Mr. Clayton Moore berichtet
NETCENTS ANNOUNCES UPDATE AM 30. APRIL 2020 Q2 INTERIM FILING
Als Folge der COVID-19-Pandemie wird sich NetCents Technology Inc. auf die Entlastung der Wertpapieraufsichtsbehörden stützen, die aus einer 45-tägigen Verlängerung für bestimmte periodische Einreichungen besteht, wie die kanadischen Wertpapierverwalter am 20. Mai 2020 in Bezug auf die Vorlage ihres Zwischenabschlusses, die Diskussion und Analyse des Managements und die damit verbundenen Offizierszertifikate für das zweite Quartal, das am 20. April 2020 endete, angekündigt haben. , 2020.
Gemäß der CSA-Mitteilung veröffentlichte die CSA zwei pauschale Anordnungen, die im wesentlichen im ganzen Land harmonisiert sind und den Emittenten eine vorübergehende Entlastung gewähren, die aus einer 45-tägigen Verlängerung für bestimmte periodische Anmeldungen besteht, die im Zeitraum vom 2. Juni 2020 bis zum 31. August 2020 infolge der COVID-19-Pandemie erfolgen müssen. Daher hat die British Columbia Securities Commission ("BCSC") BC Instrument 51-517 ("BCI 51-517") mit Fristen für den Zeitraum vom 2. Juni bis 31. August 2020 ("BCI 51-517") erlassen.
Die Gesellschaft wird sich in Bezug auf die folgenden Bestimmungen auf die befristete Freistellung nach BCI 51-517 stützen:
die Verpflichtung, den Zwischenabschluss für die am 30. April 2020 abgelaufenen sechs Monate (der "Finanzausweise") innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Zwischenperiode der Gesellschaft gemäß Abschnitt 4.4 Buchstabe b des Nationalen Instruments 51-102 Kontinuierliche Offenlegung ("NI 51-102") einzureichen;
die Anforderung, managementdiskussion und -analyse (die "MD&A") für den vom Abschluss abgedeckten Zeitraum innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Zwischenzeit der Gesellschaft einzureichen, wie dies gemäß Abschnitt 5.1(2) von NI 51-102 erforderlich ist; Und
die Anforderung, Bescheinigungen über den Jahresabschluss (die "Zertifikate" und zusammen mit dem Jahresabschluss und MD&A, die "Zwischenanmeldungen") gemäß Abschnitt 5.1 des Nationalen Instruments 52-109 Die Offenlegungsbescheinigung in den Jahres- und Zwischenanmeldungen des Emittenten und Abschnitt 4.4(b) [die Anmeldefrist für Zwischenabschlüsse] von NI 51-102 einzureichen.
Das Unternehmen arbeitet weiterhin fleißig daran, die Zwischenanmeldungen bis zum 6. Juli 2020 einzureichen.
Das Unternehmen bestätigt, dass es seit der Vorlage des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für die drei Monate bis zum 31. Januar 2020 keine wesentlichen Entwicklungen gegeben hat, außer den durch Pressemitteilungen und Form 7 Monthly Progress Reports, die über das Profil des Unternehmens bei der kanadischen Wertpapierbörse eingereicht wurden.
Darüber hinaus weist das Unternehmen darauf hin, dass das Management und andere Insider des Unternehmens einer Handels-Blackout-Richtlinie unterliegen, wie sie im Prinzip in Abschnitt 9 der Nationalen Richtlinie 11-207, Nicht-Datei-Unterlassung von Handelsaufträgen und Widerrufen in mehreren Rechtsordnungen beschrieben wird.
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