Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2010 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10% beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 25. Mai 2015.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
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