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| Strategie | Hebel | |||
| Steigender S&P 500-Kurs | 5,00 | 9,94 | 14,96 | |
| Fallender S&P 500-Kurs | 4,99 | 10,02 | 15,05 | |
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also kostenlose Nachhilfe der guten, alten Zeiten hier wegen.....
Jede Depotbank wird dir eine Aktienposition wertlos ausbuchen auf Antrag, wenn du sie nicht mehr verkaufen kannst.
Man bekommt darüber eine Ausbuchungsbescheinigung mit den EK-Kosten, resp. dem Verlust. Das reicht du zusammen mit deiner Steuererklärung dann dem FA ein. Sofern Gewinne an das FA abgeführt wurden, kannst du sie dann mit dieser Ausbuchung verrechnen lassen und erhältst demnach eine Gutschrift je nach Höhe der Gewinne / Verluste. Hast du keine Gewinne abgeführt, wird der Verlust vorgetragen auf spätere Jahre, falls Gewinne anfallen.
"Gesetzliche Regelung seit dem 1.1.2020
Seit dem 1. Januar 2020 ist nun klar geregelt, dass Verluste durch Ausbuchung (§ 20 Abs. 1 EstG) oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien und anderer Wertpapiere in Höhe bis 20.000 Euro mit positiven Kapitaleinkünften - nicht jedoch mit anderen Einkünften - ausgeglichen werden dürfen. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG)."
Kompletter Text: https://www.finanzen.net/nachricht/...eglichen%2520werden%2520dürfen.
Demnach,- selbst wenn NC delistet WÜRDE, könnte man immer noch einen Teil des Verlustes über das FA zurückholen wie über den Verlusttopf.
Harry,- wie so oft. Erst denken, dann schreiben !!!
für Dich, der Unterschied zwischen A und B Quellen
de.wikipedia.org/wiki/...C3%A4rquelle_und_Sekund%C3%A4rquelle
1.selbst bei Finanzspezies steht
Zitat
"Diese gesetzliche Neuregelung gilt aber nur für Verluste, die seit dem 1.1.2020 entstehen (§ 52 Abs. 28 Satz 24 EStG). In Bezug auf die Zeit vor 2020 akzeptiert die Finanzverwaltung zwar grundsätzlich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anerkannt hat, doch im Detail sind noch viele Fragen offen und somit sind noch zahlreiche Fälle strittig und warten auf ihre Entscheidung. "
2. Die Verjährung (Resthoffnung Delisting) kann noch lange dauern und dann streitest du wahrscheinlich mit Deiner Bank
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