BERLIN (dpa-AFX) - Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern benötigen künftig in der Regel keinen Sicherheitsbeauftragten mehr. Im Zuge des Bürokratieabbaus hob der Bundestag am Abend die entsprechende Untergrenze von 20 auf 50 Beschäftigte an.
Größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die bislang oft mehrere Sicherheitsbeauftragte benötigten, können sich künftig auf eine Person beschränken, die die Einhaltung von Arbeitsschutz-Regeln überwacht. Ausnahmen gelten allerdings für Betriebe mit besonders vielen Gefahrenquellen.
Durch die Reform können nach Schätzung der Bundesregierung rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte abgebaut werden. Die Wirtschaft soll dadurch jährlich 135 Millionen Euro sparen. Grüne und Linke warnten jedoch vor wachsenden Risiken für die Arbeitnehmer./ax/DP/jha
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