dem 21. Februar soll die Besteuerung der Zeitung zufolge zeitlich unbegrenzt und auch rückwirkend greifen; also auch für Wertpapiere gelten, die vor diesem Termin gekauft, aber erst danach verkauft werden. Verluste aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften könnten dem Entwurf zufolge in der Steuererklärung weiter mit Verlusten verrechnet werden, nicht aber mit anderen Einkunftsarten wie etwa Arbeitseinkommen.
Die Kreditinstitute müssen dem Bericht zufolge künftig das Bundesamt für Finanzen bis zum 31. Mai jeden Jahres über die Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden aus dem Vorjahr informieren. Dazu gehörten Angaben über den Veräußerungspreis und die Anschaffungskosten. Die Gesetzesänderung müßte vom Unions-dominierten Bundesrat gebilligt werden. Ob dies passiert, ist offen.