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#19576


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AlexBoerse:

edit

 
28.09.18 08:31
....meine natrülich Krankenhaus...
Antworten
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#19578

nadran:

@Donna

4
28.09.18 08:39
na du mit deinen multiplen Persönlichkeiten solltest dich ganz dolle zurückhalten!

Antworten
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#19580

Ghost013a:

Tja

 
28.09.18 09:16
....manche bekommen es eben in sehr kurzer Zeit bei ariva hin eine richtige "Fanschar" hinter sich zu versammeln....und das bei der Ahnung, die da schon von weitem aus der Hose klotzt:)

Antworten
Ghost013a:

Vorposting bezog sich auf #19645

 
28.09.18 09:36
@Alex: Und du bist mit einem Bein wo?

Datenschutz kennst du? Wo ist die Einwilligung des Betroffenen mit seinen Daten hausieren zu gehen?
Wahnsinn...
Antworten
geht schon:

habt

 
28.09.18 09:46
ihr viel zeit übrig um so einen mist zu schreiben.
kipfschüttel.
Antworten
THenry72:

Datenschutz hier nicht anwendbar

 
28.09.18 10:24
@Ghost
Auch wenn es mich nicht betrifft, so waren/sind die Daten von FrozenFrog frei im Internet für jeden ersichtlich (ohne Anmeldung etc.). Er hat sie selbst veröffentlicht. Ich habe es gerade nachvollziehen können.

Daher fällt dies nicht unter Datenschutz.

Jeder kann sich den Post von FrozenFrog mit der Mai von Dennisl genau anschauen, dann wird auch er den Namen rausbekommen, dann googlen und dann auf die entsprechenden Profile stoßen :) Wer Hilfte braucht -> PM.

So jetzt aber zurück zum Thema!
Antworten
Ghost013a:

THenry72

 
28.09.18 11:48
Das siehst du glaube ich falsch. Lies dir nochmal genau die Datenschutzbestimmungen durch.
Ob rausbekommen oder nicht....hier wurde recherchiert und woanders damit hausiert und offensichtlich ohne Einverständnis.

aber zurück zu NC
Antworten
THenry72:

Möchte dich nicht blosstellen, aber

 
28.09.18 11:54
@Ghost
Kann mich nur wiederholen, dass die Datenschutzbestimmungen in diesem Fall nicht greifen und du somit falsch liegst. Sein Name ist öffentlich und damit hat jeder Zugriff auf Xing/LinkedIn etc.

Hier wurden vor einigen tagen auch Bilder von Netcents Angestellten veröffentlicht, die einer Recherche zugrunde lagen. Wenn du bei deiner Meinung bleibst, dann darfst du nicht mit zweierlei Maß messen und es so auslegen, wie es dir derzeit passt.  
Antworten
Ghost013a:

BM ist an dich gegangen

 
28.09.18 12:07
Hallo henry72,

nochmal zum Datenschutz.

Es spielt keine Rolle, ob @Frog (eigene) Daten irgendwo verwaltet oder veröffentlicht hat. Sein eigenes Einverständnis liegt dafür vor.

@AlexB. egal wo er die Daten her hat, darf die Daten weder verwenden, weiter verwenden(!), noch hausieren gehen, ohne Einwilligung des Betroffenen. Genauso verhält es sich auch mit Fotos (hier auch noch Urheberrechtsverstoß).
... und erst recht nicht, wenn die Daten teilweise erst durch Recherche irgendwo anders her besorgt wurden.
Sprich: Er hat die Finger davon zu lassen, weil keine Einwilligung dazu vorliegt. Auch über die Verbreitung seiner Daten entscheidet @Frog allein.


Übrigens wieso messe ich mit zweierlei Maß? Habe ich mich jemals zu Fotos von Netcents-Angestellten geäußert. Kennst du meine Meinung zur Veröffentlichung solcher Fotos?
Sehr fragwürdige Behauptungen findest du nicht.
Antworten
THenry72:

Belege

 
28.09.18 12:11
@Ghost
Hier kannst du es nachlesen:
www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=6392

Zitat:
"Der Nutzer [original: Das andere Unternehmen] kann die veröffentlichten Daten selbst verarbeiten. Die Erlaubnis sehe ich in Art.6 Abs.1 f): Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen und Fehlen des überwiegenden Schutzinteresses, da die Einwilligung zur Veröffentlichung und damit auch zur Weitergabe gegeben wurde (Art.6 Abs.1 a)) und die Person vernünftigerweise damit rechnen muß, daß diese Daten weiterverarbeitet werden (vgl. EG 47, 50, 61, 67). "

Und auch:
www.internetrecht-nuernberg.de/...recht/datenschutzrecht.html

Zitat:

"Schwieriger wird es, wenn die Daten ohnehin bereits öffentlich zugänglich sind. In sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing oder StudiVZ ist eine Vielzahl persönlicher Informationen abrufbar. Werden diese Daten mit anderen allgemein zugänglichen Quellen – etwa privaten Homepages, Branchenverzeichnissen oder Firmenseiten – abgeglichen, so lässt sich schon hieraus einiges über den Mensch hinter den Zahlen herausfinden."

und weiter, der wichtigste Teil:

"Wenn die Daten bereits im Internet veröffentlicht sind und nur gesammelt werden, handelt es sich um öffentlich zugängliche Daten im Sinne des § 29 BDSG. Eine geschäftsmäßige Erhebung im Sinne des § 29 BDSG liegt vor, wenn die Tätigkeit auf Wiederholung gerichtet und auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Wie auch im Wettbewerbsrecht ist der Begriff der „Geschäftsmäßigkeit“ hier sehr weit gefasst."

Und zum Schluss noch:
www.dsb-ratgeber.de/artikel/...nglichen-quellen-beachten.html

Falls du, Ghost, immer noch anderer Meinung bist, dann bitte mit Quellen belegen :)
Antworten
Ghost013a:

DSGVO

 
28.09.18 12:25
"Der Nutzer [original: Das andere Unternehmen] kann die veröffentlichten Daten selbst verarbeiten. Die Erlaubnis sehe ich in Art.6 Abs.1 f): Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen und Fehlen des überwiegenden Schutzinteresses, da die Einwilligung zur Veröffentlichung und damit auch zur Weitergabe gegeben wurde (Art.6 Abs.1 a)) und die Person vernünftigerweise damit rechnen muß, daß diese Daten weiterverarbeitet werden (vgl. EG 47, 50, 61, 67). "

Genau diese Erlaubnis liegt nicht vor.
Nach neuestem Recht (25.05.2018) bedarf jegliche Verarbeitung und Weiterverarbeitung des Einverständnisses (jetzt Vereinbarung) mit dem Betroffenen.

Wo liegt überhaupt das Interesse einer Privatperson, welches zudem noch über dem Schutzinteresses des Betroffenen liegen muß.

Im Übrigen gehört @AlexB. nicht zu dem Passus dazu: siehe nachfolgend (das wäre ja noch schöner)

Hier zum Passus:
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

2Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.

Antworten
THenry72:

...

 
28.09.18 13:56
Das wichtigste, was du überlesen hast, ist

"...überwiegenden Schutzinteresses, da die Einwilligung zur Veröffentlichung und damit auch zur Weitergabe gegeben wurde (Art.6 Abs.1 a)) und die Person vernünftigerweise damit rechnen muß, daß diese Daten weiterverarbeitet werden (vgl. EG 47, 50, 61, 67). "

Gäbe es ein überwiegendes Schutzinteresse, dann würde der Person die Daten nicht veröffentlichen. Jeder Nutzer, der Daten im Internet veröffentlicht und für jeden zugänglich macht, muss damit rechnen, dass diese Daten von anderen verwendet werden. Meine Bank-Kontodaten gebe ich nicht öfffentlich Preis => hohes Schutzinteresse. Meinen Namen bei Xing gebe ich öffentlich Preis => kein Schutzinteresse. Verstanden?

In deinen Augen wäre es also auch gesetzlich falsch, wenn ich mir anschaue, welche Personen netCents auf Twitter folgen? Da dies doch auch Informationen über diese Person sind.

Ghost, wie du merkst, bist du in einer Sackgasse gelandet. Deiner Argumentation nach müssten Recherchen nach Personen im Internet komplett gesetzwidrig sein. Merkst du was?
Antworten
nadran:

geht es hier um Netcents?

 
28.09.18 14:11

oder wie diffamiere ich andere User?

dass einige hier das im Zusammenhang mit Personen rund um Netcents "beherrschen", wissen wir ja alle
Antworten
hardylein:

Darf Jenny

 
28.09.18 14:59
nichts genaueres sagen? Ohhhhhhh ..................!
Antworten
hardylein:

@nadran

 
28.09.18 15:00
meinst  du dich damit?
Antworten
nadran:

ach nö

 
28.09.18 15:17
wolltest du mich nicht dauerhaft sperren lassen?

war wohl nix
Antworten
hardylein:

Wollte nur mal sehen , ob du dich

 
28.09.18 15:34
gebessert hast. Aber immer noch der Alte!
Antworten
hardylein:

So, jetzt blende ich dich wieder aus.

 
28.09.18 15:35
Antworten
Kolbenpumpe:

Schlimmer als kleine Kinder :D

 
28.09.18 15:37
Antworten
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