Neue Bilanzierungsregeln polieren Gewinne auf

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Neue Bilanzierungsregeln polieren Gewinne auf

 
21.01.02 09:14
Bei der Präsentation der Geschäftszahlen für das erste Quartal dürften wohl einige Anleger ihren Augen nicht trauen. Die Gewinne vieler Unternehmen werden im Vergleich zum Vorjahresquartal wegen einer rein buchhalterischen Maßnahme explodieren. Denn seit Januar dieses Jahres gelten für Unternehmen, die nach den Bilanzierungsregeln US-GAAP berichten, neue Vorschriften für die Behandlung des Goodwill. Dieser entsteht bei Firmenübernahmen, wenn der Kaufpreis über dem in der Bilanz ausgewiesenen Kapital liegt. Gründe hierfür sind immaterielle Vermögensgegenstände wie beispielweise starke Marken-Namen, hohe Marktanteile, ausgezeichnete Kundenbeziehungen oder spezielles Know-How.

Bislang musste der Goodwill über einen gewissen Zeitraum abgeschrieben werden. So wurde das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung belastet. Künftig wird diese Vorgehensweise jedoch durch eine jährliche Überprüfung der Höhe des Goodwills, dem sogenannten Impairment-Test abgelöst. Sonderabschreibungen müssen nur noch vorgenommen werden falls der Goodwill sinkt. Ein erster Impairmant-Test hat innerhalb der ersten sechs Monate dieses Jahres zu erfolgen.

Vom Wegfall der Goodwill-Abschreibungen profitieren vor allem diejenigen Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren und in der Vergangenheit auf ausgiebiger Einkaufstour waren oder hohe Goodwill-Positionen in ihrer Bilanz ausweisen. Neben der Deutschen Telekom bilanzieren im DAX derzeit noch DaimlerChrysler, Degussa, E.ON, Epcos, Infineon, SAP, Siemens und ThyssenKrupp nach US-GAAP.

Die Auswirkungen dieser veränderten Bilanzierung auf die Geschäftszahlen sind enorm. Durch den Wegfall der Abschreibungen steigen Gewinngrößen wie das EBIT, der Jahresüberschuss oder das Ergebnis pro Aktie an. Zusätzlich vermitteln fundamentale Kennziffern wie ein geringeres KGV oder eine höhere Eigenkapitalrendite dem Anleger den Eindruck, dass die betroffenen Werte im Vergleich zum Vorjahr deutlich günstiger erscheinen, ohne dass sich an der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens etwas geändert hätte. Lediglich das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) bleibt von der neuen Bilanzierungsmethode unberührt. Ein Vergleich der Kennzahlen (Ausnahme EBITDA) mit Konkurrenten die weiterhin nach dem HGB oder den International Acounting Standards (IAS) bilanzieren, wird daher künftig wenig Sinn machen. So ist es auch keineswegs verwunderlich, dass unter Experten schon eine Diskussion über eine Übernahme der Goodwill-Regelung in andere Bilanzierungsregeln im Gange ist.

Neben den angesprochenen Vorteilen werden sich für einige Unternehmen allerdings auch negative Folgen durch die Umstellung ergeben. Gerade in der Boomphase der Aktienmärkte wurden für Firmenübernahmen oftmals utopische Mondpreise gezahlt, die sich nun im Nachhinein als vollkommen ungerechtfertigt erweisen. Dadurch dürften bei den kommenden Impairment-Tests noch einige unerfreuliche Sonderabschreibungen anstehen. Allerdings werden diese Abschreibungen bei der ersten Überprüfung gesondert ausgewiesen und wirken sich nicht negativ auf den Unternehmensgewinn aus.

Inwieweit die Anleger von der neuen Goodwill-Regelung profitieren oder aber vielleicht einer Gewinnillusion erliegen, bleibt zunächst abzuwarten. Da die Goodwill-Abschreibungen künftig jedoch nicht mehr so gut wie bisher prognostizierbar sein werden, dürfte es besonders vor und nach den Terminen der Impairment-Tests zu deutlichen Kursbewegungen bei den betroffenen Werten kommen.

ecki:

Die Ticker melden nur die Gewinne in ct.

 
22.01.02 00:10
Dann springt schon der Kurs. Rauf oder runter....
Was sollen da die neuen Bilanztricks, ähh ich meinte -Regeln!
positiver:

Das ist doch nur reine Augenwischerei

 
22.01.02 00:25
und führt nur zu weiteren Luftblasen. Typisch amerikanisch. Mehr schein als sein. Und wenns nicht mehr passt, wird wieder zurückbilanziert. Aber bitte, wer sich blenden lassen will.......  
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